Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Nationalparkpromenade Norddeich Naturerlebnis Dünenlandschaft; Ausstellungsgestaltung - Softwareproduktion
NP2021-VE15”
Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von Software für die Musik- und Tonbearbeitung📦
Kurze Beschreibung: Programmierung interaktive Bildschirmstationen
1️⃣
Ort der Leistung: Aurich🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Norden-Norddeich, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Erstellung von Softwaredrehbüchern und Programmierung von 2 interaktiven Bildschirmstationen” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Endes: 2022-06-15 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: EFRE, Projekt-Nr. 4903 8 600 und ZW 6- 85035268
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die "Nationalparkpromenade Dünenlandschaft und Wattenmeer" wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Programm...”
Zusätzliche Informationen
Die "Nationalparkpromenade Dünenlandschaft und Wattenmeer" wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Programm Stärker entwickelte Regionen (SER). Das "Naturerlebnis Dünenlandschaft und Wattenmeer" wird gefördert aus EFRE-Mitteln des Programms Stärker entwickelte Regionen (SER).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Abgabe der in den Vergabeunterlagen geforderten Eigenerklärungen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Referenznachweise wie folgt:
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Referenzen:
- mindestens 1 Webseite oder Info-Terminal,
- mindestens 1 interaktives Bildschirmexponat oder Info-Anwendung mit grafischer Oberfläche”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-12-09
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-01-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-12-09
11:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 220-578511 (2021-11-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-22) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 220-578511
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Nationalparkpromenade Norddeich Naturerlebnis Dünenlandschaft; Ausstellungsgestaltung - Softwareproduktion” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt, ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches...”
Gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt, ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde. Ein unwirtschaftliches Ergebnis liegt vor, wenn auch das „wirtschaftlichste“ Angebot erheblich über dem Preis liegt, der nach einer ordnungsgemäßen Schätzung des Auftragswertes ermittelt worden war (vgl. Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl., § 63, Rn. 42).
Vorliegend wurde der Betrag der Kostenschätzung mit dem einzig vorliegenden Angebot um ein Vielfaches überschritten. Die Vergabestelle hat daher entschieden, dass Verfahren im Einklang mit § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufzuheben.
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Quelle: OJS 2021/S 251-668046 (2021-12-22)