Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle wird alle eingehenden Teilnahmeanträge prüfen und insgesamt drei (u.U. bis zu fünf) Bewerber für das weitere Verhandlungsverfahren zulassen. Dabei wird wie folgt verfahren:
Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Bewerberauswahl unter Berücksichtigung der nachfolgenden Auswahlkriterien:
Die Bewerber werden zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auch anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen erfolgen wird. Damit wird gesichert, dass der Bewerber die ordnungsgemäße Umsetzung des anspruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten erwarten lässt.
3.3.1 Ein Bieter muss nach oben Gesagtem mindestens 6 (sechs) bzw. bei Kombinationsreverenzen aus beiden Anlagengruppen mindestens 3 (drei) vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann.
Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Werden Referenzen eingereicht, welche über den Mindestgehalt gemäß Ziffer 3.2.2 hinausgehen, werden hierfür je nach Art oder Anzahl der Referenzen, welche die genannten Kriterien erfüllen, Punkte vergeben.
3.3.2 Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber sind maximal 50 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien:
„Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber“:
1. Berufserfahrung der Projektleitung (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit):
über 13 Jahre = 10 Punkte,
13 Jahre = 9 Punkte,
12 Jahre = 8 Punkte,
11 Jahre = 7 Punkte,
10 Jahre = 6 Punkte,
9 Jahre = 5 Punkte,
8 Jahre = 4 Punkte,
7 Jahre = 3 Punkte,
6 Jahre = 2 Punkte,
5 Jahre = 1 Punkt,
2. Berufserfahrung des verantwortlichen Projektmitarbeiters (Planungsleitung) (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit):
über 11 Jahre = 10 Punkte,
11 Jahre = 9 Punkte,
10 Jahre = 8 Punkte,
9 Jahre = 7 Punkte,
8 Jahre = 6 Punkte,
7 Jahre = 5 Punkte,
6 Jahre = 4 Punkte,
5 Jahre = 3 Punkte,
4 Jahre = 2 Punkte,
3 Jahre = 1 Punkt,
3. Technische Leistungsfähigkeit des Projektteams (Projektmitarbeiter = Projektleitung plus fest angestellte Mitarbeiter) (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit):
mindestens 4 Projektmitarbeiter = 5 Punkte,
mindestens 3 Projektmitarbeiter = 3 Punkte,
mindestens 2 Projektmitarbeiter = 1 Punkte,
unter 2 Projektmitarbeitern = 0 Punkte,
4. Erfahrung der Mitglieder des Projektteams mit der Bearbeitung von Objekten, in denen beide Anlagengruppen (Heizung, Lüftung Sanitär sowie Elektrotechnik von Mitgliedern des Projektteams parallel im gleichen Objekt bearbeitet wurden (sog. „Kombinationsreferenz“).
(die Referenzen der einzelnen Mitglieder gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit werden addiert, es muss sich um unterschiedliche Referenzen handeln):
5 oder mehr Kombinationsreferenzen = 15 Punkte,
4 Kombinationsreferenzen = 12 Punkte,
3 Kombinationsreferenzen = 9 Punkte,
2 Kombinationsreferenzen = 6 Punkte,
1 Kombinationsreferenz = 3 Punkte,
HINWEIS: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet. Werden die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
5. Projektvolumen, Errichtungskosten des geplanten Bauwerks (Errichtungskosten der Kostengruppen 400):
ab EUR 1.120.000 brutto Errichtungskosten = 10 Punkte,
bis EUR 1.040.000 brutto Errichtungskosten = 9 Punkte,
bis EUR 960.000 brutto Errichtungskosten = 8 Punkte,
bis EUR 880.000 brutto Errichtungskosten = 7 Punkte,
bis EUR 800.000 brutto Errichtungskosten = 6 Punkte,
bis EUR 720.000 brutto Errichtungskosten = 5 Punkte,
bis EUR 640.000 brutto Errichtungskosten = 4 Punkte,
bis EUR 560.000 brutto Errichtungskosten = 3 Punkte,
bis EUR 480.000 brutto Errichtungskosten = 2 Punkte,
ab EUR 400.000 brutto Errichtungskosten = 1 Punkt,
HINWEIS: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet. Werden die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.