Beschreibung der Beschaffung
II.2.4)
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung.
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Aufgrund der derzeit andauernden Corona-Pandemie steht das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) vor der besonderen Herausforderung, unter Berücksichtigung der zur Eindämmung der Pandemie notwendigen und ergriffenen Maßnahmen, den schulpflichtigen Kindern unter den gegebenen Umständen eine bestmögliche schulische Bildung - insbesondere in Form von Präsenzunterricht - zu ermöglichen, welche möglichst wenig durch die Einschränkungen der Pandemiebekämpfung betroffen ist. Durch die Weiterentwicklung von Testverfahren und die mittlerweile bestehende Verfügbarkeit von Antigen-Schnelltests, ist der Einsatz derartiger Testverfahren als wesentlicher Baustein zur Pandemiebekämpfung - auch in Schulen - als die nach aktuellem Stand sinnvollste Vorgehensweise identifiziert worden.
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Gegenstand des hier vorliegenden europaweiten Vergabeverfahrens ist daher die Beschaffung nasaler Antigen-Selbsttests und deren Distribution/Anlieferung in den jeweils individuell erforderlichen Mengen an die ca. 7.000 Verwendungsstellen im Land NRW. Diese Leistung soll durch den beauftragten Auftragnehmer (nachfolgend "AN") erbracht werden.
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Die von den jeweiligen Verwendungsstellen benötigten Liefermengen werden dabei durch die Verwendungsstellen in einem digitalen Bestellportal hinterlegt. Dieses Bestellportal wird durch das MSB zur Verfügung gestellt, der AN erhält die entsprechenden Bestelldaten durch das MSB bzw. einem von ihm beauftragten Dritten. Der AN stellt sodann sicher, dass er entsprechend der jeweiligen Bestellungen der Verbrauchsstellen die entsprechende Anzahl an Antigen-Selbsttests fristgemäß an die jeweiligen Verwendungsstellen liefert.
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Hinsichtlich des Leistungsumfangs/ Leistungsdauer gilt Folgendes:
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- Keine Mindestabnahmemenge: Mit Blick auf die Entwicklung der Pandemie ist nicht abzusehen, wie lange und in welchem Umfang das Testerfordernis an Schulen fortbestehen wird. Dementsprechend wird dem Auftragnehmer im Rahmen der Ausschreibung durch den AG keine Mindestabnahmemenge zugesichert. Der AG muss sich vielmehr mit Blick auf die Pandemieentwicklung ein außerordentliches Kündigungsrecht, eine Anpassung des Leistungsumfangs, Sistierung der Leistungserbringung, etc. ausdrücklich vorbehalten. Dies gilt insbesondere, wenn der Gesetzgeber aufgrund des Infektionsgeschehens beschließt, die Testpflicht an den Schulen zu beenden, oder ein anderes Testverfahren zur Anwendung zu bringen. Der AN hat dies im Rahmen seiner Angebotslegung und Angebotskalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Einzelheiten hierzu regelt die diesem Vergabeverfahren zugrunde liegende Rahmenvereinbarung.
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- Beginn und Dauer der Leistungserbringung durch den AN: Die Lieferleistung AN soll voraussichtlich Anfang Januar 2022 beginnen. Eine Lieferfähigkeit des AG besteht spätestens ab dem 17. Januar 2022. Die Leistungserbringung ist derzeit zunächst bis zum letzten Unterrichtstag vor den Osterferien am 8. April 2022 vorgesehen. Dem MSB stehen Verlängerungsoptionen entsprechend der Angaben in den Vergabeunterlagen zu.
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- Aktueller Mengenbedarf des AG: Der aktuelle (unverbindliche) Bedarf des AG (bei derzeit 3 Testtagen pro Woche) beläuft sich derzeit auf wöchentlich ca. 3.300.000 Nasaler Antigen-Selbsttests. Der Mengenbedarf kann unter Berücksichtigung der Testfrequenz und weiterer Umstände der Pandemieentwicklung stark variieren.
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- Lieferfrist nach Abruf: Der AN hat innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Mitteilung der jeweiligen individuellen Bestellmengen die entsprechenden Liefermengen an die jeweiligen Verbrauchsstellen zu liefern.
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- Materialbeschaffung / Planungssicherheit: Um dem AN entsprechende Planungssicherheit im Rahmen seiner Materialbeschaffung / Materialvorhaltung / Lagerkapazitäten zu geben, erhält er dem Grunde nach die Zusage einer verbindlichen Abnahme von nasalen Antigen-Selbsttests für den Zeitraum von jeweils 4 Wochen im Voraus. Eine darüber hinaus gehende verbindliche Abnahmeverpflichtung des AG besteht nicht.
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- Allgemeine Preisentwicklung: Der AG behält sich mit Blick auf die - durch etwaige Optionsausübung - bestehende Laufzeit des Vertrages vor, mit dem AN in Preisverhandlungen mit dem Ziel einer Preisreduzierung für den Fall zu treten, dass die allgemeinen Marktpreise für Nasale Antigen-Schnelltests insgesamt fallen sollten.
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Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Das MSB plant einen ersten Abruf unmittelbar nach Zuschlagserteilung.
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Die Ausübung der Leistungsnachfrage steht unter dem Vorbehalt der Fortführung des Testprojekts und der Verfügbarkeit der notwendigen Haushaltsmittel. Derzeit kann nicht abgesehen werden, bis zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang es pandemiebedingt erforderlich bleiben wird, Schülerinnen und Schüler regelmäßig zu testen, um die Durchführung von Präsenzunterricht zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag endet bzw. die Zeiträume der Leistungserbringung nach entsprechender Entscheidung des Gesetzgebers anzupassen sind.