Der Freistaat Bayern – vertreten durch die Regierung von Schwaben – ist im Wege der Ersatzvornahme zuständig für die Betreuung und Nachsorge der Hausmülldeponie Gallenbach. Die Leistungen für die Betreuung, Organisation und teilweise Durchführung der erforderlichen Nachsorgemaßnahmen werden im offenen Verfahren europaweit auf der Grundlage der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ausgeschrieben. Die erforderlichen Maßnahmen ergeben sich aus den allgemeinen Anforderungen einer geregelten Deponienachsorge, aus den Planfeststellungsbeschlüssen, Plangenehmigungen, Anordnungen, Bescheiden, Zustimmungen, Abnahmen und sonstigen relevanten rechtlichen Vorgaben sowie aus dem Betriebshandbuch für die HMD Gallenbach. Die Leistungen sind teilweise in einem regelmäßigem Turnus (täglich, wöchentlich, monatlich, vierteljährlich, jährlich), teilweise störfall-, witterungs- oder vegetationsabhängig nach Bedarf und teilweise auf Anforderung des AG zu erbringen. Die Hausmülldeponie (HMD) Gallenbach, Stadt Aichach, Ortsteil Gallenbach (Unterneul 8 in 86551 Aichach), befindet sich im Landkreis Aichach-Friedberg direkt an der Bundesstraße B 300 zwischen den Orten Aichach und Friedberg nahe der BAB-Ausfahrt Dasing. Die HMD Gallenbach hat eine Fläche von ca. 14 ha und wurde im Zeitraum von 1972 bis 1991 mit ca. 2,5 Mio. m Haus- und Gewerbemüll verfüllt. Die Schütthöhen betragen max. ca. 35 m. Die Deponie wurde im Frühjahr 1991 geschlossen. Mit Ausnahme des sog. „Alten Müllbergs“ im südwestlichen Bereich verfügt die Deponie über eine Basisabdichtung. In den Jahren 1992 und 1993 wurden auf der Deponie Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, die Oberflächenabdichtung und Rekultivierung wurde abgeschlossen. Im Zuge dieser Arbeiten wurde das Sickerwassersammelsystem instandgesetzt, die aktive Entgasungsanlage saniert, die Oberflächenwasserbecken neu gebaut, ein neues Sickerwasserbecken errichtet und das Wegenetz endgültig ausgebaut. Am 31.8.1995 hat die Deponiebetreiberin Konkurs angemeldet. Seit diesem Zeitpunkt wird die Betreuung und die Nachsorge der Deponie im Wege der Ersatzvornahme vom Freistaat Bayern – vertreten durch die Regierung von Schwaben – durchgeführt. Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen, v.a. Dokument 2_Objektbezogene Unterlagen!
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwaltung von Deponien
Referenznummer: 0270.ZV-18-21-1
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Bayern – vertreten durch die Regierung von Schwaben – ist im Wege der Ersatzvornahme zuständig für die Betreuung und Nachsorge der...”
Kurze Beschreibung
Der Freistaat Bayern – vertreten durch die Regierung von Schwaben – ist im Wege der Ersatzvornahme zuständig für die Betreuung und Nachsorge der Hausmülldeponie Gallenbach. Die Leistungen für die Betreuung, Organisation und teilweise Durchführung der erforderlichen Nachsorgemaßnahmen werden im offenen Verfahren europaweit auf der Grundlage der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ausgeschrieben. Die erforderlichen Maßnahmen ergeben sich aus den allgemeinen Anforderungen einer geregelten Deponienachsorge, aus den Planfeststellungsbeschlüssen, Plangenehmigungen, Anordnungen, Bescheiden, Zustimmungen, Abnahmen und sonstigen relevanten rechtlichen Vorgaben sowie aus dem Betriebshandbuch für die HMD Gallenbach. Die Leistungen sind teilweise in einem regelmäßigem Turnus (täglich, wöchentlich, monatlich, vierteljährlich, jährlich), teilweise störfall-, witterungs- oder vegetationsabhängig nach Bedarf und teilweise auf Anforderung des AG zu erbringen. Die Hausmülldeponie (HMD) Gallenbach, Stadt Aichach, Ortsteil Gallenbach (Unterneul 8 in 86551 Aichach), befindet sich im Landkreis Aichach-Friedberg direkt an der Bundesstraße B 300 zwischen den Orten Aichach und Friedberg nahe der BAB-Ausfahrt Dasing. Die HMD Gallenbach hat eine Fläche von ca. 14 ha und wurde im Zeitraum von 1972 bis 1991 mit ca. 2,5 Mio. m
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-28 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-02 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 105-276837
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen
“Der Vertrag für die Nachsorgebetreuungsleistungen wird für die Dauer von 3 Jahren mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 2 Jahre...”
Der Vertrag für die Nachsorgebetreuungsleistungen wird für die Dauer von 3 Jahren mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 2 Jahre geschlossen. Eine Verlängerung über die festgeschriebenen 3 Jahre hinaus hängt davon ab, inwieweit die derzeit geplante Einleitung des Sickerwassers in die benachbarte Kläranlage Dasing zur Reinigung realisiert werden kann und es dann zu einer deutlichen Aufgabenänderung der Betriebsführung hinsichtlich des Wegfalls eines Teils der Arbeiten bei der Sickerwasserbehandlungsanlage kommt. Nachdem die Ersatzvornahme durch die Regierung von Schwaben an das noch laufende Konkursverfahren der ursprünglichen Betreiberfirma gekoppelt ist und dieses voraussichtlich in den Jahren 2021/2022 beendet wird, wird derzeit die Zuständigkeit unter Federführung des Bay. Umweltministeriums mit den seinerzeit ablagernden Landkreisen verhandelt. Das Ergebnis ist hierzu noch offen. Der zukünftige Betreiber wird voraussichtlich einen öffentlich-rechtlichen Charakter haben.
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Quelle: OJS 2021/S 105-276837 (2021-05-28)
Ergänzende Angaben (2021-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Bayern – vertreten durch die Regierung von Schwaben – ist im Wege der Ersatzvornahme zuständig für die Betreuung und Nachsorge der...”
Kurze Beschreibung
Der Freistaat Bayern – vertreten durch die Regierung von Schwaben – ist im Wege der Ersatzvornahme zuständig für die Betreuung und Nachsorge der Hausmülldeponie Gallenbach. Die Leistungen für die Betreuung, Organisation und teilweise Durchführung der erforderlichen Nachsorgemaßnahmen werden im offenen Verfahren europaweit auf der Grundlage der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ausgeschrieben. Die erforderlichen Maßnahmen ergeben sich aus den allgemeinen Anforderungen einer geregelten Deponienachsorge, aus den Planfeststellungsbeschlüssen, Plangenehmigungen, Anordnungen, Bescheiden, Zustimmungen, Abnahmen und sonstigen relevanten rechtlichen Vorgaben sowie aus dem Betriebshandbuch für die HMD Gallenbach. Die Leistungen sind teilweise in einem regelmäßigem Turnus (täglich, wöchentlich, monatlich, vierteljährlich, jährlich), teilweise störfall-, witterungs- oder vegetationsabhängig nach Bedarf und teilweise auf Anforderung des AG zu erbringen. Die Hausmülldeponie (HMD) Gallenbach, Stadt Aichach, Ortsteil Gallenbach (Unterneul 8 in 86551 Aichach), befindet sich im Landkreis Aichach-Friedberg direkt an der Bundesstraße B 300 zwischen den Orten Aichach und Friedberg nahe der BAB-Ausfahrt Dasing. Die HMD Gallenbach hat eine Fläche von ca. 14 ha und wurde im Zeitraum von 1972 bis 1991 mit ca. 2,5 Mio. m³ Haus- und Gewerbemüll verfüllt. Die Schütthöhen betragen max. ca. 35 m. Die Deponie wurde im Frühjahr 1991 geschlossen. Mit Ausnahme des sog. „Alten Müllbergs“ im südwestlichen Bereich verfügt die Deponie über eine Basisabdichtung. In den Jahren 1992 und 1993 wurden auf der Deponie Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, die Oberflächenabdichtung und Rekultivierung wurde abgeschlossen. Im Zuge dieser Arbeiten wurde das Sickerwassersammelsystem instandgesetzt, die aktive Entgasungsanlage saniert, die Oberflächenwasserbecken neu gebaut, ein neues Sickerwasserbecken errichtet und das Wegenetz endgültig ausgebaut. Am 31.8.1995 hat die Deponiebetreiberin Konkurs angemeldet. Seit diesem Zeitpunkt wird die Betreuung und die Nachsorge der Deponie im Wege der Ersatzvornahme vom Freistaat Bayern – vertreten durch die Regierung von Schwaben – durchgeführt. Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen, v. a. Dokument 2_Objektbezogene Unterlagen!
“Korrekturzyklus am 07.06.2021: Eine Anlage zum Angebot (ZIP-Datei) war fehlerhaft und wurde erneut hochgeladen.”
Quelle: OJS 2021/S 112-294519 (2021-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Bayern – vertreten durch die Regierung von Schwaben – ist im Wege der Ersatzvornahme zuständig für die Betreuung und Nachsorge der...”
Kurze Beschreibung
Der Freistaat Bayern – vertreten durch die Regierung von Schwaben – ist im Wege der Ersatzvornahme zuständig für die Betreuung und Nachsorge der Hausmülldeponie Gallenbach. Die Leistungen für die Betreuung, Organisation und teilweise Durchführung der erforderlichen Nachsorgemaßnahmen werden im offenen Verfahren europaweit auf der Grundlage der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ausgeschrieben. Die erforderlichen Maßnahmen ergeben sich aus den allgemeinen Anforderungen einer geregelten Deponienachsorge, aus den Planfeststellungsbeschlüssen, Plangenehmigungen, Anordnungen, Bescheiden, Zustimmungen, Abnahmen und sonstigen relevanten rechtlichen Vorgaben sowie aus dem Betriebshandbuch für die HMD Gallenbach. Die Leistungen sind teilweise in einem regelmäßigem Turnus (täglich, wöchentlich, monatlich, vierteljährlich, jährlich), teilweise störfall-, witterungs- oder vegetationsabhängig nach Bedarf und teilweise auf Anforderung des AG zu erbringen. Die Hausmülldeponie (HMD) Gallenbach, Stadt Aichach, Ortsteil Gallenbach (Unterneul 8 in 86551 Aichach), befindet sich im Landkreis Aichach-Friedberg direkt an der Bundesstraße B 300 zwischen den Orten Aichach und Friedberg nahe der BAB-Ausfahrt Dasing. Die HMD Gallenbach hat eine Fläche von ca. 14 ha und wurde im Zeitraum von 1972 bis 1991 mit ca. 2,5 Mio. m³ Haus- und Gewerbemüll verfüllt. Die Schütthöhen betragen max. ca. 35 m. Die Deponie wurde im Frühjahr 1991 geschlossen. Mit Ausnahme des sog. „Alten Müllbergs“ im südwestlichen Bereich verfügt die Deponie über eine Basisabdichtung. In den Jahren 1992 und 1993 wurden auf der Deponie Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, die Oberflächenabdichtung und Rekultivierung wurde abgeschlossen. Im Zuge dieser Arbeiten wurde das Sickerwassersammelsystem instandgesetzt, die aktive Entgasungsanlage saniert, die Oberflächenwasserbecken neu gebaut, ein neues Sickerwasserbecken errichtet und das Wegenetz endgültig ausgebaut. Am 31.08.1995 hat die Deponiebetreiberin Konkurs angemeldet. Seit diesem Zeitpunkt wird die Betreuung und die Nachsorge der Deponie im Wege der Ersatzvornahme vom Freistaat Bayern – vertreten durch die Regierung von Schwaben – durchgeführt. Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen, v.a. Dokument 2_Objektbezogene Unterlagen!
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierung von Oberbayern - Zentrale Vergabestelle
“Der Vertrag für die Nachsorgebetreuungsleistungen wird für die Dauer von 3 Jahren mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 2 Jahre...”
Der Vertrag für die Nachsorgebetreuungsleistungen wird für die Dauer von 3 Jahren mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 2 Jahre geschlossen. Eine Verlängerung über die festgeschriebenen 3 Jahre hinaus hängt davon ab, inwieweit die derzeit geplante Einleitung des Sickerwassers in die benachbarte Kläranlage Dasing zur Reinigung realisiert werden kann und es dann zu einer deutlichen Aufgabenänderung der Betriebsführung hinsichtlich des Wegfalls eines Teils der Arbeiten bei der Sickerwasserbehandlungsanlage kommt. Nachdem die Ersatzvornahme durch die Regierung von Schwaben an das noch laufende Konkursverfahren der ursprünglichen Betreiberfirma gekoppelt ist und dieses voraussichtlich in den Jahren 2021 / 2022 beendet wird, wird derzeit die Zuständigkeit unter Federführung des Bay. Umweltministeriums mit den seinerzeit ablagernden Landkreisen verhandelt. Das Ergebnis ist hierzu noch offen. Der zukünftige Betreiber wird voraussichtlich einen öffentlich-rechtlichen Charakter haben.
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Quelle: OJS 2021/S 153-407548 (2021-08-05)