Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben. Das gilt auch für Niederlassungen des
Bewerbers, auch wenn Sie wirtschaftlich unabhängig sind. Bewerbergemeinschaften
sind zugelassen. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über Rechtsform, den
bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller
Mitglieder vorzulegen. Bewerbergemeinschaften müssen sämtliche geforderte
Nachweise für alle Mitglieder vorlegen.
Folgende Nachweise sind vorzulegen:
1. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass weder beim
Bewerber noch bei einem Mitglied der Bewerber-gemeinschaft Ausschlussgründe im
Sinne von § 123 und 124 GWB (Eigenerklärung) vorliegen. Diese Erklärung muss auch
jeder qualifizierte Nachunternehmer jeweils für sich abgeben.
2. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, ob der Einsatz von
Nachunternehmern, die einen Leistungsbestandteil verantworten und auf die sich der
Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit stützt,
vorgesehen ist. Ist dies der Fall, kann vom Auftraggeber die Vorlage einer
Verpflichtungserklärung verlangt werden.
3. Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass es sich am
Vergabeverfahren ausschließlich als Mitglied dieser beteiligt und in keiner anderen
Weise als Bewerber an dem Vergabeverfahren beteiligt ist. Er muss weiter erklären,
dass es im Falle der Beauftragung gemeinsam mit allen weiteren Mitgliedern
gesamtschuldnerisch haftet. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter der
Bewerbergemeinschaft benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder
mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindliche Erklärungen im Vergabeverfahren
abzugeben und entgegenzunehmen.
4. Angaben des Bewerbers zu wirtschaftlichen und / oder rechtlichen Verknüpfungen
zu anderen Unternehmen. Sollten keine Verknüpfungen bestehen, ist eine
Negativerklärung abzugeben.
5. Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder
Handelsregister nicht älter als 3 Monate.
6. Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, die nicht älter als 6 Monate ist. Die
Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten
Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurückberechnet; dies gilt auch für den
Fall einer Fristverlängerung zur Einreichung der Teilnahmeanträge. Diese ist bei
Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft
einzureichen.
7. Angabe von Name/n und Qualifikation der Person/en, die die Leistung tatsächlich
erbringt/en nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Sofern es sich beim Bewerber um eine
juristische Person handelt, ist die Qualifikation des für die Erbringung der
ausgeschriebenen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 43 Abs. 1
VgV (siehe auch III.2.1) nachzuweisen.