Das Saarland hat einen Verkehrsentwicklungsplan für den ÖPNV im Saarland (VEP ÖPNV) neu aufgestellt, abgestimmt und am 13.07.2021 beschlossen. Dieser soll nun unverzüglich, immer unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung der Einzelmaßnahmen gesichert ist, umgesetzt werden. Wesentliches Kernelement des neuen VEP ÖPNV ist die Weiterentwicklung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im Saarland und in die angrenzenden Regionen. Hierfür ist der Ausbau des vorhandenen Regionalbahnnetzes zu einem S-Bahn-System, die Reaktivierung vorhandener Schienenstrecken für den Personennahverkehr sowie teilweise auch der Neubau von Schienenstrecken bzw. -teilstrecken für den SPNV vorgesehen. Im Rahmen der beabsichtigten Beschaffung soll eine Machbarkeitsstudie und Nutzen-Kosten-Untersuchung für einen Teil dieser vorgesehenen Projekte durchgeführt werden. Dies betrifft die geplanten Reaktivierungen von Schienenstrecken für den Personenverkehr im Saarland, die nicht grenzüberschreitend sind. Dabei soll auch die Integration dieser Strecken in das Gesamtsystem betrachtet werden. Der neue VEP ÖPNV wurde im Rahmen eines umfangreichen Planungs- und Beteiligungsverfahrens aufgestellt und nunmehr abschließend beschlossen. Im Rahmen der Aufgabenstellung des VEP ÖPNV wurden in einem ersten Schritt für sämtliche vorhandenen und aufgelassenen Schienenstrecken im Saarland und den angrenzenden Bereichen untersucht, inwieweit sie grundsätzlich für eine Reaktivierung in Frage kommen. Hierfür wurde grob die grundsätzliche Realisierbarkeit analysiert und die zu erwartenden Kosten und Nutzen grob abgeschätzt. Für alle Strecken, die bei dieser ersten Betrachtung nicht von vornherein als unrealistisch oder nicht realisierbar identifiziert wurden, wurden in Anlehnung an die Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr vertiefende Untersuchungen durchgeführt - allerdings nicht mit dem dafür abschließend erforderlichen Detaillierungsgrad. Es wurde eine grobe Planung des Streckenverlaufs und von Haltepunkten durchgeführt sowie ein grobes Betriebskonzept aufgestellt. Die Auswirkungen auf das Gesamtnetz und insbesondere auf die heute vorhandenen Buslinien wurden dabei nur grob abgeschätzt und nicht im Detail geplant. Im Rahmen der jetzt vorgesehenen Machbarkeitsstudie und Nutzen-Kosten-Untersuchung sollen nun die Strecken genauer analysiert werden, die in dieser Bewertung im VEP ÖPNV ein Nutzen-Kosten-Verhältnis erreicht haben, das mindestens bei etwa 1,0 liegt. Im Rahmen einer Detailbetrachtung soll dieses NKV nicht nur überprüft, sondern auch durch eine detailliertere Planung von Strecken, Stationen, Betriebsablauf und begleitenden Maßnahmen optimiert werden. Ziel ist die Überprüfung der technischen Machbarkeit und der volkswirtschaftlichen Tragfähigkeit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
Referenznummer: MWAEV Verg 01/21
Kurze Beschreibung:
Das Saarland hat einen Verkehrsentwicklungsplan für den ÖPNV im Saarland (VEP ÖPNV) neu aufgestellt, abgestimmt und am 13.07.2021 beschlossen. Dieser soll nun unverzüglich, immer unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung der Einzelmaßnahmen gesichert ist, umgesetzt werden.
Wesentliches Kernelement des neuen VEP ÖPNV ist die Weiterentwicklung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im Saarland und in die angrenzenden Regionen. Hierfür ist der Ausbau des vorhandenen Regionalbahnnetzes zu einem S-Bahn-System, die Reaktivierung vorhandener Schienenstrecken für den Personennahverkehr sowie teilweise auch der Neubau von Schienenstrecken bzw. -teilstrecken für den SPNV vorgesehen.
Im Rahmen der beabsichtigten Beschaffung soll eine Machbarkeitsstudie und Nutzen-Kosten-Untersuchung für einen Teil dieser vorgesehenen Projekte durchgeführt werden. Dies betrifft die geplanten Reaktivierungen von Schienenstrecken für den Personenverkehr im Saarland, die nicht grenzüberschreitend sind. Dabei soll auch die Integration dieser Strecken in das Gesamtsystem betrachtet werden.
Der neue VEP ÖPNV wurde im Rahmen eines umfangreichen Planungs- und Beteiligungsverfahrens aufgestellt und nunmehr abschließend beschlossen.
Im Rahmen der Aufgabenstellung des VEP ÖPNV wurden in einem ersten Schritt für sämtliche vorhandenen und aufgelassenen Schienenstrecken im Saarland und den angrenzenden Bereichen untersucht, inwieweit sie grundsätzlich für eine Reaktivierung in Frage kommen. Hierfür wurde grob die grundsätzliche Realisierbarkeit analysiert und die zu erwartenden Kosten und Nutzen grob abgeschätzt. Für alle Strecken, die bei dieser ersten Betrachtung nicht von vornherein als unrealistisch oder nicht realisierbar identifiziert wurden, wurden in Anlehnung an die Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr vertiefende Untersuchungen durchgeführt - allerdings nicht mit dem dafür abschließend erforderlichen Detaillierungsgrad. Es wurde eine grobe Planung des Streckenverlaufs und von Haltepunkten durchgeführt sowie ein grobes Betriebskonzept aufgestellt. Die Auswirkungen auf das Gesamtnetz und insbesondere auf die heute vorhandenen Buslinien wurden dabei nur grob abgeschätzt und nicht im Detail geplant.
Im Rahmen der jetzt vorgesehenen Machbarkeitsstudie und Nutzen-Kosten-Untersuchung sollen nun die Strecken genauer analysiert werden, die in dieser Bewertung im VEP ÖPNV ein Nutzen-Kosten-Verhältnis erreicht haben, das mindestens bei etwa 1,0 liegt.
Im Rahmen einer Detailbetrachtung soll dieses NKV nicht nur überprüft, sondern auch durch eine detailliertere Planung von Strecken, Stationen, Betriebsablauf und begleitenden Maßnahmen optimiert werden. Ziel ist die Überprüfung der technischen Machbarkeit und der volkswirtschaftlichen Tragfähigkeit.
Das Saarland hat einen Verkehrsentwicklungsplan für den ÖPNV im Saarland (VEP ÖPNV) neu aufgestellt, abgestimmt und am 13.07.2021 beschlossen. Dieser soll nun unverzüglich, immer unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung der Einzelmaßnahmen gesichert ist, umgesetzt werden.
Wesentliches Kernelement des neuen VEP ÖPNV ist die Weiterentwicklung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im Saarland und in die angrenzenden Regionen. Hierfür ist der Ausbau des vorhandenen Regionalbahnnetzes zu einem S-Bahn-System, die Reaktivierung vorhandener Schienenstrecken für den Personennahverkehr sowie teilweise auch der Neubau von Schienenstrecken bzw. -teilstrecken für den SPNV vorgesehen.
Im Rahmen der beabsichtigten Beschaffung soll eine Machbarkeitsstudie und Nutzen-Kosten-Untersuchung für einen Teil dieser vorgesehenen Projekte durchgeführt werden. Dies betrifft die geplanten Reaktivierungen von Schienenstrecken für den Personenverkehr im Saarland, die nicht grenzüberschreitend sind. Dabei soll auch die Integration dieser Strecken in das Gesamtsystem betrachtet werden.
Der neue VEP ÖPNV wurde im Rahmen eines umfangreichen Planungs- und Beteiligungsverfahrens aufgestellt und nunmehr abschließend beschlossen.
Im Rahmen der Aufgabenstellung des VEP ÖPNV wurden in einem ersten Schritt für sämtliche vorhandenen und aufgelassenen Schienenstrecken im Saarland und den angrenzenden Bereichen untersucht, inwieweit sie grundsätzlich für eine Reaktivierung in Frage kommen. Hierfür wurde grob die grundsätzliche Realisierbarkeit analysiert und die zu erwartenden Kosten und Nutzen grob abgeschätzt. Für alle Strecken, die bei dieser ersten Betrachtung nicht von vornherein als unrealistisch oder nicht realisierbar identifiziert wurden, wurden in Anlehnung an die Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr vertiefende Untersuchungen durchgeführt - allerdings nicht mit dem dafür abschließend erforderlichen Detaillierungsgrad. Es wurde eine grobe Planung des Streckenverlaufs und von Haltepunkten durchgeführt sowie ein grobes Betriebskonzept aufgestellt. Die Auswirkungen auf das Gesamtnetz und insbesondere auf die heute vorhandenen Buslinien wurden dabei nur grob abgeschätzt und nicht im Detail geplant.
Im Rahmen der jetzt vorgesehenen Machbarkeitsstudie und Nutzen-Kosten-Untersuchung sollen nun die Strecken genauer analysiert werden, die in dieser Bewertung im VEP ÖPNV ein Nutzen-Kosten-Verhältnis erreicht haben, das mindestens bei etwa 1,0 liegt.
Im Rahmen einer Detailbetrachtung soll dieses NKV nicht nur überprüft, sondern auch durch eine detailliertere Planung von Strecken, Stationen, Betriebsablauf und begleitenden Maßnahmen optimiert werden. Ziel ist die Überprüfung der technischen Machbarkeit und der volkswirtschaftlichen Tragfähigkeit.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-30 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-04 📅
Datum des Beginns: 2022-01-03 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 149-397278
ABl. S-Ausgabe: 149
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6HR5Z2
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Saarland hat einen Verkehrsentwicklungsplan für den ÖPNV im Saarland (VEP ÖPNV) neu aufgestellt, abgestimmt und am 13.07.2021 beschlossen. Dieser soll nun unverzüglich, immer unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung der Einzelmaßnahmen gesichert ist, umgesetzt werden.
Das Saarland hat einen Verkehrsentwicklungsplan für den ÖPNV im Saarland (VEP ÖPNV) neu aufgestellt, abgestimmt und am 13.07.2021 beschlossen. Dieser soll nun unverzüglich, immer unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung der Einzelmaßnahmen gesichert ist, umgesetzt werden.
Wesentliches Kernelement des neuen VEP ÖPNV ist die Weiterentwicklung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im Saarland und in die angrenzenden Regionen. Hierfür ist der Ausbau des vorhandenen Regionalbahnnetzes zu einem S-Bahn-System, die Reaktivierung vorhandener Schienenstrecken für den Personennahverkehr sowie teilweise auch der Neubau von Schienenstrecken bzw. -teilstrecken für den SPNV vorgesehen.
Wesentliches Kernelement des neuen VEP ÖPNV ist die Weiterentwicklung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im Saarland und in die angrenzenden Regionen. Hierfür ist der Ausbau des vorhandenen Regionalbahnnetzes zu einem S-Bahn-System, die Reaktivierung vorhandener Schienenstrecken für den Personennahverkehr sowie teilweise auch der Neubau von Schienenstrecken bzw. -teilstrecken für den SPNV vorgesehen.
Im Rahmen der beabsichtigten Beschaffung soll eine Machbarkeitsstudie und Nutzen-Kosten-Untersuchung für einen Teil dieser vorgesehenen Projekte durchgeführt werden. Dies betrifft die geplanten Reaktivierungen von Schienenstrecken für den Personenverkehr im Saarland, die nicht grenzüberschreitend sind. Dabei soll auch die Integration dieser Strecken in das Gesamtsystem betrachtet werden.
Im Rahmen der beabsichtigten Beschaffung soll eine Machbarkeitsstudie und Nutzen-Kosten-Untersuchung für einen Teil dieser vorgesehenen Projekte durchgeführt werden. Dies betrifft die geplanten Reaktivierungen von Schienenstrecken für den Personenverkehr im Saarland, die nicht grenzüberschreitend sind. Dabei soll auch die Integration dieser Strecken in das Gesamtsystem betrachtet werden.
Der neue VEP ÖPNV wurde im Rahmen eines umfangreichen Planungs- und Beteiligungsverfahrens aufgestellt und nunmehr abschließend beschlossen.
Im Rahmen der Aufgabenstellung des VEP ÖPNV wurden in einem ersten Schritt für sämtliche vorhandenen und aufgelassenen Schienenstrecken im Saarland und den angrenzenden Bereichen untersucht, inwieweit sie grundsätzlich für eine Reaktivierung in Frage kommen. Hierfür wurde grob die grundsätzliche Realisierbarkeit analysiert und die zu erwartenden Kosten und Nutzen grob abgeschätzt. Für alle Strecken, die bei dieser ersten Betrachtung nicht von vornherein als unrealistisch oder nicht realisierbar identifiziert wurden, wurden in Anlehnung an die Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr vertiefende Untersuchungen durchgeführt - allerdings nicht mit dem dafür abschließend erforderlichen Detaillierungsgrad. Es wurde eine grobe Planung des Streckenverlaufs und von Haltepunkten durchgeführt sowie ein grobes Betriebskonzept aufgestellt. Die Auswirkungen auf das Gesamtnetz und insbesondere auf die heute vorhandenen Buslinien wurden dabei nur grob abgeschätzt und nicht im Detail geplant.
Im Rahmen der Aufgabenstellung des VEP ÖPNV wurden in einem ersten Schritt für sämtliche vorhandenen und aufgelassenen Schienenstrecken im Saarland und den angrenzenden Bereichen untersucht, inwieweit sie grundsätzlich für eine Reaktivierung in Frage kommen. Hierfür wurde grob die grundsätzliche Realisierbarkeit analysiert und die zu erwartenden Kosten und Nutzen grob abgeschätzt. Für alle Strecken, die bei dieser ersten Betrachtung nicht von vornherein als unrealistisch oder nicht realisierbar identifiziert wurden, wurden in Anlehnung an die Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr vertiefende Untersuchungen durchgeführt - allerdings nicht mit dem dafür abschließend erforderlichen Detaillierungsgrad. Es wurde eine grobe Planung des Streckenverlaufs und von Haltepunkten durchgeführt sowie ein grobes Betriebskonzept aufgestellt. Die Auswirkungen auf das Gesamtnetz und insbesondere auf die heute vorhandenen Buslinien wurden dabei nur grob abgeschätzt und nicht im Detail geplant.
Im Rahmen der jetzt vorgesehenen Machbarkeitsstudie und Nutzen-Kosten-Untersuchung sollen nun die Strecken genauer analysiert werden, die in dieser Bewertung im VEP ÖPNV ein Nutzen-Kosten-Verhältnis erreicht haben, das mindestens bei etwa 1,0 liegt.
Im Rahmen einer Detailbetrachtung soll dieses NKV nicht nur überprüft, sondern auch durch eine detailliertere Planung von Strecken, Stationen, Betriebsablauf und begleitenden Maßnahmen optimiert werden. Ziel ist die Überprüfung der technischen Machbarkeit und der volkswirtschaftlichen Tragfähigkeit.
Im Rahmen einer Detailbetrachtung soll dieses NKV nicht nur überprüft, sondern auch durch eine detailliertere Planung von Strecken, Stationen, Betriebsablauf und begleitenden Maßnahmen optimiert werden. Ziel ist die Überprüfung der technischen Machbarkeit und der volkswirtschaftlichen Tragfähigkeit.
Aufgabe des Auftragnehmers ist die konkrete Bearbeitung der Machbarkeitsstudien und der Nutzen-Kosten-Untersuchungen für die im VEP ÖPNV positiv gewerteten und somit für eine Reaktivierung vorgesehenen Schienenstrecken.
Für diese Strecken soll nun eine detaillierte Untersuchung durchgeführt werden in Bezug auf Trassenführung, Stationen, Ausbaustandards der Strecke und Betriebskonzept. Hierbei sollen ggf. auch verschiedene mögliche Varianten betrachtet und bewertet werden. Zum Betriebskonzept gehört auch eine Neuplanung der anschließenden und parallelen Busverkehre und der Park-and-Ride- bzw. Bike-and-Ride-Angebote. Ebenso ist die Netzintegration der über die zu reaktivierenden Strecken verlaufenden Verkehre sowie ggf. auch die Anpassung der Zulaufstrecken zu den zu reaktivierenden Strecken Bestandteil der Untersuchungen.
Für diese Strecken soll nun eine detaillierte Untersuchung durchgeführt werden in Bezug auf Trassenführung, Stationen, Ausbaustandards der Strecke und Betriebskonzept. Hierbei sollen ggf. auch verschiedene mögliche Varianten betrachtet und bewertet werden. Zum Betriebskonzept gehört auch eine Neuplanung der anschließenden und parallelen Busverkehre und der Park-and-Ride- bzw. Bike-and-Ride-Angebote. Ebenso ist die Netzintegration der über die zu reaktivierenden Strecken verlaufenden Verkehre sowie ggf. auch die Anpassung der Zulaufstrecken zu den zu reaktivierenden Strecken Bestandteil der Untersuchungen.
Eine Vorzugsvariante ist dabei begründet auszuwählen und zu empfehlen. Das Auswahlverfahren soll der gängigen Praxis entsprechen, im Angebot aufgezeigt und final mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.
Für die Vorzugsvariante sind die Kosten für Bau, Erhaltung und Betrieb sowie die zu erwartenden Fahrgeldeinnahmen möglichst genau zu ermitteln.
Auf dieser Basis ist eine Nutzen-Kosten-Untersuchung nach der Methode der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr durchzuführen, wobei eine Sensitivitätsanalyse hinsichtlich weiterer nicht direkt im Verfahren zu berücksichtigenden Einflussfaktoren (z.B. Güterverkehr, Anschlussverbindungen, Verlängerungsoptionen ins benachbarte Ausland) vorzunehmen ist.
Auf dieser Basis ist eine Nutzen-Kosten-Untersuchung nach der Methode der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr durchzuführen, wobei eine Sensitivitätsanalyse hinsichtlich weiterer nicht direkt im Verfahren zu berücksichtigenden Einflussfaktoren (z.B. Güterverkehr, Anschlussverbindungen, Verlängerungsoptionen ins benachbarte Ausland) vorzunehmen ist.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 152 114 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Franz-Josef-Röder-Straße 17 66119 Saarbrücken
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Unternehmensdarstellung: Der Bewerber hat seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres sowie die Angabe der Gesamtmitarbeiterzahl (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) nachzuweisen. Wenn vorhanden, ist die Bilanzsumme zu nennen. Es wird ein Mindestumsatz von 1.000.000 Euro pro Jahr verlangt. Ein Bewerber, der den geforderten Mindestumsatz nicht nachweisen kann, wird von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen. Bei einem Unternehmen, das Teil einer größeren Gruppe ist, müssen die Mitarbeiterzahl und der Umsatz bzw. die Bilanzsumme der Gruppe ebenfalls genannt werden. Die Unternehmensdarstellung ist zwingend einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Unternehmensdarstellung: Der Bewerber hat seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres sowie die Angabe der Gesamtmitarbeiterzahl (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) nachzuweisen. Wenn vorhanden, ist die Bilanzsumme zu nennen. Es wird ein Mindestumsatz von 1.000.000 Euro pro Jahr verlangt. Ein Bewerber, der den geforderten Mindestumsatz nicht nachweisen kann, wird von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen. Bei einem Unternehmen, das Teil einer größeren Gruppe ist, müssen die Mitarbeiterzahl und der Umsatz bzw. die Bilanzsumme der Gruppe ebenfalls genannt werden. Die Unternehmensdarstellung ist zwingend einzureichen.
- Unterschriebene Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn (siehe Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie seiner Eignung auf Verlangen weitere Angaben gemäß §§ 42-51 VgV, 122-124 GWB zu machen. Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende Unterauftragnehmer.
Mindeststandards: Mindestumsatz von 1.000.000,00 EUR pro Jahr
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für die Annahme der fachlichen Eignung des Bewerbers ist es zwingend, dass er bereits Leistungen erbracht hat, die mit dem ausgeschriebenen Projekt vergleichbar sind. Die Vorlage von insgesamt 2 Referenzen zu technischen Planungsleistungen bzw. zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie im Zusammenhang mit der Reaktivierung von Schienenstecken für den Personenverkehr ist gefordert. Die Vorlage von insgesamt 2 Referenzen zu Projekten in denen die standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr durchgeführt wurde, ist gefordert. Alle vorgelegten Referenzen müssen aus den vergangenen fünf Jahren (älteste von 2016) stammen, ältere Referenzen werden nicht bewertet.
Für die Annahme der fachlichen Eignung des Bewerbers ist es zwingend, dass er bereits Leistungen erbracht hat, die mit dem ausgeschriebenen Projekt vergleichbar sind. Die Vorlage von insgesamt 2 Referenzen zu technischen Planungsleistungen bzw. zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie im Zusammenhang mit der Reaktivierung von Schienenstecken für den Personenverkehr ist gefordert. Die Vorlage von insgesamt 2 Referenzen zu Projekten in denen die standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr durchgeführt wurde, ist gefordert. Alle vorgelegten Referenzen müssen aus den vergangenen fünf Jahren (älteste von 2016) stammen, ältere Referenzen werden nicht bewertet.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie seiner Eignung auf Verlangen weitere Angaben gemäß §§ 42-51 VgV, 122-124 GWB zu machen. Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende Unterauftragnehmer.
Mindeststandards:
Vorlage von 2 Referenzen aus den vergangenen 5 Jahren zu Projekten…
… zu technischen Planungsleistungen bzw. zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie im Zusammenhang mit der Reaktivierung von Schienenstecken für den Personenverkehr.
… unter Anwendung der standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einhaltung des saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG) und Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß STTG.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: siehe Teilnahmebedingungen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-09-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Quaität des Angebots: Aufgabenverständnis, schlüssiger Aufbau
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 v.H.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodisches Vorgehen: Arbeitsweise, eigene Methodische Vorschläge
Qualität des eingesetzten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 v.H.
Preis (Gewichtung): 50 v.H.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 681501-4994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 681501-3506 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften muss vor Einreichen des Nachprü- fungsantrags erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder dieser Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrags gerügt werden; Verstöße, die in den Vergabe- unterlagen erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder dieser Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrags gerügt werden; Verstöße, die in den Vergabe- unterlagen erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen.
In diesem Zusammenhang wird ergänzend auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr - Referat A/3
Telefon: +49 681501-3357📞
E-Mail: d.meyer@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 681501-1736 📠
Quelle: OJS 2021/S 149-397278 (2021-07-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 586 256 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-21 📅
Name: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Lindleystraße 11
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland 🇩🇪 Regionalverband Saarbrücken
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 568 256 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften muss vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.