Art und Umfang der Leistung: Die Estricharbeiten werden in zeitlich getrennten Leistungszeiträumen in den Bestandsbauten Mitteltrakt, Aula und Verwaltung sowie dem Nordtrakt-Neubau ausgeführt. Die Leistungen des Gewerkes "Estricharbeiten " am Projekt NCG umfassen im Wesentlichen folgende Leistungen: - Untergrundvorbereitungen durch Schleifen und in Teilbereichen Fräsen und Kugelstrahlen von Bestands-Stahlbetonrohböden - Abdichtung gegen aufsteigende Bodenfeuchte - Zementestrich schwimmend - Gussasphaltestrich - Estrichergänzungen zum Teil in Kleinflächen und Estrich-Streifen im Bestand Vorbereitende Maßnahmen: Untergründe Schleifen: ca. 1500 m Untergrund Kugelstrahlen/Fräsen ca. 500 m² Abdichtung gegen aufsteigende Bodenfeuchte: ca. 1.000 m² Zementestrich: Zementestrich (Dünnestrich) im Verbund als Ausgleichsestrich: ca. 1650 m² Zementestrich Schwimmen (Neubau): ca. 3.000 m² Zementestrich Schwimmend (Altbau): ca. 1.700 m² Estrichergänzungen als Estrichstreifen im Bestand: ca. 200 lfm Gussasphalt, Aula: Gussasphaltestrich, Stärke ca. 40 mm ICH10: ca. 450 m²
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: 8-650 / 5608
Kurze Beschreibung:
Art und Umfang der Leistung:
Die Estricharbeiten werden in zeitlich getrennten Leistungszeiträumen in den Bestandsbauten Mitteltrakt, Aula und Verwaltung sowie dem Nordtrakt-Neubau ausgeführt.
Die Leistungen des Gewerkes "Estricharbeiten " am Projekt NCG umfassen im Wesentlichen folgende Leistungen:
- Untergrundvorbereitungen durch Schleifen und in Teilbereichen Fräsen und Kugelstrahlen von Bestands-Stahlbetonrohböden
- Abdichtung gegen aufsteigende Bodenfeuchte
- Zementestrich schwimmend
- Gussasphaltestrich
- Estrichergänzungen zum Teil in Kleinflächen und Estrich-Streifen im Bestand
Vorbereitende Maßnahmen:
Untergründe Schleifen: ca. 1500 m
Untergrund Kugelstrahlen/Fräsen ca. 500 m²
Abdichtung gegen aufsteigende Bodenfeuchte: ca. 1.000 m²
Zementestrich:
Zementestrich (Dünnestrich) im Verbund
als Ausgleichsestrich: ca. 1650 m²
Zementestrich Schwimmen (Neubau): ca. 3.000 m²
Zementestrich Schwimmend (Altbau): ca. 1.700 m²
Estrichergänzungen als Estrichstreifen im Bestand: ca. 200 lfm
Gussasphalt, Aula:
Gussasphaltestrich, Stärke ca. 40 mm ICH10: ca. 450 m²
Die Estricharbeiten werden in zeitlich getrennten Leistungszeiträumen in den Bestandsbauten Mitteltrakt, Aula und Verwaltung sowie dem Nordtrakt-Neubau ausgeführt.
Die Leistungen des Gewerkes "Estricharbeiten " am Projekt NCG umfassen im Wesentlichen folgende Leistungen:
- Untergrundvorbereitungen durch Schleifen und in Teilbereichen Fräsen und Kugelstrahlen von Bestands-Stahlbetonrohböden
- Abdichtung gegen aufsteigende Bodenfeuchte
- Zementestrich schwimmend
- Gussasphaltestrich
- Estrichergänzungen zum Teil in Kleinflächen und Estrich-Streifen im Bestand
Vorbereitende Maßnahmen:
Untergründe Schleifen: ca. 1500 m
Untergrund Kugelstrahlen/Fräsen ca. 500 m²
Abdichtung gegen aufsteigende Bodenfeuchte: ca. 1.000 m²
Zementestrich:
Zementestrich (Dünnestrich) im Verbund
als Ausgleichsestrich: ca. 1650 m²
Zementestrich Schwimmen (Neubau): ca. 3.000 m²
Zementestrich Schwimmend (Altbau): ca. 1.700 m²
Estrichergänzungen als Estrichstreifen im Bestand: ca. 200 lfm
Gussasphalt, Aula:
Gussasphaltestrich, Stärke ca. 40 mm ICH10: ca. 450 m²
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Estricharbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinisch-Bergischer Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-10-15 📅
Einreichungsfrist: 2021-11-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-20 📅
Datum des Beginns: 2022-02-25 📅
Datum des Endes: 2023-03-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 204-531884
ABl. S-Ausgabe: 204
Zusätzliche Informationen
Bieteranfragen können nur bis vier Arbeitstage vor Submission berücksichtigt werden!
Ausführungszeiten / Terminplanung / Einzelfristen:
1.Die Vertraglichen Leistungen sind in zeitlich getrennte
Bauabschnitte unterteilt. Diese Unterteilung gliedert sich in die
Teilabschnitt Aula, Verwaltung, Mitteltrakt und Nordtrakt (Neubau).
Zwischen den Bauabschnitten ist mit Leistungsunterbrechungen zu
rechnen.
2.Planvorlage- und Prüffristen:
Vorlage Fugenplan zur Prüfung und Freigabe: 2 KW nach
Auftragserteilung
Plan-Prüffrist des Architekten: 12 Werktage
Vorleistungen von Fremdgewerken und Untergründe sind frühzeitig
vor Arbeitsbeginn durch den AN zu prüfen
und im Falle Termin- oder Kostenrelevanter Einflüsse auf die
Leistungen des AN min. 2 KW vor Ausführungsbeginn bei der
örtlichen Bauleitung bzw. dem AG anzuzeigen.
3.Leistungsabrufe getrennt nach Bauteilen Mitteltrakt, Aula,
Verwaltung und Nordtrakt (Neubau) jeweils auf Grundlage
VOB/B §5 (2)
Start Mitteltrakt: 12.04.2022
Start Aula: 21.03.2022
Start Verwaltung: 30.05.2022
Start Nordtrakt (Neubau): 02.12.2022
Fertigstellung Gesamtleistung: 18.03.2023
Die Ausführungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Pkt.3 der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach. Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist. Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
Ausführungsdauer und Ausführungsfristen
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Sofern in o.g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
1.Die Vertraglichen Leistungen sind in zeitlich getrennte
Bauabschnitte unterteilt. Diese Unterteilung gliedert sich in die
Teilabschnitt Aula, Verwaltung, Mitteltrakt und Nordtrakt (Neubau).
Zwischen den Bauabschnitten ist mit Leistungsunterbrechungen zu
rechnen.
2.Planvorlage- und Prüffristen:
Vorlage Fugenplan zur Prüfung und Freigabe: 2 KW nach
Auftragserteilung
Plan-Prüffrist des Architekten: 12 Werktage
Vorleistungen von Fremdgewerken und Untergründe sind frühzeitig
vor Arbeitsbeginn durch den AN zu prüfen
und im Falle Termin- oder Kostenrelevanter Einflüsse auf die
Leistungen des AN min. 2 KW vor Ausführungsbeginn bei der
örtlichen Bauleitung bzw. dem AG anzuzeigen.
3.Leistungsabrufe getrennt nach Bauteilen Mitteltrakt, Aula,
Verwaltung und Nordtrakt (Neubau) jeweils auf Grundlage
VOB/B §5 (2)
Start Mitteltrakt: 12.04.2022
Start Aula: 21.03.2022
Start Verwaltung: 30.05.2022
Start Nordtrakt (Neubau): 02.12.2022
Fertigstellung Gesamtleistung: 18.03.2023
Die Ausführungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Pkt.3 der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach. Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist. Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
Ausführungsdauer und Ausführungsfristen
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Sofern in o.g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Art und Umfang der Leistung:
Die Estricharbeiten werden in zeitlich getrennten Leistungszeiträumen in den Bestandsbauten Mitteltrakt, Aula und Verwaltung sowie dem Nordtrakt-Neubau ausgeführt.
Die Leistungen des Gewerkes "Estricharbeiten " am Projekt NCG umfassen im Wesentlichen folgende Leistungen:
- Untergrundvorbereitungen durch Schleifen und in Teilbereichen Fräsen und Kugelstrahlen von Bestands-Stahlbetonrohböden
- Abdichtung gegen aufsteigende Bodenfeuchte
- Zementestrich schwimmend
- Gussasphaltestrich
- Estrichergänzungen zum Teil in Kleinflächen und Estrich-Streifen im Bestand
Vorbereitende Maßnahmen:
Untergründe Schleifen: ca. 1500 m
Untergrund Kugelstrahlen/Fräsen ca. 500 m²
Abdichtung gegen aufsteigende Bodenfeuchte: ca. 1.000 m²
Zementestrich:
Zementestrich (Dünnestrich) im Verbund
als Ausgleichsestrich: ca. 1650 m²
Zementestrich Schwimmen (Neubau): ca. 3.000 m²
Zementestrich Schwimmend (Altbau): ca. 1.700 m²
Estrichergänzungen als Estrichstreifen im Bestand: ca. 200 lfm
Gussasphalt, Aula:
Gussasphaltestrich, Stärke ca. 40 mm ICH10: ca. 450 m²
1.Die Vertraglichen Leistungen sind in zeitlich getrennte
Bauabschnitte unterteilt. Diese Unterteilung gliedert sich in die
Teilabschnitt Aula, Verwaltung, Mitteltrakt und Nordtrakt (Neubau).
Zwischen den Bauabschnitten ist mit Leistungsunterbrechungen zu
rechnen.
2.Planvorlage- und Prüffristen:
Vorlage Fugenplan zur Prüfung und Freigabe: 2 KW nach
Auftragserteilung
Plan-Prüffrist des Architekten: 12 Werktage
Vorleistungen von Fremdgewerken und Untergründe sind frühzeitig
vor Arbeitsbeginn durch den AN zu prüfen
und im Falle Termin- oder Kostenrelevanter Einflüsse auf die
Leistungen des AN min. 2 KW vor Ausführungsbeginn bei der
örtlichen Bauleitung bzw. dem AG anzuzeigen.
3.Leistungsabrufe getrennt nach Bauteilen Mitteltrakt, Aula,
Verwaltung und Nordtrakt (Neubau) jeweils auf Grundlage
VOB/B §5 (2)
Start Mitteltrakt: 12.04.2022
Start Aula: 21.03.2022
Start Verwaltung: 30.05.2022
Start Nordtrakt (Neubau): 02.12.2022
Fertigstellung Gesamtleistung: 18.03.2023
Die Ausführungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Pkt.3 der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach. Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Die Ausführungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Pkt.3 der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach. Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist. Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist. Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
Ausführungsdauer und Ausführungsfristen
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Sofern in o.g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nicolaus-Cusanus-Gymnasium Reuterstrasse 51 51465 Bergisch Gladbach
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auf Verlangen hat der/ die Bieter/in, sofern er/ sie nicht an einem staatlichen bzw. staatlich anerkannten Präqualifikationsverfahren teilnimmt, zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit Angaben zu machen, insbesondere über
Auf Verlangen hat der/ die Bieter/in, sofern er/ sie nicht an einem staatlichen bzw. staatlich anerkannten Präqualifikationsverfahren teilnimmt, zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit Angaben zu machen, insbesondere über
- seinen/ ihren Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Einschluss von ggf. angefallenen Anteilen an gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
- seinen/ ihren Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Einschluss von ggf. angefallenen Anteilen an gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
- die von ihm/ ihr ausgeführten Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
- die Zahl der bei ihm/ ihr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. gegliedert nach Berufsgruppen,
- die ihm/ ihr für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung,
- das von ihm/ ihr für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal,
- die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes,
- andere, insbesondere für die Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise (§ 6 a EU VOB/A), sofern diese von der Auftraggeberin verlangt werden.
Auf besonderes Verlangen des Auftraggebers sind folgende Nachweise und Erklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung, auch für Nachunternehmer vorzulegen:
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen
o des Finanzamtes
o der Berufsgenossenschaft
o der Sozialversicherung
Bieter/innen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung für Personen-und Sachschäden in Höhe von 5 Mio EUR
Nachweis der aktuellen Freistellungsbescheinigung nach §48EStG.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vertragsfristen Punkt II.2.14
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-01-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-11-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: https://www.vmp-rheinland.de
Zusätzliche Informationen: keine Bieteröffentlichkeit zugelassen
1.Bei Erteilung des Zuschlags ist die Urkalkulation, in der die
kalkulierten Materialpreise nachvollziehbar und eindeutig ersichtlich
werden müssen, einzureichen.
Sollten die Materialpreise nicht eindeutig aus der Urkalkulation
hervorgehen ist eine Nachverhandlung ausgeschlossen. Die
Nachweispflicht liegt beim Auftragnehmer.
2.Die Anlage: "Handhabung von Bauablaufstörungen" ist zu beachten
und wird vertragsrelevant.
Die Anlage finden Sie unter
"Vergabeunterlagen_Vertragsbedingungen".
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFDRWC
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 204-531884 (2021-10-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 354705.49 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-01 📅
Name: Okatar Estrichverlegung
Postort: Merzig
Land: Deutschland 🇩🇪 Merzig-Wadern
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10