Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen im Zeitraum von 03/2011 bis 02/2021, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber muss mindestens nachfolgend genannte Referenzen nachweisen und beschreiben. Der Inhalt und die Form der Beschreibung der Referenzen ist der Erläuterung in der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Die Referenzen müssen das Aufstellen der Genehmigungs- und Ausführungsplanung (Lph 4 und 5 HOIA) und/oder die Prüfung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung (Grundleistungen nach RVP 1.3 „Prüfung der rechnerischen Nachweise für die Ausführungsplanung“ und 1.4. „Prüfung der zugehörigen Ausführungszeichnungen in statisch konstruktiver Hinsicht“) enthalten.
LB: statische u. konstruktive Prüfung Brücke, ≥ Bauwerksklasse 4 nach RVP oder Honorarzone ≥ III nach HOAI 2 Brückenbauwerke mit Überbauten aus Stahl oder Stahlverbund als Ersatzneubau bzw. Neubau mit ≥ 70 m Gesamtstützweite und einer größten Einzelstützweite von ≥ 27 m.
1 Neubau oder Ersatzneubau einer beweglichen Brücke mit Länge des beweglichen Überbauelementes ≥ 10 m LB: statische u. konstruktive Prüfung Leitwerk u. Wartebereiche, ≥ Bauwerksklasse 3 nach RVP oder Honorarzone ≥ II nach HOAI 1 vergleichbare Referenz im Wasserbau;
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Landesbehördlich anerkannte Prüfingenieurin/-nen und Prüfingenieur/-e für Standsicherheit in den Fachrichtungen „Massivbau“ und „Stahlbau“ oder eine vergleichbare Qualifikation in einem EU-Mitgliedsstaat. Mindestens 1 Person. Der Nachweis ist beizulegen.
Nachweis für 3 zusätzliche Sachbearbeiter, welche für die Leistungserbringung vom Prüfingenieur eingesetzt werden sollen. Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung/Fachkunde für Leistungen der Tragwerksplanung.
Nachweis für die Person, die im Rahmen des Prüfauftrages die Leistungen hinsichtlich Schweißprüfung übernimmt, über die Zusatzqualifikation zum Schweißfachingenieur (Zulassung/Qualifikation als Schweißfachingenieur DVS/IIW). Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung/Fachkunde für Leistungen der schweißfachtechnischen Prüfung im Brückenbau.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Landesbehördlich anerkannte Prüfingenieurin/-nen und Prüfingenieur/-e für Standsicherheit in den Fachrichtungen „Massivbau“ und „Stahlbau“ oder eine vergleichbare Qualifikation in einem EU-Mitgliedsstaat. Mindestens 1 Person.Der Nachweis ist beizulegen.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber muss mindestens über 1 landesbehördlich anerkannte Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit in den Fachrichtungen „Massivbau“ und „Stahlbau“ oder eine vergleichbare Qualifikation in einem EU-Mitgliedsstaat verfügen.
Der Bewerber muss mindestens über je 3 ausgebildete Fachkräfte (Ingenieure) in den folgenden Leistungsbildern verfügen.
Tragwerksplanung (Brücken) Der Bewerber muss mindestens über je 1 ausgebildete Fachkraft (Ingenieure) in den folgenden Leistungsbildern verfügen.
Schweißfachingenieur SFI mit Zertifizierung DVS-IIW;
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
Die maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 130 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Es werden maximal 3 Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.