Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2018 bis 2020 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— Jahresmittel ≥ 1.500.000 EUR/a (5 Punkte)
— Jahresmittel < 1.500.000 EUR/a und ≥ 1.250.000 EUR/a (4 Punkte)
— Jahresmittel < 1.250.000 EUR/a und ≥ 1.000.000 EUR/a (3 Punkte)
— Jahresmittel < 1.000.000 EUR/a und ≥ 750.000 EUR/a (2 Punkte)
— Jahresmittel < 750.000 EUR/a und ≥ 500.000 EUR/a (1 Punkt)
— Jahresmittel < 500.000 EUR/a (0 Punkte)
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2018 bis 2020 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in Führungskräfte, Architekten/Ingenieure, sonstige technische Mitarbeiter (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— durchschnittlich ≥ 15 Architekten/Ingenieure und technische Mitarbeiter (5 Punkte)
— durchschnittlich < 10 und ≥ 8 Architekten/Ingenieure und technische Mitarbeiter (2,5 Punkte)
— durchschnittlich < 8 und ≥ 6 Architekten/Ingenieure und technische Mitarbeiter (2,5 Punkte)
— durchschnittlich < 6 und ≥ 4 Architekten/Ingenieure und technische Mitarbeiter (2,5 Punkte)
— durchschnittlich < 4 Architekten/Ingenieure und technische Mitarbeiter (0 Punkte)
3. Darstellung von maximal drei Referenzprojekten aus den letzten fünf Jahren ab 1. Januar 2016 und dem Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). DEUTLICHER HINWEIS: Referenzprojekte, die vor 2016 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. – Wichtung 90 %
Für die Maximalpunktzahl hat jedes der geforderten Referenzprojekte folgende Anforderungen zu erfüllen:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme, die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abzuwickeln war.
| ja: 4 Punkte, nein: 0 Punkte
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme.
| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikmaßnahme.
| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
— Das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb realisiert.
| ja: 4 Punkte, nein: 0 Punkte
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300 + 400 ≥ 25,0 Mio. € brutto.
| max. 4 Punkte interpoliert
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 34 HOAI erbracht.
| max. 4 Punkte interpoliert
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
| ja: 4 Punkte, nein: 0 Punkte
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung)
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon- und Faxnummer)
— Leistungszeit (von – bis)
— Projektkosten Kgr. 300 + 400, DIN 276 in EUR brutto
— erbrachte Leistungsphasen.
Es können maximal 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Die Wertungssystematik ist Vergabeunterlage C – Kriterienkatalog zu entnehmen.