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Nachweis von mindestens 2 Projektreferenzen, die die folgenden Mindestanforderungen jeweils (a.-d.) erfüllen:
a) Fachplanung technische Ausrüstung §55 HOAI, Leistungsphasen: 3-8 für die Anlagengruppen 1-8; für die Anlagengruppen ist es ausreichend, wenn beide einzureichenden Referenzen zusammen betrachtet die Planung der Anlagengruppen 1-8 nachweisen.
Lediglich 1 der 2 einzureichenden Projektreferenzen muss zwingend die abgeschlossenen Leistungsphasen 3-8 beinhalten. Für die zweite zu bewertende Projektreferenz sind die abgeschlossenen Leistungsphasen 3-7 und der Beginn der Leistungsphase 8 ausreichend.
b) Projektabschluss: nicht vor dem 1.1.2012,
c) Mindestbausumme: 2 500 000 EUR brutto für 1 Projekt und für 1 Projekt 4 000 000 EUR brutto (KG 200, 400, 550),
d) 1 von 2 einzureichenden Projektreferenzen müssen Projekte mit denkmalgeschützter Bausubstanz beinhalten oder eine Sanierung im Bestand umfasst haben.
Hinweis: Die Mindestanforderungen für die Projektreferenzen können durch Bietergemeinschaften, Eignungsleihen oder einen Nachunternehmereinsatz erbracht werden.
Es ist nicht ausreichend, wenn der Nachweis für die Erbringung der Mindestanforderungen der abgeschlossenen Leistungsphasen 3-8 durch 2 verschiedene Referenzen erbracht wird.
Die Projektreferenzen, die die o.g. Mindestanforderungen aufweisen, müssen dar-über hinaus kumulativ die nachfolgenden Anforderungen zwingend zusätzlich enthalten:
i) 1 der 2 einzureichenden Referenzen muss dem Bereich Museums- bzw. Kulturbau zuzuordnen sein,
ii) 1 der 2 einzureichenden Referenzen muss eine Schnittstelle zur Ausstellungsplanung beinhalten,
iii) 1 der 2 einzureichenden Referenzen muss den phasenweisen Umbau im laufenden Betrieb darstellen,
iv) 1 der 2 Referenzen muss Leistungen beinhalten, die zwingend für einen öffentlichen Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB erbracht worden sind,
v) 1 der 2 Referenzen müssen Einzelgewerkevergaben (kein Pauschalauftrag/GU-Leistung) auf Grundlage öffentlicher Ausschreibungen beinhalten.
3. Für die vorgenannten Projektreferenzen ist jeweils 1 Projektbeschreibung über die beauftragten Leistungen in max. 2 DIN A4-Seiten einzureichen und – sofern vorliegend - ein zugehöriges Referenzschreiben des Referenzgebers beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Einzelfall eine Überprüfung der Referenzen durch den Referenzgeber*innen vorzunehmen. Die Projektbeschreibung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
a) Projektsumme,
b) Ausführungszeitraum,
c) Beauftragte Leistungsphasen,
d) Kurzbeschreibung des Leistungsprogramms.
Wenn danach mehr als 3 Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber*innen vorliegen, werden die Teilnahmeanträge nach dem Grad der Vergleichbarkeit der besten 2 eingereichten Referenzen mit der anstehenden Planungsaufgabe bewertet. Die Vergleichbarkeit wird anhand der Projektangaben in dieser Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages bemessen. Die Merkmale unter Ziffer 3.2.2 Nr. 2. des Verfahrensbriefes werden zusätzlich zur Bewertung der Vergleichbarkeit der Projektreferenzen mit der anstehenden Planungsaufgabe herangezogen. Dabei erreichen Projektreferenzen einen höheren Grad der Vergleichbarkeit, je mehr zusätzliche Merkmale gemäß Ziffer 3.2.2 Nr. 2. des Verfahrensbriefes durch die Projektreferenz erfüllt werden.
Ergibt sich hinsichtlich dieses Kriteriums kein klares Bild, werden die Teilnahmeanträge anhand der Anzahl der vorgelegten vergleichbaren Referenzen bewertet. Im Zweifel entscheidet unter den verbliebenen gleichwertigen Teilnahmeanträgen das Los. Im Anschluss werden nur die besten 3 Teilnehmenden als Bieter*innen zugelassen.