Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis einer Haftpflichtversicherung und deren Deckungsrisiken und Deckungssummen bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen. Ausreichend ist auch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens, mit der Versicherungsschutz im Auftragsfall zugesichert wird.
Mindestens nötige Deckung für Personenschäden 2.000.000 EUR, für sonstige Schäden (Sachschaden, Vermögensschäden) 1.500.000 EUR je Schadensereignis. Die Gesamtleistungfür alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen bzw. eine entsprechende unwiderrufliche Absichtserklärung eines Versicherungsgebers beizubringen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherungsgebers beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der
Betätigung des Bewerbergemeinschaftsmitglieds als Partner einer ARGE zu den o.g. Bedingungen erfüllt.
1. Bei Bewerbung einer Bietergemeinschaft ist die im Original unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und Bestätigung der gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall vorzulegen.
2. Erklärung nach § 6e EU (6) Nr.3 VOB/A ("schwere Verfehlung").
3. Erklärung nach § 6e EU (6) Nr.1 VOB/A ( "umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen")
Als Nachweis der Eignung nach den Ziffern 2-3 dient auch die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Die
Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. Bewerber, die nicht präqualifiziert sind können die unter den Ziffern 2-3 geforderten Nachweise auch durch Eigenerklärungen beibringen. Diese sind dann von den Bewerbern, die in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Bei Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die unter den Ziffern 2 - 3 genannten Anforderungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Für den Fall, dass sich ein Bewerber (z.B. Objektgesellschaft), gegebenenfalls auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen will, sind die unter Ziff. 2-3 genannten Anforderungen auch von dem Nachunternehmer vorzulegen. Die Bewerber, die sich zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen wollen, müssen mit Abgabe der Teilnahmeunteralgen eine Verpflichtungserklärung nach dem Formblatt 236 abgeben, wonach dem Bieter / der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragsvergabe die erforderlichen Ressourcen des Nachunternehmers zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gilt weiter folgendes:
Der Bieter hat ein Unternehmen, welches die geforderten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs.1-5 VOB/A vorliegen, zu ersetzen. Ferner hat der Bieter ein Unternehmen, bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs.6 vorliegen, zu ersetzen.
Nimmt ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften
Bewerber oder Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsdurchführung (§ 6d EU (2) VOB/A).
4. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 6 a EU (1) Nr.2c)
5. Erklärung nach § 6e EU (6) Nr.2 VOB/A (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation, Einstellung der Tätigkeit)
6. Erklärung nach § 6e EU (4) Nr.1 VOB/A (Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung)
7. Erklärung, dass der Bewerber zur Auftragsdurchführung über ein geeignetes Grundstück verfügen kann.