Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die vorstehenden Eignungsnachweise werden wie folgt im Rahmen der Bieterauswahl berücksichtigt:
— Jahresdurchschnittliche Beschäftigtenzahl 20 %,
— durchschnittlicher Jahresumsatz 20 %,
— Referenzen 60 % (je geforderter Referenz 20 %).
1. Angabe der durchschnittlich Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018-2020 für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Architekten/ Ingenieure, sonst. Mitarbeiter, freie Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 20 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— durchschnittlich über 25 Gesamtmitarbeiter: 5 Punkte,
— durchschnittlich zwischen 20 bis 25 Gesamtmitarbeiter: 4 Punkte,
— durchschnittlich zwischen 15 bis 20 Gesamtmitarbeiter: 3 Punkte,
— durchschnittlich zwischen 10 bis 15 Gesamtmitarbeiter: 2 Punkte,
— durchschnittlich zwischen 5 bis 10 Gesamtmitarbeiter: 1 Punkt,
— durchschnittlich unter 5 Gesamtmitarbeiter: 0 Punkte.
2. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2018-2020 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 20 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— durchschnittlicher Gesamtumsatz über 7,5 Mio EUR/a: 5 Punkte,
— durchschnittlicher Gesamtumsatz von 6 Mio EUR/a bis 7,5 Mio EUR/a: 4 Punkte,
— durchschnittlicher Gesamtumsatz von 4,5 Mio EUR/a bis 6 Mio EUR/a: 3 Punkte,
— durchschnittlicher Gesamtumsatz von 3 Mio EUR/a bis 4,5 Mio EUR/a: 2 Punkte,
— durchschnittlicher Gesamtumsatz von 1,5 Mio EUR/a bis 3 Mio EUR/a: 1 Punkt,
— durchschnittlicher Gesamtumsatz únter 1,5 Mio EUR/a: 0 Punkte.
3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren von 1.1.2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. – Wichtung 60 % (je geforderter Referenz 20 %)
Referenzprojekte die vor dem 1.1.2016 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Die Referenzen (Mindestreferenzen) werden wie folgt bewertet:
(1) Kriterium „Anrechenbare Herstellkosten“
— Anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 12 Mio. EUR netto: 5 Punkte,
— Anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 10 Mio. EUR netto bis 12 Mio. EUR netto: 4 Punkte,
— Anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 8 Mio. EUR netto bis 10 Mio. EUR netto: 3 Punkte,
— Anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 6 Mio. EUR netto bis 8 Mio. EUR netto: 2 Punkte,
— Anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 4 Mio. EUR netto bis 6 Mio. EUR netto: 1 Punkt,
— Anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) bis 4 Mio. EUR netto: 0 Punkte.
(2) Kriterium „Zeitpunkt der Abnahme/Inbetriebnahme“
— Abnahme/Inbetriebnahme frühestens am 1.1.2020: 5 Punkte,
— Abnahme/Inbetriebnahme frühestens am 1.1.2019: 4 Punkte,
— Abnahme/Inbetriebnahme frühestens am 1.1.2018: 3 Punkte,
— Abnahme/Inbetriebnahme frühestens am 1.1.2017: 2 Punkte,
— Abnahme/Inbetriebnahme frühestens am 1.1.2016: 1 Punkt,
— Abnahme/Inbetriebnahme vor dem 1.1.2016: 0 Punkte.
(3) Kriterium „Handlungsbereiche nach AHO“
— Erbringung von 5 Handlungsbereichen nach AHO: 5 Punkte,
— Erbringung von 4 Handlungsbereichen nach AHO: 4 Punkte,
— Erbringung von 3 Handlungsbereichen nach AHO: 3 Punkte,
— Erbringung von 2 Handlungsbereichen nach AHO: 2 Punkte,
— Erbringung von 1 Handlungsbereich nach AHO: 1 Punkt.
(4) Bei einem der Referenzprojekte handelt es sich um ein öffentlich gefördertes Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde (max. 5 Punkte).
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.