Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) ersichtlich ist.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft je Jahr.
Für alle Bewerber gilt, dass nur solche Beschäftigte und Führungskräfte anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Ingenieur verfügen.
Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl von mindestens 6 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), die jeweils über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Ingenieur verfügen.
2. Eigenerklärung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ausgeführte geeignete Referenzen nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe
— bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
— der Rolle des Bewerbers/ es Mitglieds der Bewerbergemeinschaft in dem Referenzprojekt,
— der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
— der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft,
— des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
— des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
— des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachgenannten Maximalzahlen von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bewerber im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen/Eignung (Anlage TW_2) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Hinsichtlich der weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage TW_2) verwiesen.
a. Allgemeine Referenzen
Als Eignungskriterium gefordert sind mindestens eine (1), höchstens zwei (2) Referenzen des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllen:
1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI, bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI, mindestens Leistungsphasen 5-8, für Neubauten im Bereich Gesundheitswesen, die dem zeitweisen Wohnen von Menschen dienen (Krankenhäuser, Rehakliniken, Pflegeheime, Seniorenwohnheime, Einrichtungen des betreuten Wohnens).
2. Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 200 bis 500 nach DIN 276:2018-12: Mindestens 7.000.000,- EUR brutto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erfasst sind.
3. Brutto-Grundfläche gemäß DIN 277-1:2016-01 des Referenzprojekts: Mindestens 3.000 m BGF. Brutto-Grundfläche in diesem Sinne sind nur solche Brutto-Grundflächen, die vom Auftragsumfang des Bewerbers erfasst sind.
4. Plätzezahl des Referenzprojekts (Plätzezahl in diesem Sinne ist nur die Plätzezahl, die vom Auftragsumfang des Bewerbers erfasst ist, z. B. in dem Fall, dass sich der Referenzauftrag des Bewerbers auf die Erweiterung eines bestehenden Objekts mit schon vorhandenen Betten bezog): mindestens 50 Patienten-/Bewohnerplätze.
5. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Frist für Teilnahmeanträge in diesem Verfahren: Der Bewerber hat die Leistungsphase 8 im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge begonnen oder fertiggestellt (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2016 begonnen worden sein).
b. Referenz Schadstoffsanierung
Als Eignungskriterium gefordert ist außerdem mindestens eine (1) Referenz des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllen:
Es handelt sich um ein nach Art, Umfang und Inhalt vergleichbares Referenzprojekt über Leistungen der Schadstoffsanierung für den Rückbau und/oder Umbau eines oder mehrerer Gebäude.