Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem
Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/
Unterlagen einzureichen:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB; der Auftraggeber
behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenklärungen Fremdbescheinigungen über das
Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern (Vordruck in den Vergabeunterlagen
enthalten);
2. Eigenerklärung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten);
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung)
nachzuweisen.
Gelangt der Teilnahmeantrag eines nicht präqualifizierten Bewerbers in die engere Wahl für die Aufforderung
zur Angebotsabgabe, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen
innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben
daher zusätzlich noch folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
- Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt;
- Eigenerklärung, dass keine unzutreffenden Angaben zur Eignung abgegeben werden;
- Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (auf Verlangen qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung);
- Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister (auf Verlangen Nachweis).
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder
die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
- Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (auf Verlangen
Unbedenklichkeitsbescheinigung) sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
erfüllt werden (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifliche Sozialkasse).