Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
a.) Vergleichbare Planungsleistungen, wie z.B. Verwaltungsgebäude oder Bürogebäude
b.) Leistungsphasen: 2-6
c.) Projektabschluss: nicht vor dem 01.01.2016
d.) Mindestbausumme von EUR 10 Mio. netto (davon mindestens EUR 6 Mio. netto (KG 300) und mindestens EUR 2 Mio. netto (KG400))
2. Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
e.) Vergleichbare Planungsleistungen, wie z.B. Verwaltungsgebäude oder Bürogebäude
f.) Leistungsphasen: 2-6
g.) Projektabschluss: nicht vor dem 01.01.2017
h.) Mindestbausumme von EUR 9 Mio. netto (davon mindestens EUR 5 Mio. netto (KG 300) und mindestens EUR 2 Mio. netto (KG400))
3. Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz, die den Nachweis eines KfW 55 Standard, KfW 40 Standard, einer BNB-Zertifizierung oder vergleichbar führt. Bitte geben Sie neben der Angabe der Zertifizierung zusätzlich eine kurze Erläuterung zu dem Konzept des Gebäudes an.
4. Referenznachweis nach der BIM-Methode
Zudem muss 1 Projektreferenz für die Anwendung der BIM-Methode, in welcher die Leistungsphasen 3 oder 5 abgeschlossen sind, mit den folgenden Mindestanforderungen eingereicht werden:
• Fachdisziplinübergreifender Austausch von 3D-Modellen im herstellerneutralen IFC-Format (Open BIM) zwischen mind. 3 verschiedenen Fachdisziplinen über eine gemeinsame Datenumgebung (Common Data Environment = CDE)
• Ableitung von 2D-Plänen aus Modellen
• Modellbasierten Ermittlung und Prüfung von Mengen und Kosten
Hinweis: Der Nachweis gemäß Ziffer 3.2.2 Nr. 3 kann durch den Referenznachweis gemäß Ziffer 3.2.2 Nr. 1, Nr. 2 oder Nr. 4 erbracht werden. Die Mindestanforderungen gemäß Ziffer 3.2.2 Nr. 1 bis 4 können daher durch 3 unterschiedliche Projektreferenzen erfüllt werden. Es ist nicht erforderlich, dass für die Referenz Nr. 3.2.2 Nr. 3 eine gesonderte Referenz eingereicht wird. Es ist jedoch auch zulässig, dass die Anforderungen gemäß Ziffer 3.2.2 Nr. 1 bis 4 durch 4 unterschiedliche Projektreferenzen nachgewiesen werden.
5. Für die vorgenannten Projektreferenzen ist jeweils 1 ausgefülltes Formblatt Referenzen (Anlage TNW 1b) einzureichen.
Wenn danach mehr als 3 Teilnahmeanträge geeigneter Bieter vorliegen, werden die Teilnahmeanträge nach dem Grad der Vergleichbarkeit der besten 2 eingereichten Referenzen mit der anstehenden Planungsaufgabe bewertet. Die Vergleichbarkeit wird anhand der Projektangaben in dieser Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages bemessen. Dabei erreichen Projektreferenzen mit vergleichbaren BIM-Leistungen einen höheren Grad der Vergleichbarkeit. Ergibt sich hinsichtlich dieses Kriteriums - Projektangaben kein klares Bild, werden die Teilnahmeanträge anhand der Anzahl der vorgelegten vergleichbaren Referenzen bewertet. Im Zweifel entscheidet unter den verbliebenen gleichwertigen Teilnahmeanträgen das Los. Im Anschluss werden nur die besten 3 Teilnehmer als Bieter zugelassen.
Nachrücker:
Zur Abgabe eines Erstangebotes aufgeforderte Bewerber*innen werden dringend gebeten, die AG unverzüglich zu informieren, sollten sie sich gegen eine Angebotsabgabe entscheiden. Die AG behält sich vor, in diesem Fall die/den nach Maßgabe dieser Ziffer des Verfahrensbriefs viertbeste(n) Bewerber*in bzw. fünftbeste(n) Bewerber*in usw. nachrücken zu lassen, also als Bieter*in zuzulassen. Die/der nachrückende Bewerber*in erwirbt hierdurch keinen Anspruch auf Verlängerung der Erstangebotsfrist.