Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektrolle (Wichtung 5 %)
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Mindestpunktzahl ab 3 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 3 Beschäftigten (Wichtung 10 %)
Referenzliste (die maximale Punktzahl kann mit 3 Referenzen erreicht werden) gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 75 %):
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
Mindestanforderungen Referenzen
Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllt. Erfüllt eine Referenz die Mindestanforderungen, wird für die Referenz die Hälfte der erreichbaren Punktzahl vergeben.
Mindestanforderungen Referenzprojekte:
— Leistungen Objektplanung gemäß § 51 HOAI und Leistungsphasen 2-8 vollständig erbracht,
— Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI,
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme ab 1.1.2011 (10 Jahre),
— Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer.
Zusatzpunkte Referenzen
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
— Höhe der anrechenbare Herstellkosten gem. § 50 HOAI: Mindestpunktzahl ab 0,82 Mio. EUR netto.
Höchstpunktzahl ab 2,5 Mio. EUR netto
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme: Mindestpunktzahl am oder nach 1.1.2014 (7 Jahre), Höchstpunktzahl0
Am oder nach 1.1.2018 (3 Jahre).
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um die Erweiterung einer bestehenden Gebäudestruktur
(Erweiteru gsbau)
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Hallenbauwerk als Versammlungsstätte.
Bewerbergemeinschaft:
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.