Nährstoffuntersuchungen in niedersächsischen Oberflächengewässern – 2. Teil
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover
Für den NLWKN soll die regelmäßige Nährstoffuntersuchung im Rahmen der Europäischen Wasser-rahmenrichtlinie (EG-WRRL) und der Düngeverordnung (DüV) vergeben werden. Diese Untersuchungen beziehen sich auf die derzeit geltende Oberflächengewässerverordnung (OGewV vom 20. Juni 2016), die u. a. die Richtlinie 2009/90/EG der Kommission vom 31. Juli 2009 in deutsches Recht umsetzt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-03.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?- • Hannover › Region Hannover
- • Weser-Ems › Emsland
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2021-03-03 | Auftragsbekanntmachung |
| 2021-05-26 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2021-03-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Umweltschutz
Referenznummer: 0126-DLG/2020-03.213
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Umweltschutz 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Umweltmanagement 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Emsland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/ 🌏
E-Mail: jacqueline.kunz@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848199 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDYN5/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDYN5 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-03 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 046-115763
ABl. S-Ausgabe: 46
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Einzugsgebiet der Aller
Losnummer: 1
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Zusätzliche Informationen:
Bezeichnung des Loses: Einzugsgebiet Leine
Losnummer: 2
Beschreibung der Optionen:
Zusätzliche Informationen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDYN5/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 046-115763 (2021-03-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Umweltschutz
Referenznummer: 0126-DLG/2020-03.213
Kurze Beschreibung:
Für den NLWKN soll die regelmäßige Nährstoffuntersuchung im Rahmen der Europäischen Wasser-rahmenrichtlinie (EG-WRRL) und der Düngeverordnung (DüV) vergeben werden. Diese Untersuchungen beziehen sich auf die derzeit geltende Oberflächengewässerverordnung (OGewV vom 20. Juni 2016), die u. a. die Richtlinie 2009/90/EG der Kommission vom 31. Juli 2009 in deutsches Recht umsetzt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Umweltschutz 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Umweltmanagement 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Emsland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/ 🌏
E-Mail: jacqueline.kunz@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848199 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDYN5/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDYN5 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-03 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 046-115763
ABl. S-Ausgabe: 46
Zusätzliche Informationen
Aufgrund von begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln darf das maximale jährliche Budget für die Vorhaltung in Höhe von 396 057 EUR netto nicht überschritten werden. Angebote, welche das Budget der einzelnen Lose überschreiten, können nicht berücksichtigt werden.
Die genauere Preisschätzung ergibt für die einzelnen Lose folgendes maximales Budget:
Los 1 (ohne Option „3. Teileinzugsgebiet Weser“ ca. 125 Entnahmestellen): 224 022,00 EUR (netto) (ca. 216 Messstellen).
Mehr anzeigen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Einzugsgebiet der Aller
Losnummer: 1
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Im Los 1 besteht für den Auftraggeber im zweiten Jahr zudem die Option, den bezuschlagten Bieter mit der Untersuchung weiterer ca. 125 Messstellen im Wesereinzugsgebiet zusätzlich zu beauftragen, sofern entsprechende Haushaltsmittel verfügbar sind. Ein Anspruch auf Ausübung des Optionsrechts besteht nicht.
Mehr anzeigen
Aufgrund von begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln darf das maximale jährliche Budget für die Vorhaltung in Höhe von 396 057 EUR netto nicht überschritten werden. Angebote, welche das Budget der einzelnen Lose überschreiten, können nicht berücksichtigt werden.
Mehr anzeigen
Die genauere Preisschätzung ergibt für die einzelnen Lose folgendes maximales Budget:
Los 1 (ohne Option „3. Teileinzugsgebiet Weser“ ca. 125 Entnahmestellen): 224 022,00 EUR (netto) (ca. 216 Messstellen).
Losnummer: 2
Beschreibung der Optionen:
Es besteht eine Option zur Verlängerung des Vertrages um weitere 12 Monate. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer vor Ende des laufenden Vertragsjahres über eine etwaige Vertragsverlängerung für die nächsten 12 Monate informieren. Der Auftraggeber macht von seinem Optionsrecht nur dann Gebrauch, wenn entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. In jedem Fall endet der Vertrag ohne Kündigung nach Ablauf von 2 Jahren.
Mehr anzeigen
Ausgehend von ca. 380 Messstellen für die beiden Lose stehen für das erste Jahr insgesamt maximal 396 057 EUR (netto) zur Verfügung.
Los 1: 224 022,00 EUR (netto) (216 Messstellen)
Los 2: 171 128,00 EUR (netto) (165 Messstellen)
Haushaltsmittel stehen zunächst nur für das erste Jahr zur Verfügung. Die Fortführung der Untersuchungen über das erste Jahr hinaus ist abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Los 1: ca. 216 Entnahmestellen
Option „3. Teileinzugsgebiet Weser“ ca. 125 Entnahmestellen.
Los 2: ca. 165 Entnahmestellen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehr anzeigen
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Mehr anzeigen
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Mehr anzeigen
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von…
… Unterauftragnehmern,
… eignungsrelevanten Dritten,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Mehr anzeigen
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Mehr anzeigen
Außerdem hat der Bieter seinem Angebot folgende Eignungsnachweise beizulegen:
— Übersicht über die Teilnahme an relevanten Ringversuchen in den vergangenen 3 Jahren einschl. der Ergebnisse seines Labors,
— Zertifizierungs-/Akkreditierungsurkunde gem. Norm DIN EN ISO/IEC 17025: 2018-3 bzw. ISO/IEC 170205 : 2017 von einer von EA / ILAC evaluierten Akkreditierungsstelle als Nach-weis, dass alle technischen Spezifikationen für die chemische Analyse gem. der Richtlinie 2009/90/EG der Kommission vom 31. Juli 2009 zur Festlegung technischer Spezifikationen für die chemische Analyse und die Überwachung des Gewässerzustands gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates erfüllt werden.
Mehr anzeigen
Kann der Bieter nicht alle angegebenen Vor-Ort- und Nährstoff-Parameter der angehängten Stoffliste (Anlage zum Angebotsvordruck) analysieren, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Liegt keine der deutschen Akkreditierung vergleichbare Akkreditierung bzw. kein Nachweis vor, dass das Labor alle technischen Spezifikationen für die chemische Analyse gemäß Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2000/60/EG, die in der Richtlinie 2009/90/EG der Kommission vom 31. Juli 2009 definiert sind, erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Mehr anzeigen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDYN5/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz r NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) – ab einem geschätzten Auftragswertvon 20 000 EUR (netto).
Mehr anzeigen
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
Mehr anzeigen
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Der Angebotsvordruck ist zwingend mit dem Namen (Firma) des Bieters sowie mit dem Datum und dem Namen der erklärenden Person zu versehen.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDYN5
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Mehr anzeigen
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Mehr anzeigen
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber […]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb — Außenstelle Hannover
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 103-271756
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 046-115763
ABl. S-Ausgabe: 103
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Informationen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-10 📅
Name: Institut Dr. Nowak
Postanschrift: Mayenbrook 1
Postort: Ottersberg
Postleitzahl: 28870
Land: Deutschland 🇩🇪
Verden 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: LUFA Nord-West - Institut für Boden und Umwelt
Postanschrift: Finkenborner Weg 1A
Postort: Hameln
Postleitzahl: 31789
Land: Hameln-Pyrmont 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 103-271756 (2021-05-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für den NLWKN soll die regelmäßige Nährstoffuntersuchung im Rahmen der Europäischen Wasser-rahmenrichtlinie (EG-WRRL) und der Düngeverordnung (DüV) vergeben werden. Diese Untersuchungen beziehen sich auf die derzeit geltende Oberflächengewässerverordnung (OGewV vom 20. Juni 2016), die u. a. die Richtlinie 2009/90/EG der Kommission vom 31. Juli 2009 in deutsches Recht umsetzt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb — Außenstelle Hannover
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 103-271756
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 046-115763
ABl. S-Ausgabe: 103
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für den NLWKN soll die regelmäßige Nährstoffuntersuchung im Rahmen der Europäischen Wasser-rahmenrichtlinie (EG-WRRL) und der Düngeverordnung (DüV) vergeben werden. Diese Untersuchungen beziehen sich auf die derzeit geltende Oberflächengewässerverordnung (OGewV vom 20. Juni 2016), die u. a. die Richtlinie 2009/90/EG der Kommission vom 31. Juli 2009 in deutsches Recht umsetzt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Aufgrund von begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln darf das maximale jährliche Budget für die Vorhaltung in Höhe von 396.057 EUR netto nicht überschritten werden. Angebote, welche das Budget der einzelnen Lose überschreiten, können nicht berücksichtigt werden.
Mehr anzeigen
— Los 1: 224 022,00 EUR (netto) (216 Messstellen),
— Los 2: 171 128,00 EUR (netto) (165 Messstellen).
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Los 1: ca. 216 Entnahmestellen,
Option „3. Teileinzugsgebiet Weser“ ca. 125 Entnahmestellen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-10 📅
Name: Institut Dr. Nowak
Postanschrift: Mayenbrook 1
Postort: Ottersberg
Postleitzahl: 28870
Land: Deutschland 🇩🇪
Verden 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: LUFA Nord-West - Institut für Boden und Umwelt
Postanschrift: Finkenborner Weg 1A
Postort: Hameln
Postleitzahl: 31789
Land: Hameln-Pyrmont 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Auftragswert von 1,00 EUR ist symbolisch anzusehen.
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz — NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlichDienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) — ab einem geschätzten Auftragswertvon 20 000 EUR (netto).
Mehr anzeigen
Das Angebot ist mittels des auf der Internetseite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten — zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren — Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDRJ3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Mehr anzeigen
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Mehr anzeigen
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Mehr anzeigen
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
Mehr anzeigen
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕
- Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (>20 neue Beschaffungen)