Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Mutter-Kind-Zentrum Auf der Bult, Hannover - DVEs, Leuchten OP
X-TEMAK-2021-0032”
Produkte/Dienstleistungen: Operationstechnik📦
Kurze Beschreibung: Mutter-Kind-Zentrum Auf der Bult, Hannover - DVEs, Leuchten OP
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 240 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: OP-Ausrüstung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: OP-Beleuchtung📦
Ort der Leistung: Hannover🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover
Beschreibung der Beschaffung:
“Umbau Anästhesie- und Chirurgie-Deckenversorgungseinheiten
Neubau Anästhesie- und Chirurgie-Deckenversorgungseinheiten
OP-Leuchten inkl. Zubehör liefern,...”
Beschreibung der Beschaffung
Umbau Anästhesie- und Chirurgie-Deckenversorgungseinheiten
Neubau Anästhesie- und Chirurgie-Deckenversorgungseinheiten
OP-Leuchten inkl. Zubehör liefern, montieren und in Betrieb nehmen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 240 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-31 📅
Datum des Endes: 2023-03-03 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Fragen zu den Vergabeunterlagen werden ausschließlich über
die Vergabeplattform auf URL: https://
www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/XTEMAK-
2021-0032...”
Zusätzliche Informationen
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden ausschließlich über
die Vergabeplattform auf URL: https://
www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/XTEMAK-
2021-0032 entgegengenommen und beantwortet.
Darüber findet auch die Kommunikation statt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Firmen- oder Wohnsitzes ist vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Firmen- oder Wohnsitzes ist vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Sind nachzuweisen mit Vorlage einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung. Die Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Sind nachzuweisen mit Vorlage einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung. Die Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.
V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-11-26
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-01-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-11-26
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
“Sofern Ihr Unternehmen zu dieser Vergabe registriert ist/wurde, erhalten Sie alle Informationen über die Vergabeplattform.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 211-550747 (2021-10-26)