Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung für das Bauvorhaben „Neubau Atemschutzübungsanlage (Modul 1) in Rielasingen-Worblingen“ für den Landkreis Konstanz. Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung der Projektstufen 1-5 (vgl. AHO, Heft Nr.9). Darüber hinaus werden gegebenenfalls besondere Leistungen beauftragt, soweit sich dies auf der Grundlage der weiteren Projektentwicklung als erforderlich bzw. sinnvoll erweist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-20.
Auftragsbekanntmachung (2021-05-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung für das Bauvorhaben „Neubau Atemschutzübungsanlage (Modul 1) in...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung für das Bauvorhaben „Neubau Atemschutzübungsanlage (Modul 1) in Rielasingen-Worblingen“ für den Landkreis Konstanz. Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung der Projektstufen 1-5 (vgl. AHO, Heft Nr.9). Darüber hinaus werden gegebenenfalls besondere Leistungen beauftragt, soweit sich dies auf der Grundlage der weiteren Projektentwicklung als erforderlich bzw. sinnvoll erweist.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Projektmanagement im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Konstanz🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-20 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-25 📅
Datum des Beginns: 2021-11-30 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 099-261670
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
“(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg...”
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
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Quelle: OJS 2021/S 099-261670 (2021-05-20)