Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau der 4. Reinigungsstufe – Neubau Filter an der Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden-Sinzheim”
Produkte/Dienstleistungen: Maschinentechnische Installationen📦
Kurze Beschreibung:
“Neubau der 4. Reinigungsstufe an der Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden Sinzheim – Neubau Filter EMSR.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot abzugebende Unterlagen und Erklärungen:
1. Unterschriebene Eigenerklärung zu § 123 GWB,
2. Unterschriebene Verpflichtungserklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot abzugebende Unterlagen und Erklärungen:
1. Unterschriebene Eigenerklärung zu § 123 GWB,
2. Unterschriebene Verpflichtungserklärung Mindestlohn (bei Bietergemeinschaften jeweils eine Erklärung pro Mitglied),
3. Aufgliederung der Angebotssumme KEV 180.1 Preis 1a oder KEV 180.2 Preis 1b (Vordruck liegt den Ausschreibungsunterlagen bei),
4. Eigenerklärung zur Eignung (KEV 179) oder EEE des Hauptunternehmens und eventueller Nachunternehmen (§ 48 Abs. 3 VgV: „Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV“) (Der Vordruck „KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Vergabeunterlagen bei. Bezugsquelle für die EEE: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) Erklärungen und Unterlagen, die auf Anforderung des Auftraggebers nicht bis zum Ende der Angebotsfrist vorgelegt wurden, werden bis zum Ablauf einer angemessenen Nachfrist nachgefordert.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-03
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-03
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Baden-Baden, Fachgebiet Vergabe, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind bei der Öffnung...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort)
Stadt Baden-Baden, Fachgebiet Vergabe, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen, werden jedoch zeitnah über das Ergebnis der Angebotseröffnung informiert.
“Wichtige Hinweise:
— Sie müssen Ihr Angebot ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Subreport-Elvis einreichen. Eine...”
Wichtige Hinweise:
— Sie müssen Ihr Angebot ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Subreport-Elvis einreichen. Eine Angebotsabgabe schriftlich, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen,
— Hinweis für die elektronische Angebotsabgabe in Textform in Subreport-Elvis: Der Bieter und die natürliche Person, welche das Angebot abgibt, sind im Angebotsschreiben mit Vor- und Zunamen zu benennen. Eine elektronische Signatur wird nicht gefordert,
— Fragen sind über Subreport auf der Seite https://www.subreport-elvis.de/E84362678 an das Fachgebiet Vergabe zu richten. Fragen werden bis zum 26.7.2021, 16.00 Uhr angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird letztmalig am 28.7.2021 auf der Seite https://www.subreport-elvis.de/E84362678 unter der Vergabenummer 2021/135 veröffentlicht.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Quelle: OJS 2021/S 127-335591 (2021-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau der 4. Reinigungsstufe - Neubau Filter an der Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden-Sinzheim”
Kurze Beschreibung:
“Neubau der 4. Reinigungsstufe an der Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden Sinzheim - Neubau Filter EMSR”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Neubau Filter
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 127-335591
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Neubau Filter EMSR-Technik
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Siemens AG
Postanschrift: Dynamostraße 4
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mannheim, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Wichtige Hinweise:
- Sie müssen Ihr Angebot ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Subreport-Elvis einreichen. Eine...”
Wichtige Hinweise:
- Sie müssen Ihr Angebot ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Subreport-Elvis einreichen. Eine Angebotsabgabe schriftlich, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
- Hinweis für die elektronische Angebotsabgabe in Textform in Subreport-Elvis: Der Bieter und die natürliche Person, welche das Angebot abgibt, sind im Angebotsschreiben mit Vor- und Zunamen zu benennen. Eine elektronische Signatur wird nicht gefordert.
- Fragen sind über Subreport auf der Seite https://www.subreport-elvis.de/E84362678 an das Fachgebiet Vergabe zu richten. Fragen werden bis zum 26.07.2021 16:00 Uhr angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird letztmalig am 28.07.2021 auf der Seite https://www.subreport-elvis.de/E84362678 unter der Vergabenummer 2021/135 veröffentlicht.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2021/S 206-535236 (2021-10-19)