Beschreibung der Beschaffung
a) Aufgabenstellung:
Die Ortsgemeinde Oberelbert beabsichtigt zur Deckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen den Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Gelände der örtlichen Tennisplätze. Für den Bau soll einer der beiden Tennisplätze aufgegeben werden, so dass auf der ca. 2.287 m² großen Fläche Raum für den Kitaneubau und die Außenspielfläche zur Verfügung steht.
Für das Bauvorhaben gibt es noch keinen Bebauungsplan. Dieser wird den Vorgaben des Entwurfs angepasst.
b) Planungsvorgaben:
Für den Entwurf gibt es von Seiten des Bauherrn eine Reihe von Vorgaben, die zum einen aus der Bedarfsplanung resultieren, zum anderen aber auch aus den bisherigen Erfahrungen beim Bau und Betrieb der vorhandenen Einrichtungen.
aa) Raumprogramm Es soll eine Kindertagesstätte für 2 Gruppen für Ü2-Kinder und eine Gruppe für U2-Kinder konzipiert werden. Insgesamt sollen bis zu 75 Kinder untergebracht werden können. Das genaue Raumprogramm ergibt sich aus der in der Anlage beigefügten Tabelle.
Der Grundriss soll so gestaltet sein, dass der Kindergarten problemlos um einen zusätzlichen Gruppenraum (ca. 50m²) mit Nebenraum (ca. 15m²) und Schlafraum (ca. 20m²) und ggf. Sanitärbereich erweiterbar ist.
bb) Funktionale Aspekte:
Aus Gesprächen mit den Leitungen verschiedener Kindergärten haben sich folgende Anregungen ergeben, die unter funktionalen Gesichtspunkten als hilfreich und tlw. unabdingbar erachtet werden:
- der U2-Bereich (Gruppen- und Nebenraum, Schlaf-/Ruheraum, Sanitärbereich) sollte in sich
geschlossen gestaltet werden bzw. räumlich zusammen liegend - bei der Gestaltung der Ruhe- und Schlafräume ist zu berücksichtigen, dass darin eine aus-
reichende Anzahl von Kinderbetten (einschließlich eines ausreichenden Abstandes der Betten untereinander zur Begehung durch das Personal) vorgesehen werden muss - das Außengelände sollte aus jedem Gruppenraum direkt erreichbar sein
- zusätzlich wäre ein Raum als Schmutz- und Temperaturschleuse (Stiefelraum) zwischen Flur und
Außengelände hilfreich - ein gesonderter Putzmittelraum, eventuell kombiniert mit dem Technikraum erscheint sinnvoll
- die Planung der Küche soll auf Frischzubereitung der Menüs vor Ort ausgerichtet werden
- ein breiterer Flur für Garderobe, Sitzbänke und als Durchgang ist sinnvoll
- für das Gebäude sind die Vorgaben des barrierefreien Bauens einzuhalten (DIN 18024 bzw.
DIN18040) cc) Technische Aspekte:
Beim Betrieb der vorhandenen Kindergärten hat sich gezeigt, dass die nachfolgenden technischen Gesichtspunkte wirtschaftlich sinnvoll sind und berücksichtigt werden sollen. Die Kosten dieser Punkte sind bei der Kostenermittlung einzukalkulieren:
- der Grundriss ist so zu gestalten, dass die Ausstattung mit einer Lüftungsanlage ermöglicht wird. Um Gebäudehöhe und somit Kosten einzusparen kann die Luftverteilung mit sichtbaren Lüftungskanälen erfolgen.
- für die Wärmeverteilung hat sich eine Fußbodenheizung bewährt.
- große Fenster- und Türelemente sollen als Aluminium-Fenster vorgesehen werden, kleinere können als Kunststofffenster geplant werden
- für die Gruppen- und Nebenräume haben sich Fußböden aus Industrieparkett bewährt hinsichtlich der Haltbarkeit, Bespielbarkeit und Pflege
- für die Gruppen- und Nebenräume sollten Schallabsorbtionsmaßnahmen vorgesehen werden, die eine vernünftige Raumakustik gewährleisten
- zur Abdunkelung der Ruhe- und Schlafräume sind komplett abdunkelnde Rollos einzuplanen (keine Jalousien)
c) zu erbringende Leistungen:
Von den ausgewählten Architekturbüros sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Erläuterungsbericht zur Plankonzeption und –idee und den wesentlichen angedachten Materialien
- Grundrisse im Maßstab 1:100
- die wesentlichen Gebäudemaße sind anzugeben
- Möblierung und Freiflächengestaltung sind in sinnvollem Umfang darzustellen
- Ansichten im Maßstab 1:100
- Mindestens ein Schnitt im Maßstab 1:100
- Kostenschätzung nach DIN 276 - 1. Ebene (einschl. Ausstattung und Außenanlage)
- Flächenberechnung nach DIN 277
d) zur Verfügung gestellte Unterlagen Von Seiten des Bauherrn werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Beschreibung der Planungsvorgaben
- Tabelle mit dem Raumprogramm
- Lageplan
e) Honorarangebot Für die Architektenleistungen ist ein Honorarangebot über die Leistungsphasen 1 – 6 und 8 – 9 vorzulegen. Die Leistungsphase 7 wird durch unsere Verwaltung erbracht.
Die Leistungen der Objektplanung Gebäude müssen auf dem aktuellen Stand der Technik erbracht werden. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Einbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§ 34 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI) zuzuordnen sind.
Die Beauftragung der Objektplanung erfolgt einheitlich in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphase 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
- Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden. Die Leistungsphase 7 wird der Auftraggeber in Abstimmung mit dem Auftragnehmer voraussichtlich bis 31.01.2023 abschließen. (Abschluss aller Planungsleistungen mit Ausnahme der Leistungsphase 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation);
- mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll spätestens am 01.03.2023 (Baubeginn) begonnen werden.
- Die Maßnahme bis spätestens 31.07.2024 abgeschlossen sein (Bauende).