Die Karlbrücke überführt die Industriestraße als wichtige Verkehrsverbindung zwischen den Wohnquartieren Leipzig-Schleußig und dem Wohn- und Gewerbestandort Leipzig-Plagwitz über die weiße Elster. Sie verknüpft die sich entwickelnden Wohnquartiere mit dem Streckennetz des schienengebundenen Öffentlichen Personen Nahverkehr. Das Bauwerk, eine Ziegelgewölbebrücke bestehend aus 3 Feldern, stammt aus dem Jahr 1900 und wird durch erhebliche Verschleißschäden und Materialermüdung infolge der über 100-jährigen Nutzungszeit bestimmt. Die Gesamtstützweite beträgt ca. 33 m, die Breite zwischen den Geländern ca. 11 m. Die Instandsetzung der Brücke ist auf Grund des Schadensumfanges und des eingetretenen Materialverschleißes wirtschaftlich nicht vertretbar, deshalb ist ein Neubau zwingend erforderlich. Die Errichtung des Ersatzneubaus ist unter Vollsperrung vorgesehen. Während des Baus ist eine Umfahrung/Umgehung des Baubereiches mittels Behelfsbrücke für den Fuß- und Radverkehr vorzusehen. Die Planung der aus der Vollsperrung resultierenden bauzeitlichen Verkehrsführung für MIV, ÖPNV ist nicht Gegenstand dieser Vergabe. Mit der Bauausführung soll voraussichtlich im 3./4. Quartal 2023 begonnen werden. Der Stadt Leipzig liegt für den geplanten Ersatzneubau bereits ein Entwurfsplanung zur Objekt- und Tragwerksplanung vor. Diese Planunterlage liegt den Ausschreibungsunterlagen bei und ist ab HOAI Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) bis zur Leistungsphase 8 (Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung) fortzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: FMB_P177
Kurze Beschreibung:
Die Karlbrücke überführt die Industriestraße als wichtige Verkehrsverbindung zwischen den Wohnquartieren Leipzig-Schleußig und dem Wohn- und Gewerbestandort Leipzig-Plagwitz über die weiße Elster. Sie verknüpft die sich entwickelnden Wohnquartiere mit dem Streckennetz des schienengebundenen Öffentlichen Personen Nahverkehr.
Das Bauwerk, eine Ziegelgewölbebrücke bestehend aus 3 Feldern, stammt aus dem Jahr 1900 und wird durch erhebliche Verschleißschäden und Materialermüdung infolge der über 100-jährigen Nutzungszeit bestimmt. Die Gesamtstützweite beträgt ca. 33 m, die Breite zwischen den Geländern ca. 11 m. Die Instandsetzung der Brücke ist auf Grund des Schadensumfanges und des eingetretenen Materialverschleißes wirtschaftlich nicht vertretbar, deshalb ist ein Neubau zwingend erforderlich.
Die Errichtung des Ersatzneubaus ist unter Vollsperrung vorgesehen. Während des Baus ist eine Umfahrung/Umgehung des Baubereiches mittels Behelfsbrücke für den Fuß- und Radverkehr vorzusehen. Die Planung der aus der Vollsperrung resultierenden bauzeitlichen Verkehrsführung für MIV, ÖPNV ist nicht Gegenstand dieser Vergabe.
Mit der Bauausführung soll voraussichtlich im 3./4. Quartal 2023 begonnen werden.
Der Stadt Leipzig liegt für den geplanten Ersatzneubau bereits ein Entwurfsplanung zur Objekt- und Tragwerksplanung vor. Diese Planunterlage liegt den Ausschreibungsunterlagen bei und ist ab HOAI Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) bis zur Leistungsphase 8 (Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung) fortzuführen.
Die Karlbrücke überführt die Industriestraße als wichtige Verkehrsverbindung zwischen den Wohnquartieren Leipzig-Schleußig und dem Wohn- und Gewerbestandort Leipzig-Plagwitz über die weiße Elster. Sie verknüpft die sich entwickelnden Wohnquartiere mit dem Streckennetz des schienengebundenen Öffentlichen Personen Nahverkehr.
Das Bauwerk, eine Ziegelgewölbebrücke bestehend aus 3 Feldern, stammt aus dem Jahr 1900 und wird durch erhebliche Verschleißschäden und Materialermüdung infolge der über 100-jährigen Nutzungszeit bestimmt. Die Gesamtstützweite beträgt ca. 33 m, die Breite zwischen den Geländern ca. 11 m. Die Instandsetzung der Brücke ist auf Grund des Schadensumfanges und des eingetretenen Materialverschleißes wirtschaftlich nicht vertretbar, deshalb ist ein Neubau zwingend erforderlich.
Die Errichtung des Ersatzneubaus ist unter Vollsperrung vorgesehen. Während des Baus ist eine Umfahrung/Umgehung des Baubereiches mittels Behelfsbrücke für den Fuß- und Radverkehr vorzusehen. Die Planung der aus der Vollsperrung resultierenden bauzeitlichen Verkehrsführung für MIV, ÖPNV ist nicht Gegenstand dieser Vergabe.
Mit der Bauausführung soll voraussichtlich im 3./4. Quartal 2023 begonnen werden.
Der Stadt Leipzig liegt für den geplanten Ersatzneubau bereits ein Entwurfsplanung zur Objekt- und Tragwerksplanung vor. Diese Planunterlage liegt den Ausschreibungsunterlagen bei und ist ab HOAI Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) bis zur Leistungsphase 8 (Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung) fortzuführen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-06-30 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-05 📅
Datum des Beginns: 2021-12-01 📅
Datum des Endes: 2024-11-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 127-337186
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
Ein Bewerbungsbogen ist auszufüllen und mit den betreffenden Anlagen fristgerecht einzureichen. Neben dem Bewerbungsbogen befinden sich unter den zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen:
— eine Bewertungsmatrix zur Bewerberauswahl,
— die Anforderungen und Wertung der Zuschlagskriterien,
— der Vertragsentwurf des AG mit Aufgabenstellung und diversen weiteren Anlagen,
— Planunterlagen.
Ein Bewerbungsbogen ist auszufüllen und mit den betreffenden Anlagen fristgerecht einzureichen. Neben dem Bewerbungsbogen befinden sich unter den zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen:
— eine Bewertungsmatrix zur Bewerberauswahl,
— die Anforderungen und Wertung der Zuschlagskriterien,
— der Vertragsentwurf des AG mit Aufgabenstellung und diversen weiteren Anlagen,
— Planunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Karlbrücke überführt die Industriestraße als wichtige Verkehrsverbindung zwischen den Wohnquartieren Leipzig-Schleußig und dem Wohn- und Gewerbestandort Leipzig-Plagwitz über die weiße Elster. Sie verknüpft die sich entwickelnden Wohnquartiere mit dem Streckennetz des schienengebundenen Öffentlichen Personen Nahverkehr.
Die Karlbrücke überführt die Industriestraße als wichtige Verkehrsverbindung zwischen den Wohnquartieren Leipzig-Schleußig und dem Wohn- und Gewerbestandort Leipzig-Plagwitz über die weiße Elster. Sie verknüpft die sich entwickelnden Wohnquartiere mit dem Streckennetz des schienengebundenen Öffentlichen Personen Nahverkehr.
Das Bauwerk, eine Ziegelgewölbebrücke bestehend aus 3 Feldern, stammt aus dem Jahr 1900 und wird durch erhebliche Verschleißschäden und Materialermüdung infolge der über 100-jährigen Nutzungszeit bestimmt. Die Gesamtstützweite beträgt ca. 33 m, die Breite zwischen den Geländern ca. 11 m. Die Instandsetzung der Brücke ist auf Grund des Schadensumfanges und des eingetretenen Materialverschleißes wirtschaftlich nicht vertretbar, deshalb ist ein Neubau zwingend erforderlich.
Das Bauwerk, eine Ziegelgewölbebrücke bestehend aus 3 Feldern, stammt aus dem Jahr 1900 und wird durch erhebliche Verschleißschäden und Materialermüdung infolge der über 100-jährigen Nutzungszeit bestimmt. Die Gesamtstützweite beträgt ca. 33 m, die Breite zwischen den Geländern ca. 11 m. Die Instandsetzung der Brücke ist auf Grund des Schadensumfanges und des eingetretenen Materialverschleißes wirtschaftlich nicht vertretbar, deshalb ist ein Neubau zwingend erforderlich.
Die Errichtung des Ersatzneubaus ist unter Vollsperrung vorgesehen. Während des Baus ist eine Umfahrung/Umgehung des Baubereiches mittels Behelfsbrücke für den Fuß- und Radverkehr vorzusehen. Die Planung der aus der Vollsperrung resultierenden bauzeitlichen Verkehrsführung für MIV, ÖPNV ist nicht Gegenstand dieser Vergabe.
Die Errichtung des Ersatzneubaus ist unter Vollsperrung vorgesehen. Während des Baus ist eine Umfahrung/Umgehung des Baubereiches mittels Behelfsbrücke für den Fuß- und Radverkehr vorzusehen. Die Planung der aus der Vollsperrung resultierenden bauzeitlichen Verkehrsführung für MIV, ÖPNV ist nicht Gegenstand dieser Vergabe.
Mit der Bauausführung soll voraussichtlich im 3./4. Quartal 2023 begonnen werden.
Der Stadt Leipzig liegt für den geplanten Ersatzneubau bereits ein Entwurfsplanung zur Objekt- und Tragwerksplanung vor. Diese Planunterlage liegt den Ausschreibungsunterlagen bei und ist ab HOAI Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) bis zur Leistungsphase 8 (Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung) fortzuführen.
Der Stadt Leipzig liegt für den geplanten Ersatzneubau bereits ein Entwurfsplanung zur Objekt- und Tragwerksplanung vor. Diese Planunterlage liegt den Ausschreibungsunterlagen bei und ist ab HOAI Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) bis zur Leistungsphase 8 (Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung) fortzuführen.
Es werden die folgenden Planungs- und Ingenieurleistungen vergeben:
Fortführung der Leistungen zur Objekt- und Tragwerksplanung in einer zweiten Stufe ab LP 6 bis zur LP 8. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht.
Beschreibung der Optionen:
Es werden die folgenden Planungs- und Ingenieurleistungen in einer zweiten Stufe vergeben:
— Grundleistungen und besondere Leistungen zur…
… Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß HOAI §43 ab LP 6 bis LP 8,
… Tragwerksplanung gemäß HOAI §51 ab LP 6 bis LP 8.
Bei sämtlichen optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers, der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren, der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
Bei sämtlichen optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers, der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren, der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
Zusätzliche Informationen:
Ein Bewerbungsbogen ist auszufüllen und mit den betreffenden Anlagen fristgerecht einzureichen. Neben dem Bewerbungsbogen befinden sich unter den zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen:
— eine Bewertungsmatrix zur Bewerberauswahl,
— die Anforderungen und Wertung der Zuschlagskriterien,
— der Vertragsentwurf des AG mit Aufgabenstellung und diversen weiteren Anlagen,
— Planunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen werden gemäß VgV § 43 Absatz 1 zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt ist.
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen werden gemäß VgV § 43 Absatz 1 zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
a) Nachweis einer im Auftragsfall bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen aus Ziffer III.2.2);
b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber, den Auftrag erbringen möchte (alles im eigenen Büro, Bietergemeinschaft und/oder mit Nachunternehmern). Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern ist zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie nachvollziehbare Angaben zu Funktion, Abläufen und Zuständigkeiten innerhalb der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Angebot zwingend einzureichen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber, den Auftrag erbringen möchte (alles im eigenen Büro, Bietergemeinschaft und/oder mit Nachunternehmern). Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern ist zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie nachvollziehbare Angaben zu Funktion, Abläufen und Zuständigkeiten innerhalb der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Angebot zwingend einzureichen;
c) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder eventuelle Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft sind;
d) Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt;
e) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß GWB § 123 und § 124;
f) Angabe der Gesamtbeschäftigten und davon der Anzahl an Ingenieuren in den Jahren 2019 bis aktuell;
g) Angabe, ob es sich beim Bewerber um ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder ein mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Union handelt;
h) Ausgefüllter und unterzeichneter Bewerbungsbogen, der Bewerbungsbogen ist als Download beziehbar unter https://www.evergabe.de/unterlagen (Referenznummer: „FMB_P177“).
Mindeststandards:
— Ausgefüllter und unterschrieben eingereichter Bewerbungsbogen,
— Nachweis einer im Auftragsfall bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen aus Ziffer III.2.2),
— Erklärung zu Ausschlußgründen gemäß GWB § 123 und § 124,
— Nachweis einer Berufszulassung als Ingenieur.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit benennen die Bewerber
— A) Angaben zu Büroreferenzen,
— B) Angaben zum Projektteam.
A) Büroreferenzen:
Es sind 3 Referenzprojekte nachzuweisen:
— Neubau einer innerstädtischen Brücke i.Z.e. Straße (LP 4-6),
— Neubau innerstädtische Brücke i.Z.e. Straße (BOL / ÖBÜ),
— Neubau einer Brücke i.Z.e. Straße (LP 4-8).
Die Mindestanforderungen an die Büroreferenzen sind unten in den Mindeststandards beschrieben.
B) Benennung Projektteam:
Es sind die zuständigen Personen für die Projektleitung, für die Objektplanung und die Tragwerksplanung zu nennen. Im Bewerbungsbogen sind die Namen, die Berufserfahrung (in Jahren ab Abschluss Studium), die Mitarbeit an den Büroreferenzen sowie die persönlichen Referenzen anzugeben. Die vorzustellenden Mitglieder des Projektteams weisen den erfolgreichen Abschluss eines Studiums durch Vorlage der entsprechenden Urkunde zum Studienabschluss nach.
Es sind die zuständigen Personen für die Projektleitung, für die Objektplanung und die Tragwerksplanung zu nennen. Im Bewerbungsbogen sind die Namen, die Berufserfahrung (in Jahren ab Abschluss Studium), die Mitarbeit an den Büroreferenzen sowie die persönlichen Referenzen anzugeben. Die vorzustellenden Mitglieder des Projektteams weisen den erfolgreichen Abschluss eines Studiums durch Vorlage der entsprechenden Urkunde zum Studienabschluss nach.
Sollte der Bewerber im Rahmen des Vergabeverfahrens Teammitglieder austauschen müssen, sorgt der Bewerber für qualitativ gleichwertigen Ersatz. Die Qualität der Teammitglieder wird dabei durch die im Auswahlverfahren erzielten Punkte definiert. Sollte sich nach Abschluss des Auswahlverfahrens (1.Stufe des Vergabeverfahrens) herausstellen, dass aufgrund eines Wechsels im Projektteam eine Punktzahl erreicht wird, die nicht zur Auswahl geführt hätte, erfolgt nachträglich der Ausschluss des Bewerbers.
Sollte der Bewerber im Rahmen des Vergabeverfahrens Teammitglieder austauschen müssen, sorgt der Bewerber für qualitativ gleichwertigen Ersatz. Die Qualität der Teammitglieder wird dabei durch die im Auswahlverfahren erzielten Punkte definiert. Sollte sich nach Abschluss des Auswahlverfahrens (1.Stufe des Vergabeverfahrens) herausstellen, dass aufgrund eines Wechsels im Projektteam eine Punktzahl erreicht wird, die nicht zur Auswahl geführt hätte, erfolgt nachträglich der Ausschluss des Bewerbers.
Mindeststandards:
Der Bewerber muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
A) Mindestanforderungen an Büroreferenzen:
A.1) Es ist ein erstes Referenzprojekt nachzuweisen, das folgende Kriterien erfüllt:
— Es handelt es sich um den Neubau einer innerstädtischen Brücke im Zuge einer Straße,
— die Verkehrsfreigabe der Brücke erfolgte im Zeitraum vom 1.1.2011 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages,
— es wurden mind. Leistungen zur Objektplanung gemäß HOAI §43 zu den LP 4 bis 6 sowie zur Tragwerksplanung gemäß HOAI §51 LP 4 + 5 erbracht,
— die Baukosten betrugen mindestens 2 Mio. EUR netto,
— eine Projektbeschreibung in Wort und Bild liegt ebenfalls dem Teilnahmeantrag bei.
A.2) Es ist ein zweites Referenzprojekt nachzuweisen, dass die gleichen Kriterien, wie unter Ziffer A.1 benannt, mit Ausnahme zum Leistungsumfang erfüllt. Zum Leistungsumfang gilt hier, dass mindestens Leistungen zur Objektplanung gemäß HOAI §43 zur LP 8 Bauoberleitung (BOL) und besondere Leistungen in der LP 8 zur örtlichen Bauüberwachung (ÖBÜ) erbracht wurden.
A.2) Es ist ein zweites Referenzprojekt nachzuweisen, dass die gleichen Kriterien, wie unter Ziffer A.1 benannt, mit Ausnahme zum Leistungsumfang erfüllt. Zum Leistungsumfang gilt hier, dass mindestens Leistungen zur Objektplanung gemäß HOAI §43 zur LP 8 Bauoberleitung (BOL) und besondere Leistungen in der LP 8 zur örtlichen Bauüberwachung (ÖBÜ) erbracht wurden.
Erbracht. Die Referenzen zu A.1 und zu A.2 können identisch sein.
A.3) Es ist ein drittes Referenzprojekt nachzuweisen, das folgende Kriterien erfüllt:
— Es handelt es sich um den Neubau einer Brücke im Zuge einer Straße,
— es wurden mind. Leistungen zur Objektplanung gemäß HOAI §43 zu den LP 4 bis 8 einschl. der ÖBÜ sowie zur Tragwerksplanung gemäß HOAI §51 LP 4 + 5 erbracht,
— Die Baukosten betrugen mindestens 2 Mio. EUR netto,
— eine Projektbeschreibung in Wort und Bild liegt auch zu dieser Referenz dem Teilnahmeantrag bei,
— bei diesem Referenzprojekt handelt es sich nicht um das unter Ziffer A.1 benannte Referenzprojekt.
B1) Mindestanforderung an das Projektteam:
Die abgefragten Teammitglieder legen einen Lebenslauf vor und weisen den erfolgreichen Abschluss eines technischen Studiums als Master oder Dipl.-Ing. (Abschluss Bachelor genügt nicht), mindestens 5 Jahre Berufserfahrung für die zuständige Person für die Projektleitung und 3 Jahre Berufserfahrung für die restlichen Teammitglieder im jeweiligen Fachbereich und vergleichbare Referenzprojekte nach. Zu den persönlichen vergleichbaren Projekten ist eine Projektbeschreibung (Wort und Bild), begrenzt auf 4 DIN A 4 Seiten dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Die abgefragten Teammitglieder legen einen Lebenslauf vor und weisen den erfolgreichen Abschluss eines technischen Studiums als Master oder Dipl.-Ing. (Abschluss Bachelor genügt nicht), mindestens 5 Jahre Berufserfahrung für die zuständige Person für die Projektleitung und 3 Jahre Berufserfahrung für die restlichen Teammitglieder im jeweiligen Fachbereich und vergleichbare Referenzprojekte nach. Zu den persönlichen vergleichbaren Projekten ist eine Projektbeschreibung (Wort und Bild), begrenzt auf 4 DIN A 4 Seiten dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Das Projektteam besteht aus mindestens 2 Personen.
Die Büroreferenzen können bei entsprechender Eignung auch als persönliche Referenz genannt werden.
Mindestanforderung an die persönliche Referenz der zuständigen Person für die Projektleitung: Es handelt es sich um den Neubau einer innerstädtischen Brücke im Zuge einer Straße. Die Verkehrsfreigabe der Brücke erfolgte im Zeitraum vom 1.1.2011 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages. Der Vertragsumfang umfasste mind. Leistungen zur Objektplanung gemäß HOAI §43 zu den LP 4 bis LP 8. Die für die Projektleitung angegebene Person war auch für die Projektleitung während der LP 4-8 beim Referenzprojekt zuständig. Die Baukosten betrugen mindestens 2 Mio. EUR netto. Handelt es sich bei dem persönlichen Referenzprojekt nicht um eine der vorgenannten Büroreferenzen, ist eine Projektbeschreibung in Wort und Bild dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Mindestanforderung an die persönliche Referenz der zuständigen Person für die Projektleitung: Es handelt es sich um den Neubau einer innerstädtischen Brücke im Zuge einer Straße. Die Verkehrsfreigabe der Brücke erfolgte im Zeitraum vom 1.1.2011 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages. Der Vertragsumfang umfasste mind. Leistungen zur Objektplanung gemäß HOAI §43 zu den LP 4 bis LP 8. Die für die Projektleitung angegebene Person war auch für die Projektleitung während der LP 4-8 beim Referenzprojekt zuständig. Die Baukosten betrugen mindestens 2 Mio. EUR netto. Handelt es sich bei dem persönlichen Referenzprojekt nicht um eine der vorgenannten Büroreferenzen, ist eine Projektbeschreibung in Wort und Bild dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Mindestanforderung an die persönlichen Referenzen der zuständigen Personen für die Objektplanung: Es handelt es sich um den Neubau einer innerstädtischen Brücke im Zuge einer Straße. Die Verkehrsfreigabe der Brücke erfolgte im Zeitraum vom 1.1.2011 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages. Es wurden mind. Leistungen zur Objektplanung gemäß HOAI § 43 zu den LP 4 bis 8 von der hier benannten Person oder dem hier benannten Personenkreis selbst erbracht.
Mindestanforderung an die persönlichen Referenzen der zuständigen Personen für die Objektplanung: Es handelt es sich um den Neubau einer innerstädtischen Brücke im Zuge einer Straße. Die Verkehrsfreigabe der Brücke erfolgte im Zeitraum vom 1.1.2011 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages. Es wurden mind. Leistungen zur Objektplanung gemäß HOAI § 43 zu den LP 4 bis 8 von der hier benannten Person oder dem hier benannten Personenkreis selbst erbracht.
Die Baukosten betrugen mindestens 2 Mio. EUR netto. Handelt es sich bei dem persönlichen Referenzprojekt nicht um eine der vorgenannten Büroreferenzen, ist eine Projektbeschreibung in Wort und Bild dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Mindestanforderung an die persönlichen Referenzen der zuständigen Personen für die Tragwerksplanung Es handelt es sich um den Neubau einer innerstädtischen Brücke im Zuge einer Straße. Die Verkehrsfreigabe der Brücke erfolgte im Zeitraum vom 1.1.2011 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages. Es wurden mind. die Grundleistungen zur Tragwerksplanung gemäß HOAI § 51 zu den LP 4+5 und besondere Leistungen zu HOAI §51 zur LP 8 erbracht. Die Leistungen der LP 4 + 5 + 8 wurden von der hier benannten Person oder dem hier benannten Personenkreis selbst erbracht.
Mindestanforderung an die persönlichen Referenzen der zuständigen Personen für die Tragwerksplanung Es handelt es sich um den Neubau einer innerstädtischen Brücke im Zuge einer Straße. Die Verkehrsfreigabe der Brücke erfolgte im Zeitraum vom 1.1.2011 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages. Es wurden mind. die Grundleistungen zur Tragwerksplanung gemäß HOAI § 51 zu den LP 4+5 und besondere Leistungen zu HOAI §51 zur LP 8 erbracht. Die Leistungen der LP 4 + 5 + 8 wurden von der hier benannten Person oder dem hier benannten Personenkreis selbst erbracht.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Leistungen sind Ingenieuren oder juristischen Personen, die über Mitarbeiter verfügen, die die Berufsbezeichnung Ingenieur tragen dürfen, vorbehalten. Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Erbringung der Leistung verantwortlich sind.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Die Leistungen sind Ingenieuren oder juristischen Personen, die über Mitarbeiter verfügen, die die Berufsbezeichnung Ingenieur tragen dürfen, vorbehalten. Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Erbringung der Leistung verantwortlich sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährl. Deckung von min. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und min. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- u. Vermögensschäden). Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Angebote sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (o. mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird.
Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährl. Deckung von min. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und min. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- u. Vermögensschäden). Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Angebote sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (o. mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird.
Seitens des AG werden folgende Honorarkonditionen zu Stundensätzen und Nebenkosten vorgegeben:
1. Stundensätze können maximal wie folgt vereinbart werden:
— Für den Auftragnehmer: 75,00 EUR/h,
— Für technischen / wissenschaftlichen Mitarbeiter: 55,00 EUR/h,
— Für technischen Zeichner u. sonstige Mitarbeiter: 45,00 EUR/h.
2. Nebenkosten können bis max. 3 % als Pauschale angeboten werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auftraggeberin wird die eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Sollte sich ergeben, dass mehr als 3 Bewerber grundsätzlich die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebotes vorgesehenen Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auftraggeberin wird die eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Sollte sich ergeben, dass mehr als 3 Bewerber grundsätzlich die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebotes vorgesehenen Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Die Wertung der eingehenden Bewerbungen erfolgt unter 2 Hauptkriterien und Unterkriterien. Die Hauptkriterien bilden die Referenzen (maximal 6 Punkte erreichbar) und die Qualifikation des Projektteams (maximal 4 Punkte erreichbar).
Eine Musterbewertung (mit maximal erreichbarer Punktzahl) ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Dort als auch im Bewerbungsbogen sind auch die Anforderungen an die Referenzen und das Projektteam sowie weitere Unterkriterien detailliert beschrieben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Eine Musterbewertung (mit maximal erreichbarer Punktzahl) ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Dort als auch im Bewerbungsbogen sind auch die Anforderungen an die Referenzen und das Projektteam sowie weitere Unterkriterien detailliert beschrieben.
Das weitere Verfahren wird auf die punktbesten Bewerber der Plätze 1 bis 3 beschränkt. Kann die Auswahl aufgrund Punktgleichheit nicht erfolgen, werden die Plätze der punktgleichen Bewerber ausgelost.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-08-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kompetenz/Verfügbarkeit Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektabwicklung / Herangehensweise an die Aufgabe
Preis (Gewichtung): 20
Im Downloadbereich befinden sich die folgenden Ausschreibungsunterlagen:
1) Unterlagen für Erstellung des Teilnahmeantrages: Datei: „P177_Bewerbungsbogen“;
2) Zur Info: Unterlagen zur Wertung in der Auswahlphase Datei: „P177_Wertung-Bewerbung.pdf“;
3) Zur Info: Datei „P177_Zuschlagskriterien“ zur Angebots- und Verhandlungsphase des Vergabeverfahrens;
4) Zur Info: Vertragsmuster des AG mit Anlagen u. a. Aufgabenstellung;
5) Zur Info: Entwurfsplanung.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen und die Erstellung der Angebote werden den Bewerbern keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
Der Auftraggeber behält sich vor bei Relevanz für das Wertungsergebnis fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie:
Die ausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Danach erfolgt voraussichtlich die Vergabeverhandlung am 6.10.2021. Im Zuge der Vergabeverhandlung nennen die Bieter ihr finales Angebot gemäß VgV §17 Absatz 14. Ergeben sich in der Prüfung der Erstangebote oder im Zuge der Verhandlungsgespräche aber Aspekte, die erst eine intensive Erläuterung des Leistungsumfanges und der Kalkulationsbedingungen notwendig machen, kann durch den AG auch entschieden werden, dass das finale Angebot erst nach dem (ersten) Verhandlungsgespräch innerhalb einer Woche eingereicht wird.
Die ausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Danach erfolgt voraussichtlich die Vergabeverhandlung am 6.10.2021. Im Zuge der Vergabeverhandlung nennen die Bieter ihr finales Angebot gemäß VgV §17 Absatz 14. Ergeben sich in der Prüfung der Erstangebote oder im Zuge der Verhandlungsgespräche aber Aspekte, die erst eine intensive Erläuterung des Leistungsumfanges und der Kalkulationsbedingungen notwendig machen, kann durch den AG auch entschieden werden, dass das finale Angebot erst nach dem (ersten) Verhandlungsgespräch innerhalb einer Woche eingereicht wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419770📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 127-337186 (2021-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Karlbrücke überführt die Industriestraße als wichtige Verkehrsverbindung zwischen den Wohnquartieren Leipzig-Schleußig und dem Wohn- und Gewerbestandort Leipzig-Plagwitz über die weiße Elster. Sie verknüpft die sich entwickelnden Wohnquartiere mit dem Streckennetz des schienengebundenen Öffentlichen Personen Nahverkehr.
Das Bauwerk, eine Ziegelgewölbebrücke bestehend aus 3 Feldern, stammt aus dem Jahr 1900 und wird durch erhebliche Verschleißschäden und Materialermüdung infolge der über 100-jährigen Nutzungszeit bestimmt. Die Gesamtstützweite beträgt ca. 33m, die Breite zwischen den Geländern ca. 11m. Die Instandsetzung der Brücke ist auf Grund des Schadensumfanges und des eingetretenen Materialverschleißes wirtschaftlich nicht vertretbar, deshalb ist ein Neubau zwingend erforderlich.
Die Errichtung des Ersatzneubaus ist unter Vollsperrung vorgesehen. Während des Baus ist eine Umfahrung/Umgehung des Baubereiches mittels Behelfsbrücke für den Fuß- und Radverkehr vorzusehen. Die Planung der aus der Vollsperrung resultierenden bauzeitlichen Verkehrsführung für MIV, ÖPNV ist nicht Gegenstand dieser Vergabe.
Mit der Bauausführung soll voraussichtlich im 3./4. Quartal 2023 begonnen werden.
Der Stadt Leipzig liegt für den geplanten Ersatzneubau bereits ein Entwurfsplanung zur Objekt- und Tragwerksplanung vor. Diese Planunterlage lag den Ausschreibungsunterlagen bei und ist ab HOAI Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) bis zur Leistungsphase 8 (Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung) fortzuführen.
Hiermit wird informiert, dass die Vergabe der Planungsleistungen nun erfolgt ist.
Die Karlbrücke überführt die Industriestraße als wichtige Verkehrsverbindung zwischen den Wohnquartieren Leipzig-Schleußig und dem Wohn- und Gewerbestandort Leipzig-Plagwitz über die weiße Elster. Sie verknüpft die sich entwickelnden Wohnquartiere mit dem Streckennetz des schienengebundenen Öffentlichen Personen Nahverkehr.
Das Bauwerk, eine Ziegelgewölbebrücke bestehend aus 3 Feldern, stammt aus dem Jahr 1900 und wird durch erhebliche Verschleißschäden und Materialermüdung infolge der über 100-jährigen Nutzungszeit bestimmt. Die Gesamtstützweite beträgt ca. 33m, die Breite zwischen den Geländern ca. 11m. Die Instandsetzung der Brücke ist auf Grund des Schadensumfanges und des eingetretenen Materialverschleißes wirtschaftlich nicht vertretbar, deshalb ist ein Neubau zwingend erforderlich.
Die Errichtung des Ersatzneubaus ist unter Vollsperrung vorgesehen. Während des Baus ist eine Umfahrung/Umgehung des Baubereiches mittels Behelfsbrücke für den Fuß- und Radverkehr vorzusehen. Die Planung der aus der Vollsperrung resultierenden bauzeitlichen Verkehrsführung für MIV, ÖPNV ist nicht Gegenstand dieser Vergabe.
Mit der Bauausführung soll voraussichtlich im 3./4. Quartal 2023 begonnen werden.
Der Stadt Leipzig liegt für den geplanten Ersatzneubau bereits ein Entwurfsplanung zur Objekt- und Tragwerksplanung vor. Diese Planunterlage lag den Ausschreibungsunterlagen bei und ist ab HOAI Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) bis zur Leistungsphase 8 (Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung) fortzuführen.
Hiermit wird informiert, dass die Vergabe der Planungsleistungen nun erfolgt ist.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014\/24\/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Das Vergabeverfahren wurde durch das Leipziger Ingenieurbüro Funke Management + Bauberatung (Tel.: 0341-4792556) betreut.
Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014\/24\/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Das Vergabeverfahren wurde durch das Leipziger Ingenieurbüro Funke Management + Bauberatung (Tel.: 0341-4792556) betreut.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bauwerk, eine Ziegelgewölbebrücke bestehend aus 3 Feldern, stammt aus dem Jahr 1900 und wird durch erhebliche Verschleißschäden und Materialermüdung infolge der über 100-jährigen Nutzungszeit bestimmt. Die Gesamtstützweite beträgt ca. 33m, die Breite zwischen den Geländern ca. 11m. Die Instandsetzung der Brücke ist auf Grund des Schadensumfanges und des eingetretenen Materialverschleißes wirtschaftlich nicht vertretbar, deshalb ist ein Neubau zwingend erforderlich.
Das Bauwerk, eine Ziegelgewölbebrücke bestehend aus 3 Feldern, stammt aus dem Jahr 1900 und wird durch erhebliche Verschleißschäden und Materialermüdung infolge der über 100-jährigen Nutzungszeit bestimmt. Die Gesamtstützweite beträgt ca. 33m, die Breite zwischen den Geländern ca. 11m. Die Instandsetzung der Brücke ist auf Grund des Schadensumfanges und des eingetretenen Materialverschleißes wirtschaftlich nicht vertretbar, deshalb ist ein Neubau zwingend erforderlich.
Der Stadt Leipzig liegt für den geplanten Ersatzneubau bereits ein Entwurfsplanung zur Objekt- und Tragwerksplanung vor. Diese Planunterlage lag den Ausschreibungsunterlagen bei und ist ab HOAI Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) bis zur Leistungsphase 8 (Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung) fortzuführen.
Der Stadt Leipzig liegt für den geplanten Ersatzneubau bereits ein Entwurfsplanung zur Objekt- und Tragwerksplanung vor. Diese Planunterlage lag den Ausschreibungsunterlagen bei und ist ab HOAI Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) bis zur Leistungsphase 8 (Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung) fortzuführen.
Hiermit wird informiert, dass die Vergabe der Planungsleistungen nun erfolgt ist.
Es wurden die folgenden Planungs- und Ingenieurleistungen vergeben:
… Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß HOAI §43 ab LP 6 bis LP 8,
… Tragwerksplanung gemäß HOAI §51 ab LP 6 bis LP 8.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-10 📅
Name: König & Heunisch Planungsgesellschaft
Postanschrift: Sebastian-Bach-Straße 4-6
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: reichel@khp-leipzig.de📧
Land: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014\/24\/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Das Vergabeverfahren wurde durch das Leipziger Ingenieurbüro Funke Management + Bauberatung (Tel.: 0341-4792556) betreut.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).