Projekt: Neubau Betriebshof und Umsteigeanlage Gröpelingen (NeBUG)
Ausführung von Sanitärinstallationen für unser Werkstatt-- und Polizeigebäude in Gröpelingen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-10.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: NEBUG; TGA Sanitär
X-BSAG-2021-0058
Produkte/Dienstleistungen: Installateurarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Projekt: Neubau Betriebshof und Umsteigeanlage Gröpelingen (NeBUG)
Ausführung von Sanitärinstallationen für unser Werkstatt-- und Polizeigebäude in Gröpelingen.”
Kurze Beschreibung
Projekt: Neubau Betriebshof und Umsteigeanlage Gröpelingen (NeBUG)
Ausführung von Sanitärinstallationen für unser Werkstatt-- und Polizeigebäude in Gröpelingen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installateurarbeiten und Verlegung von Abwasserleitungen📦
Ort der Leistung: Bremen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bremer Straßenbahn AG
Gröpelinger Heerstraße 300-304
28239 Bremen
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausführung von Sanitärinstallationen für unser Werkstatt-- und Polizeigebäude in...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausführung von Sanitärinstallationen für unser Werkstatt-- und Polizeigebäude in Gröpelingen.
-Trinkwasserversorgung
-Regenwasserentwässerung
-Schmutzwasserentwässerung
-Abwasser Werkstatt und Fahrstände
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-07-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Folgende Erklärungen und Nachweise der Bekanntmachung sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen:
Die Vorlage von Eigenerklärungen ist ausreichend....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Erklärungen und Nachweise der Bekanntmachung sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen:
Die Vorlage von Eigenerklärungen ist ausreichend. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nichterwünscht. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen von allen Mitgliedern derBietergemeinschafthochzuladen. Für den Fall, dass für die Erbringung der Leistungen Nachunternehmervorgesehen werden, sind vom Nachunternehmer ebenfalls sämtliche der nachfolgend aufgeführte Unterlagenbeizufügen.
Für Bietergemeinschaften: Die Unterlagen sind so zusammenzustellen, dass unter jedem der aufgeführtenPunkte (geforderte Unterlagen) die Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft hinterlegt sind.
Siehe Spezifikation in den Ausschreibungsunterlagen:
1. von dem Bewerber sind Auskünfte zu erteilen, ob und auf welche Art Wirtschaftliche Verknüpfungen mitUnternehmen bestehen;
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB inVerbindung mit § 142 GWB;
3. juristische Personen haben auf Verlangen einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertigeBescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Sowie die in der Gewichtungsmatrix geforderten Nachweise auf gesonderter Anlage.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“3 % Mängelhaftungsbürgschaft
5 % Vertragserfüllungsbürgschaft
Bankbürgschaft bei Vorauszahlung.”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß VOB/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-12-09
14:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-01-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-03-31 📅
“Bitte beachten Sie, dass wir gemäß EU-Recht seit dem 18.10.2018 keine schriftlichen Unterlagenentgegennehmen dürfen.” Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Bremen bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,Stadtentwicklung und Wohnungsbau”
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 42136159796📞
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de📧
Fax: +49 42149632311 📠
URL: https://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 221-583680 (2021-11-10)