Beschreibung der Beschaffung
Auf der Entwicklungsfläche „Mark 517“ des ehemaligen Opel-Areals in Bochum Laer soll ein Forschungsgebäude für das neu gegründete Max-Planck-Institut für Sicherheit und Privatsphäre geplant werden.
Das Institut soll führende Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen der Informationstechnologie zusammenführen und für 6 Abteilungen und 12 Max-Planck-Forschungsgruppen konzipiert werden. Ferner sollen der Wissenschaftliche Service mit 2 zentrale wissenschaftliche Einrichtungen (ZWE) und die Institutsverwaltung mit dem haustechnischen Dienst untergebracht werden.
Das vorgesehene Baufeld in Bochum befindet sich nordwestlich der Wittener Straße auf polygonalen Teilflächen von MARK 517., die aktuell saniert und erschlossen werden. Für das Grundstück existiert ein Bebauungsplan.
Bei der derzeit stattfindenden Bodensanierung ist unter anderem geplant in ca. 3 m Tiefe eine Dichtebene einzubauen. Über der Dichtebene wird ein Bodenpolster aufgebaut, an dessen Oberkante (Übergabeebene) eine begrenzte Design-Tragfähigkeit erreicht werden soll.
Für die Fachplanung sind folgende Sachverhalte zu berücksichtigen.
Das Raumprogramm (NF 1-6) umfasst ca. 4 350 m Büros, ca. 250 m Verhaltenslabore, 600 m Elektronik- und Hardwarelabore sowie ca. 300 m Rechner- und Serverräume sowie ca. 440 m Seminarbereich mit Hörsaal für 200 Personen und eine Cafeteria mit 180 m.
Die Nutzfläche (NUF 1-7) insgesamt beträgt ca. 7 300 m, die Brutto-Grundfläche (BGF) ca. 14 000 m und der Brutto-Rauminhalt (BRI) ca. 60 500 m³.
Im Zuge der Entwicklung des Areals Mark 517 durch die Bochum Perspektive 2022 GmbH wird das Gebiet auch hinsichtlich der Versorgung mit Elektrizität, Wasser, Abwasser, Wärme und Kälte sowie Telekommunikation erschlossen. Das Grundstück für den Institutsneubau befindet sich innerhalb des 3. Bauabschnitts.
Funktionalität, Nutzeranforderungen, Gesundheitsverträglichkeit, Behaglichkeit und ökologische Qualität, effiziente Energienutzung und Werterhaltung des Gebäudebestands sind wichtige Faktoren, die dem Aspekt Nachhaltigkeit Rechnung tragen können. Der Mehraufwand für moderne Technologien und Energieoptimierung soll effektiv zu einer Reduzierung der Unterhaltskosten beitragen. Das Energiekonzept ist für geringen Heizwärmebedarf im Winter und einen geringen Energiebedarf zur Kühlung im Sommer zu planen.
Es ist ein hohes Maß der baulichen und technischen Gebäudeflexibilität erforderlich, um auf zukünftige wissenschaftliche Bedarfe reagieren zu können.
Mit Planungsbeginn sind die externen und internen Versorgungsstrukturen des neuen Gebäude zu untersuchen.
Soweit wie möglich sollen einzelne Baukörper erweiterungsfähig geplant werden. Entsprechend gilt dies auch auf die technische Infrastruktur.
Die interne Infrastruktur ist mit ausreichenden Schachtreserven, ggf. kalt- / warmgeführt, sowie geschoss- und bereichsweisen Absperrmöglichkeiten zu planen.
Die zu planenden technischen Inhalte haben zumindest dem Stand der allgemein anerkannten Regeln zu entsprechen.
Die Planung der Funktionsbereiche
— Küche,
— ausgewählter Bereiche Laborpool,
— Rechenzentrum und Rechnerräume,
— Medientechnik allgemein / Medienräume / Videokonferenzräume.
Ist nicht Bestandteil dieses Auftrages und erfolgt durch weitere Fachplaner, jedoch sind die zentralen Anlagen zur Be- und Entlüftung, sowie die erforderlichen Medien aus den beauftragten Anlagengruppen zur technischen Ver- / Entsorgung (ggf. auch Fettabluft, Fettabwasser, Fettabscheider) der Funktionsbereiche zu planen.
Darüber hinaus sind die jeweiligen Raumanforderungen der Funktionsbereiche als Schnittstellen zur „Fachplanung Funktionsbereiche“ zu berücksichtigen und die unten genannten Besonderheiten der „Nebennutzflächen“ (Kantine, Cafeteria, Veranstaltungen, Hörsaal) sowie die unten genannten Besonderheiten „Barrierefreiheit“ zu beachten und Bestandteil der beauftragten Leistung.
Besonderheiten „Kantine / Cafeteria“:
(Gastbereich, Küchenbereich, Nebennutzflächen zur Pausenversorgung der über 300 Mitarbeiter*innen und einer unbestimmten Anzahl von Gast-Besuchern)
Es ist geplant die Bewirtschaftung der Cafeteria einem externen Betreiber zu übergeben, die hierfür erforderlichen Anlagen sind somit verbrauchstechnisch eigenständig zu erfassen.
Die Cafeteria soll bei Bedarf auch als Erweiterungsfläche für Veranstaltungen im Konferenzbereich mitgenutzt werden können.
Nebennutzfläche Cafeteria:
Die Cafeteria soll durch einen externen Pächter betrieben werden. Für die Mitarbeiter in der Cafeteria sind eigene Toiletten sowie Umkleide- und Wasch-/Duschräume vorzusehen. Für die Cafeteriaküche ist ein eigener Putzraum sowie ein Müllsammelraum, in dem auch Speiseabfälle gekühlt zwischengelagert werden können, erforderlich.
Nebennutzflächen Cafeteria / allg. Nebennutzflächen (z. B. Konferenzbereich):
Die Planung des Funktionsbereiches Nebennutzflächen Cafeteria, sonstiger Nebennutzflächen sind Bestandteil der Planung, entsprechend der beauftragten Anlagengruppen.
Barrierefreiheit:
Die Barrierefreiheit §49 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen für Barrierefreies Bauen trifft nur bedingt zu.
In folgenden Bereichen ist jedoch entsprechend §49 Abs. 2 Barrierefreiheit anzuwenden: WC-Bereich, Verhaltenslabore, Kantine / Cafeteria / Konferenzbereich mit Hörsaal und Seminarräumen
Alle beauftragten Leistungsphasen (HOAI) sind vollständig zu erbringen.
Die Honorarfähigen Kosten aus der KG 500 sind anteilig den jeweiligen beauftragten Anlagengruppen zugeordnet und Bestandteil der beauftragten Leistung.
Die Honorarfähigen Kosten zur Ver- / Entsorung der Baustelleneinrichtung sind anteilig den jeweiligen beauftragten Anlagengruppen zugeordnet und Bestandteil der beauftragten Leistung.
Allgemeine Abstimmungen (Vorabstimmungen), mit den Behörden allgemein, dem Gesundheitsamt und den Versorgern sollen so frühzeitig als möglich erfolgen.
Die Max-Planck-Gesellschaft legt Wert darauf, dass die Bewerber profunde Kenntnisse im Bereich der Ausführung von technisch hochinstallierten Forschungsgebäuden nachweisen können.
Bei der Planung und Baudurchführung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen späteren Arbeitsabläufe im Betrieb zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass das Bauwerk langfristig wirtschaftlich und nachhaltig betrieben werden kann, weist aber auch darauf hin, dass die Wirtschaftlichkeit der Planung eine wesentliche Bedeutung hat.
Die Planung hat mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Planung muss auch wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Gesichtspunkte sowie Kriterien der Nachhaltigkeit einbeziehen, zusätzlich wird auf die Empfehlungen der AMEV und speziell auf die als Erlass formulierten AMEV-Empfehlungen verweisen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.