Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Ärztehaus Tiefgaragenbeschichtung
2017-ÄHTGB
Produkte/Dienstleistungen: Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Tiefgaragenbeschichtung Neubau Ärztehaus.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 65 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Groß-Gerau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 64579 Gernsheim
Beschreibung der Beschaffung: Tiefgaragenbeschichtung Neubau Ärztehaus.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-20 📅
Datum des Endes: 2021-10-14 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-21
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadthaus Gernsheim Raum 14
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Beiter zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 079-199392 (2021-04-20)