Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand d. in d. Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten.
Die Auswahl erfolgt unter d. formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards)
Anhand einer Bewertungsmatrix, die Kriterien werden folgend bewertet: Vergabe von 0- max. 3 Punkten (Pkt.)
Pro Kriterium, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Es können maximal 300 Punkte erreicht werden. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten gewichteten Punktzahlen. Maximal werden 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Verhandlung geladen. Wird die Anzahl durch Bewerber/innen mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1. fristgerechter Eingang,
2. vollständige Bewerbungsunterlagen,
3. Einreichung des TA elektronisch über die Vergabeplattform,
4. Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben,
5. Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV,
6. Erklärung zum Verpflichtungsgesetz,
7. Angabe zur Art der Bewerbung,
8. bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung,
9. Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer ist beizufügen,
10. Angaben zu Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen ist beizufügen,
11. Bestätigung des Nichtvorliegens von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 u. 124 GWB,
12. Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in ein Berufsregister gem. § 44 (1) (Bauvorlageberechtigung),
13. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 (1) Nr. 3 VgV und Pkt. III.1.2),
14. Nichtvorliegen einer Mehrfachbewerbung,
15. Nachweis der Mindestreferenzen 1 gem. § 46 (3) Nr. 1 VgV und Pkt. III.1.3),
16. Nachweis der beruflichen Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters, des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters und des vorgesehenen Bauüberwachers gem. § 46 (3) Nr. 2 und 6 VgV
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit; (Anforderungen der Referenzen gem. Pkt. III.1.3),
Gesamtwichtung 100 %, davon:
A 2.1 Nachweis der Erfahrung des vorgesehenen Projektleiters, Wichtung 30 %,
A 2.2 Gebäude steht unter Denkmalschutz, Wichtung 20 %,
A 2.3 Bauwerkskosten (KG 300 + 400) EUR brutto, Wichtung 10 %,
A 3.1 Nachweis der Erfahrung bei der Mitwirkung bei der Antragstellung und bei der Erstellung des Verwendungsnachweises für Fördermittel, Wichtung 20 %,
B 1. Berufserfahrung Projektleiter, Wichtung 10 %,
B 2. Berufserfahrung stellvertretender Projektleiter, Wichtung 10 %,
Die detaillierte Punktbewertung ist dem beigefügten Dokument Anlage I.1 „Bewertungsmatrix Stufe 1“ zu entnehmen.