Beschreibung der Beschaffung
Die Bundesagentur für Arbeit (nachfolgend auch BA genannt) und das Jobcenter Rhein-Erft (nachfolgend auch JC genannt) beabsichtigen, noch zu errichtende Mietflächen im Stadtgebiet von Brühl anzumieten.
Es wird ein Vermieter gesucht, der nach den Vorgaben der BA und des JC auf Basis eines funktionalen Nutzungskonzeptes, das mit der Aufforderung zur Teilnahme an den Verhandlungen zur Verfügung gestellt wird, die benötigten Flächen in den vorgegebenen Qualitäten schafft und der BA und dem JC auf der Basis zweier separat abzuschließender Mietverträge zur zeitlich befristeten Nutzung von mindestens 10 Jahren überlässt. Die BA benötigt eine Fläche von ca. 3 060 m NRF, das JC benötigt eine Fläche von ca. 1 830 m NRF. Beide Mietflächen sind in einem Gebäude unterzubringen und als selbstständige Mieteinheiten auszubilden.
Der Abschluss beider Mietverträge ist Gegenstand des Vergabeverfahrens. Die benötigten Mietflächen können durch Anpassung eines bereits in Planung oder im Bau befindlichen Gebäudes oder durch Errichtung eines Neubaus geschaffen werden. In Gebäuden / Liegenschaften, in denen Flächen auch an andere Mieter vermietet worden sind oder werden sollen, müssen die der BA und dem JC zur Verfügung gestellten Flächen zusammenhängend angeboten werden. Das Mietobjekt muss folgende Anforderungen erfüllen:
Es wird eine Gesamtnutzfläche (NRF nach DIN) von ca. 4 890 m gesucht.
An die anzumietenden Flächen werden u.a. folgende Anforderungen gestellt:
a) Barrierefreiheit nach DIN 18040 im Gebäude.
b) Eingangszone / Empfang im Erdgeschoss: Zentraler Eingang mit der Möglichkeit der Kundensteuerung. Die Eingangszone soll aufgrund des Kundenaufkommens großzügig und hell geplant werden. Zutritt in alle weiteren Bereiche des Gebäudes soll nur über die Eingangszone möglich sein. Es ist jeweils ein Empfangstresen (je 2 Arbeitsplätze) für Jobcenter und Agentur vorzusehen.
c) Organisationseinheiten sind räumlich zusammenliegend unterzubringen.
d) Sicherheitsanforderungen: Mitarbeiter soll um Schreibtisch laufen können, keine Aufstellung von Schreibtischen an Wänden, Büroverbindungstüren bei JC zwischen jeweils 2 Büroräumen erforderlich.
e) Sozialräume mit Küchenausstattung (JC/AA).
f) Besprechungsräume (JC/AA).
g) Separater barrierefreier Personaleingang, jeweils für JC und AA ist vorzusehen.
h) Sonstiger Raumbedarf (gemäß Raumbedarfsplan): Wartezone, Kopierraum / Post, Technikraum, Putzmittelräume, Mutterschutz / Erste Hilfe, Lagerräume usw.
i) Automatiktüren am Haupteingang als Schiebetür / Drehtürantrieb mit Taster.
j) Besprechungsräume mit Beameranschluss, EDV Dosen und mobiler Trennwand.
k) Presenter Monitore, Datendosen für SIE und DSE, Anschluss für Infoscreen.
l) Abschließbarer Containerstellplatz.
m) Raucherunterstand (nicht vor dem Haupteingang).
n) Überdachte und abschließbare Fahrradstellplätze.
Der angebotene monatliche Mietzins (Kaltmiete) für die Mieteinheit der Agentur darf einen Betrag in Höhe von 45 900,00 EUR nicht übersteigen, für die Mieteinheit des Jobcenters darf der monatliche Mietzins (Kaltmiete) nicht über 31 800,00 EUR liegen. Angebote, die darüber liegen, werden nicht gewertet.
Das gesamte Gebäude muss bei Nutzungsbeginn barrierefrei sein, soweit dies nach DIN 18040-1 gefordert ist.
Die Anforderungen des GEG sind zu erfüllen.
Weitere Anforderungen an das bereitzustellende Gebäude ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.