Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Ia. Mindestanforderung an die Bürogröße für den Bereich „Heizwerk, Halle“:
Planer – Bauüberwacher
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Planers und des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Bauingenieurwesens bzw. der Architektur oder gleichwertig verfügen und einem Vertreter von mind. vergleichbarer Qualifikation verfügen. Die Eignung muss zum Einreichungstermin für die Teilnahmeanträge vorliegen.
Der Bewerber muss nach § 64 LBauO Rheinland-Pfalz bauvorlageberechtigt sein.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Architekten benennen.
Ib. Mindestanforderung an die Bürogröße für den Bereich „Heizwerk, TA“:
Planer – Bauüberwacher
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Planers und des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens aus dem Bereich Verfahrenstechnik oder Maschinentechnik oder Energietechnik oder gleichwertig verfügen und eine Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten von mind. 5 Jahren nachweisen. Außerdem ist jeweils ein Vertreter von mind. vergleichbarer Qualifikation zu benennen. Die Eignung muss zum Einreichungstermin für die Teilnahmeanträge vorliegen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure benennen.
IIa. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers für den Bereich „Heizwerk, Halle“:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Planung und Realisierung von Objekten mit vergleichbarer Nutzung durch geeignete Referenzen nachzuweisen.
Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Alle Referenzen müssen den Neubau, die Sanierung oder die Erweiterung von vergleichbaren Objekten zum Inhalt haben.
Es ist mindestens ein Referenzobjekt für die Planung einer vergleichbaren Halle (mit vergleichbarer Bruttogrundfläche bzw. Bruttorauminhalt) anzugeben.
Mind. eine Referenz muss die Vergabe der Bauleistungen nach VOB/A zum Inhalt haben.
Bei allen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen (hier jeweils mindestens Leistungsphasen 2-6 und 8) erbracht worden sein, wobei der Abschluss der Leistungsphase 8 (alternativ die Inbetriebnahme) nachdem 1.1.2010 erfolgt sein muss.
IIb. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers für den Bereich „Heizwerk, TA“:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Planung und Realisierung von Objekten mit vergleichbarer Nutzung durch geeignete Referenzen nachzuweisen.
Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Alle Referenzen müssen Fachplanungsleistungen zur Technischen Ausrüstung für den Neubau, die Sanierung oder die Erweiterung von vergleichbaren Anlagen zum Inhalt haben,
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt anzugeben, dieses muss Kosten der Kostengruppe 400 in Höhe von mindestens 400 000 EUR netto ausweisen.
Mind. eine Referenz muss die Vergabe der Bauleistungen nach VOB/A zum Inhalt haben.
Bei allen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen (hier jeweils mindestens Leistungsphasen 2-6 und 8) erbracht worden sein, wobei der Abschluss der Leistungsphase 8 (alternativ die Inbetriebnahme) nachdem 1.1.2010 erfolgt sein muss.
Für alle Referenzen (beide Bereiche) hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich Ergebnisse der LP 7 und nach Abschluss der LP 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben können die vorbereiteten Listen (siehe Referenzbögen) genutzt werden. Die Referenzangaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Hinweis:
Bei der vergleichenden Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern wird durch die Einreichung von mehr Referenzen zu vergleichbaren Heizwerken aufgrund der größeren Entsprechung mit der vorliegenden Planungsaufgabe eine bessere Bewertung erzielt (s. Ziffer II.2.9).