Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (Nachweis durch Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; oder andere Erlaubnis-Nachweise zur Berufsausübung, falls keine Pflicht zur Eintragung in Berufs-/Handelsregister besteht) oder gleichwertige Bescheinigung eines anderen Mitgliedstaates/Landes
- Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers. Für Bieter-Unternehmen nicht mit Sitz in Deutschland: Angabe des entsprechenden Versicherungsträgers
- Zugelassen sind Bewerber nur, wenn keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), ein rechtkräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er in die letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
- Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
-> Nachweisführung zur Eignung:
Die Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung zu o. gen. Punkten mit dem Angebot das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Komm EU (L) EigE (Eigenerklärungen zur Eignung) ausgefüllt einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann auch als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden, § 122 GWB.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch Vorlage eines Präqualifikationszertifikats führen, das in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist. Der Bieter hat seine PQ-Nummer der Vergabestelle mit dem Angebot mitzuteilen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass diese ggf. die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen sowie deren PQ-Nummer mit dem Angebot anzugeben.
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns:
Von Seiten des Auftraggebers wird ein Formular zur Verfügung gestellt: Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
- Erklärung zur Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen