Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung (Los 1) gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021, zusammen mit der Tragwerksplanung (Los 2) im Sinne der §§ 49 ff. HOAI 2021, sowie der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI – aufgeteilt in Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen (Los 3), Lufttechnische Anlagen (Los 4) sowie Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (Los 5) für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung (Los 1) gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021, zusammen mit der Tragwerksplanung (Los 2)...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung (Los 1) gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021, zusammen mit der Tragwerksplanung (Los 2) im Sinne der §§ 49 ff. HOAI 2021, sowie der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI – aufgeteilt in Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen (Los 3), Lufttechnische Anlagen (Los 4) sowie Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (Los 5) für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 500 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Objektplanung Gebäude
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Ort der Leistung: Cochem-Zell🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Büchel
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung (Los 1) gemäß §§ 33 ff. HOAI (2021) für den Neubau der Kindertagesstätte,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung (Los 1) gemäß §§ 33 ff. HOAI (2021) für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung (Los 1).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Im Bereich der Objektplanung wurden die Leistungsphasen 1 bis 3 bereits ehrenamtlich durch Mitglieder der Gemeinde und des Bauausschusses ausgeführt. Die bisherigen ehrenamtlichen Planer sind nach Maßgabe des Vertragsentwurfs von der Haftung freizustellen, ihre bisher erbrachten Planungsleistungen sind und bleiben weiterhin geistiges Eigentum des Architekten, der „Architekten Schmitz Architekten Frankfurt GmbH“. Für die Auftragsausführung werden die Ergebnisse zur Verfügung gestellt und dürfen durch den Auftragnehmer uneingeschränkt genutzt werden, auch wenn sie weiterhin im geistigen Eigentum der „Architekten Schmitz Architekten Frankfurt GmbH“ verbleiben.
Demnach wird im Leistungsbild Objektplanung zunächst nur Leistungsphase 4 beauftragt. Die Vergabe der weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 erfolgt nur dann, wenn die Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz gewährt werden. Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als Auftragsvergabe.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.3.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten Zeitplan.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 250 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmerkreis auf 3 bis 5 Bewerber einzugrenzen. Entscheidend ist die höchste Anzahl der unter Ziff. III.1.3) der...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmerkreis auf 3 bis 5 Bewerber einzugrenzen. Entscheidend ist die höchste Anzahl der unter Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3. bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 bis...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung (§ 35 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 35 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphase 4 beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 35 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 35 Abs. 1 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Tragwerksplanung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der Tragwerksplanung (Los 2) im Sinne der §§ 49 ff. HOAI 2021 für den Neubau der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der Tragwerksplanung (Los 2) im Sinne der §§ 49 ff. HOAI 2021 für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung (Los 2).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz. Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen (5 und 6 im Rahmen der Tragwerksplanung). Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten Zeitplan.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 98 000 💰
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 49 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Technische Ausrüstung - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen” Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der Technischen Ausrüstung betreffend die Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der Technischen Ausrüstung betreffend die Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen (Los 3) gemäß §§ 53 ff. HOAI für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Technischen Ausrüstung bezogen auf die Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen (Los 3).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Verbleiben.
Es werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz. Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen 5 bis 9. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten Zeitplan.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 73 500 💰
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Ausrüstung - Lufttechnische Anlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der Technischen Ausrüstung betreffend die Anlagengruppe Lufttechnische Anlagen (Los 4) gemäß...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der Technischen Ausrüstung betreffend die Anlagengruppe Lufttechnische Anlagen (Los 4) gemäß §§ 53 ff. HOAI für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Technischen Ausrüstung bezogen auf die Anlagengruppe Lufttechnische Anlagen (Los 4).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Verbleiben.
Es werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz. Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen 5 bis 9. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten Zeitplan.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 46 500 💰
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppe Lufttechnische Anlagen (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Technische Ausrüstung - Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen” Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der Technischen Ausrüstung betreffend die Anlagengruppen Starkstromanlagen und Fernmelde-...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der Technischen Ausrüstung betreffend die Anlagengruppen Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (Los 5) gemäß §§ 53 ff. HOAI für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Technischen Ausrüstung bezogen auf die Anlagengruppen Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (Los 5).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Verbleiben.
Es werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz. Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen 5 bis 9. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten Zeitplan.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 56 000 💰
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppen Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Optional werden Eigenstromversorgungsanlagen, PV-Anlagen (Kostengruppe 442) beauftragt. Diese könnte ggf. in eine andere Honorarzone einzuordnen sein.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer IV.2.2). Bei ausländischen Bewerbern ist ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer IV.2.2). Bei ausländischen Bewerbern ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen;
2. Eigenerklärung zur Eignung, u.a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 1);
3. Erklärung Antikorruption (Anlage 8);
4. Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 2), falls erforderlich;
5. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage 3), falls erforderlich.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit beruft (Eignungsleihe), haben auch die Nachunternehmer alle vorgenannten Erklärungen/Nachweise abzugeben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung; nicht älter als 12 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist gemäß Ziffer IV.2.2). Alternativ kann eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Falle ist spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu übergeben.
2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 4). Vergleichbar sind Planungsleistungen des hier betroffenen Leistungsbildes der Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung, jeweilis betreffend die ausgeschriebenen Anlagengruppen.
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/ Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen.
“Zu 1.: Mindestdeckungssumme von 3,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden, wobei der Betrag je...”
Zu 1.: Mindestdeckungssumme von 3,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden, wobei der Betrag je Versicherungsjahr 2-fach maximiert sein muss. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert. In diesem Fall ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherungsgebers abzugeben, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu übergeben.
Zu 2: Mindestens ein durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 300 000 EUR (Objektplanung), 150 000 EUR (Tragwerksplanung), 120 000 EUR (TGA – Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Los 3), 90 000 (TGA – Lufttechnische Anlagen, Los 4), 110 000 (TGA – Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Los 5) netto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar sind Planungsleistungen des jeweils betroffenen Leistungsbildes. Bei Büros, die erst innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre gegründet wurden, kann dieser Wert unterschritten werden. Die Eignung beurteilt sich sodann nach der Gesamtschau aller sonst zu bewertenden Kriterien.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
1. Aussagekräftige Darstellung von den Mindeststandards entsprechenden Referenzen zu Planungsleistungen betreffend den Neubau oder die Erweiterung von Bildungseinrichtungen und Kindertagesstätten gemäß Anlage 7. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen.
2. Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Zeitraum von 2018 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV.2.2) gemäß Anlage 9.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu1) Es müssen mindestens 2 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen vorgelegt werden. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu1) Es müssen mindestens 2 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen vorgelegt werden. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:
— Inhalt des Referenzprojektes ist der Neubau oder Erweiterung von Bildungseinrichtungen oder von Kindertagesstätten. Da die Baukonstruktion in der Holzbauweise errichtet wird, muss bei beiden Referenzen Erfahrung mit der Holzbauweise nachgewiesen werden,
— Die Leistungen umfassten jeweils die ausgeschriebenen Leistungsphasen in den einzelnen Leistungsbildern und bei der TGA nach Anlagengruppen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4, Los 5) nach HOAI (2021),
— Das Projekt wurde nach dem 1.1.2015 abgeschlossen. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde,
— Bei Büros, die erst innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre gegründet wurden, kann die Eignung bezüglich der Fachkunde stattdessen durch Nachweis einer entsprechender Qualifikationen bezüglich der Fachkunde erbracht werden.
Zu 2) Los 1 (Objektplanung): Es muss über den Zeitraum von 2018 bis zum Ende der Teilnahmefrist mindestens 2 Architekt dem Unternehmen angehören, die jeweils mindestens 10 Jahre Berufserfahrung haben.
Los 2 (Tragwerksplanung): Es müssen über den Zeitraum von 2018 bis zum Ende der Teilnahmefrist mindestens 2 Ingenieur und 2 Fachkräfte dem Unternehmen angehören, die jeweils über 10 Jahre Berufserfahrung verfügen.
Los 3, Los 4 und Los 5 (TGA): Es müssen über den Zeitraum von 2018 bis zum Ende der Teilnahmefrist mindestens 1 Ingenieur oder Techniker und eine Fachkraft dem Unternehmen angehören, der mindestens 5 Jahre Berufserfahrung aufweisen kann.
Bei Büros, die erst innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre gegründet wurden, kann von dieser Vorgabe abgewichen werden. Die Eignung beurteilt sich dann nach der Gesamtschau aller sonst zu bewertenden Kriterien.
Zugelassen ist, wer nach den Architekten- bzw. Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome bzw. Bachelor und Master berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw. Ingenieur tätig zu werden.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Befugnis der hier benannten Beschäftigten nachzuweisen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Zugelassen ist, wer nach den Architekten- bzw. Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur zu tragen oder...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Zugelassen ist, wer nach den Architekten- bzw. Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur bzw. Architekt tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn ihnen für die Durchführung der Aufgabe ein entsprechender Architekt zur Verfügung steht. Zudem muss der satzungsmäßige Zweck der juristischen Person auf Planungsleitungen ausgerichtet sein und der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllen. Der Bewerber muss nach § 64 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) bauvorlageberechtigt sein oder einen bauvorlageberechtigten Architekten bzw. Ingenieur als Nachunternehmer hinzuziehen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bewerber haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Anlage 5) und zur Tariftreue nach § 4 LTTG (Anlage 6) abzugeben. Bei...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bewerber haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Anlage 5) und zur Tariftreue nach § 4 LTTG (Anlage 6) abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied beide Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern im Wege der Eignungsleihe haben auch die Nachunternehmen diese beiden Erklärungen abzugeben.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-22
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-04-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“1. Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter www.subreport/ELViS heruntergeladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom...”
1. Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter www.subreport/ELViS heruntergeladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Schriftform gem. § 126b BGB (nicht mit elektronischer Signatur)über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal Subreport zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragenwerden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2. Bewerbergemeinschaften:
a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III. 2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.
3. Eignungsleihe, § 47 VgV:
a) Beabsichtigen Bewerber auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff.III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4. Unteraufträge,§ 36 VgV:
a) Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrages, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlagen 5 und 6) vorzulegen.
c) Vor Zuschlagserteilung hat der Bieter unaufgefordert die Verpflichtungserklärung (Anlage 3) vorzulegen
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏
Quelle: OJS 2021/S 037-092695 (2021-02-18)
Ergänzende Angaben (2021-03-08)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 037-092695
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text:
“Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung (Los 1) gemäß §§ 33 ff. HOAI (2021) für den Neubau der Kindertagesstätte,...”
Text
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung (Los 1) gemäß §§ 33 ff. HOAI (2021) für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung (Los 1).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Im Bereich der Objektplanung wurden die Leistungsphasen 1 bis 3 bereits ehrenamtlich durch Mitglieder der Gemeinde und des Bauausschusses ausgeführt. Die bisherigen ehrenamtlichen Planer sind nach Maßgabe des Vertragsentwurfs von der Haftung freizustellen, ihre bisher erbrachten Planungsleistungen sind und bleiben weiterhin geistiges Eigentum des Architekten, der „Architekten Schmitz Architekten Frankfurt GmbH“. Für die Auftragsausführung werden die Ergebnisse zur Verfügung gestellt und dürfen durch den Auftragnehmer uneingeschränkt genutzt werden, auch wenn sie weiterhin im geistigen Eigentum der „Architekten Schmitz Architekten Frankfurt GmbH“ verbleiben.
Demnach wird im Leistungsbild Objektplanung zunächst nur Leistungsphase 4 beauftragt. Die Vergabe der weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 erfolgt nur dann, wenn die Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz gewährt werden. Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als Auftragsvergabe.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.3.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten Zeitplan.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung (Los 1) gemäß §§ 33 ff. HOAI (2021) für den Neubau der Kindertagesstätte,...”
Text
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung (Los 1) gemäß §§ 33 ff. HOAI (2021) für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung (Los 1).
Im Bereich der Objektplanung wurden die Leistungsphasen 1 bis 3 bereits ehrenamtlich durch Mitglieder der Gemeinde und des Bauausschusses ausgeführt und die Leistungen der Objektplanung Leistungsphase 4 werden beigestellt. Für die Auftragsausführung werden die Ergebnisse zur Verfügung gestellt und dürfen durch den Auftragnehmer uneingeschränkt genutzt werden, auch wenn sie weiterhin im geistigen Eigentum der „Architekten Schmitz Architekten Frankfurt GmbH“ verbleiben. Es werden die Leistungsbilder der Objektplanung der Leistungsphasen 5-9 beauftragt. Die Vergabe erfolgt jedoch nur dann, wenn die Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz gewährt werden.
In den übrigen Leistungsbildern (Lose 2, 3, 4 und 5) werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz. Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen (5 und 6 im Rahmen der Tragwerksplanung, Los 2; 5 bis 9 im Rahmen der Technischen Ausrüstung, Los 3, 4 und 5). Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.3.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i. S. v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten Zeitplan.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.6)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Geschätzter Wert
Alter Wert
Text: 250 000.00 EUR
Neuer Wert
Text: 227 000 EUR
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.11)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zu Optionen
Alter Wert
Text:
“Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 bis...”
Text
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung (§ 35 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 35 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphase 4 beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 35 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 35 Abs. 1 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text: — Optionen: nein
— Text entfällt
Quelle: OJS 2021/S 050-126227 (2021-03-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Ortsgemeinde Büchel vertreten durch die Verbandsgemeindeverwaltung UlmenPostanschrift”
Kontaktperson: Kunz Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Telefon: +49 261/3013-350📞
Fax: +49 261/3013-359 📠
Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung (Los 1) gemäß §§ 33 ff. HOAI (2021) für den Neubau der Kindertagesstätte,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung (Los 1) gemäß §§ 33 ff. HOAI (2021) für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung (Los 1).
Im Bereich der Objektplanung wurden die Leistungsphasen 1 bis 3 bereits ehrenamtlich durch Mitglieder der Gemeinde und des Bauausschusses ausgeführt und die Leistungen der Objektplanung Leistungsphase 4 werden beigestellt. Für die Auftragsausführung werden die Ergebnisse zur Verfügung gestellt und dürfen durch den Auftragnehmer uneingeschränkt genutzt werden, auch wenn sie weiterhin im geistigen Eigentum der „Architekten Schmitz Architekten Frankfurt GmbH“ verbleiben. Es werden die Leistungsbilder der Objektplanung der Leistungsphasen 5-9 beauftragt. Die Vergabe erfolgt jedoch nur dann, wenn die Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz gewährt werden.
In den übrigen Leistungsbildern (Lose 2, 3, 4 und 5) werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz. Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen (5 und 6 im Rahmen der Tragwerksplanung, Los 2; 5 bis 9 im Rahmen der Technischen Ausrüstung, Los 3, 4 und 5). Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.3.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i. S. v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten Zeitplan.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 65 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reaktion auf Fragen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 25 %
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der Tragwerksplanung (Los 2) im Sinne der §§ 49 ff. HOAI 2021 für den Neubau der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der Tragwerksplanung (Los 2) im Sinne der §§ 49 ff. HOAI 2021 für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung (Los 2).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz. Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen (5 und 6 im Rahmen der Tragwerksplanung). Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i. S. v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten Zeitplan.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 49 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der Technischen Ausrüstung betreffend die Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der Technischen Ausrüstung betreffend die Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen (Los 3) gemäß §§ 53 ff. HOAI für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Technischen Ausrüstung bezogen auf die Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen (Los 3).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Verbleiben.
Es werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz. Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen 5 bis 9. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i. S. v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten Zeitplan.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): reaktion auf Fragen
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der Technischen Ausrüstung betreffend die Anlagengruppe Lufttechnische Anlagen (Los 4) gemäß...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der Technischen Ausrüstung betreffend die Anlagengruppe Lufttechnische Anlagen (Los 4) gemäß §§ 53 ff. HOAI für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Technischen Ausrüstung bezogen auf die Anlagengruppe Lufttechnische Anlagen (Los 4).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Verbleiben.
Es werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz. Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen 5 bis 9. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i. S. v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten Zeitplan.
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Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppe Lufttechnische Anlagen (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der Technischen Ausrüstung betreffend die Anlagengruppen Starkstromanlagen und Fernmelde-...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der Technischen Ausrüstung betreffend die Anlagengruppen Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (Los 5) gemäß §§ 53 ff. HOAI für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Technischen Ausrüstung bezogen auf die Anlagengruppen Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (Los 5).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Verbleiben.
Es werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz. Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen 5 bis 9. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i. S. v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten Zeitplan.
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Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppen Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Optional werden Eigenstromversorgungsanlagen, PV-Anlagen (Kostengruppe 442) beauftragt. Diese könnte ggf. in eine andere Honorarzone einzuordnen sein.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 037-092695
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3, 4, 5
Titel:
“Technische Ausrüstung – Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen; Lufttechnische Anlagen; Starkstromanlagen und Fernmelde- und...”
Titel
Technische Ausrüstung – Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen; Lufttechnische Anlagen; Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Mehr anzeigen Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Stiftstraße 9
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Stiftstraße 9
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Quelle: OJS 2021/S 072-184253 (2021-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung (Los 1) gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021, zusammen mit der Tragwerksplanung (Los 2)...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung (Los 1) gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021, zusammen mit der Tragwerksplanung (Los 2) im Sinne der §§ 49 ff. HOAI 2021, sowie der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI - aufgeteilt in Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen (Los 3), Lufttechnische Anlagen (Los 4) sowie Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (Los 5) für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 311 505 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung (Los 1) gemäß §§ 33 ff. HOAI (2021) für den Neubau der Kindertagesstätte,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung (Los 1) gemäß §§ 33 ff. HOAI (2021) für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650 p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung / Potenzialstudie und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung (Los 1).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Im Bereich der Objektplanung wurden die Leistungsphasen 1 bis 3 bereits ehrenamtlich durch Mitglieder der Gemeinde und des Bauausschusses ausgeführt. Die bisherigen ehrenamtlichen Planer sind nach Maßgabe des Vertragsentwurfs von der Haftung freizustellen, ihre bisher erbrachten Planungsleistungen sind und bleiben weiterhin geistiges Eigentum des Architekten, der „Architekten Schmitz Architekten Frankfurt GmbH“. Für die Auftragsausführung werden die Ergebnisse zur Verfügung gestellt und dürfen durch den Auftragnehmer uneingeschränkt genutzt werden, auch wenn sie weiterhin im geistigen Eigentum der „Architekten Schmitz Architekten Frankfurt GmbH“ verbleiben.
Demnach wird im Leistungsbild Objektplanung zunächst nur Leistungsphase 4 beauftragt. Die Vergabe der weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 erfolgt nur dann, wenn die Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz gewährt werden. Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als Auftragsvergabe.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i. S. v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen / Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten Zeitplan.
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Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 bis...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung (§ 35 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 35 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphase 4 beauftragt,
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen / Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 35 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 35 Abs. 1 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen / Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der Tragwerksplanung (Los 2) im Sinne der §§ 49 ff. HOAI 2021 für den Neubau der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der Tragwerksplanung (Los 2) im Sinne der §§ 49 ff. HOAI 2021 für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650 p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung / Potenzialstudie und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung (Los 2).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz. Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen (5 und 6 im Rahmen der Tragwerksplanung). Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.3.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i. S. v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen / Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten Zeitplan.
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Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 49 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen / Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen / Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Objektplanung
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BHP. Architekten
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Koblenz, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 242 995 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Tragwerksplanung
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: RTP Beratende Ingenieure PAULY Partnerschaft mbB
Postort: Cochem-Cond
Postleitzahl: 56812
Region: Cochem-Zell🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 68 510 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 123-326625 (2021-06-24)