Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: 3
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber / Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den nachfolgenden Eignungskriterien die höchste Punktzahl erzielen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20 %):
— Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen der Projektsteuerung,
— Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren.
2. Technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80 %):
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Dabei sind Referenzen einzureichen, welche folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Leistungszeitraum: 2010 bis Mitte 2021,
— Leistungsumfang: Durchführung der wesentlichen Projektstufen (min. 2 - 5) im Unternehmen,
— Bauwerkskosten: mind. 30 Mio. EUR netto KG 300 + 400.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren.
Es können in 3 Kategorien insgesamt bis zu 4 Referenzen gewertet werden. Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Für Referenz C können bis zu 2 Projekten gewertet wer-den. Für alle Referenzkategorien ist zwingend 1 Projekt erforderlich. Mehrfachnennungen sind möglich.
Zusammenfassung:
Insgesamt können 500 Punkte erreicht werden:
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 20 % also max 100 Punkten gewertet.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80 % also max. 400 Punkten gewertet, davon für Referenz A und B jeweils 150 mögliche Punkte und für Referenz C 100 mögliche Punkte.
Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z. B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase.
Nachweis von realisierten Projekten / Referenzen mit Leistungen der Projektsteuerung:
Referenz A: Ein realisiertes Projekt Thema Verwaltungsgebäude oder vergleichbar (Neubau), Leistungen der Projektsteuerung, vom Bewerber erbracht.
Nachweis der Vergleichbarkeit:
— Verwaltungsgebäude oder vergleichbar (Neubau) = 1 Punkt,
— Hochhaus = 1 Punkt,
— komplexes Grundstück mit Bestandsbebauung = 1 Punkt,
— ca. 25 000 m BGF = 1 Punkt,
— Gesamtkosten ca. 91 Mio. EUR netto (KG 300 + 400) = 1 Punkt.
Es kann 1 Referenz eingereicht und maximal 5 Punkte vergeben werden.
Referenz B: Ein realisiertes Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber, Leistungen der Projektsteuerung, vom Be-werber erbracht.
Nachweis der Vergleichbarkeit:
— Öffentlicher Auftraggeber (Kommune Land oder Bund) = 4 Punkte,
— Gesamtprojektkosten ca. 91 Mio. EUR netto (KG 300 + 400) = 1 Punkt.
Es kann 1 Referenz eingereicht und maximal 5 Punkte vergeben werden.
Referenz C: Nachweis eines realisierten Projekts (qualitativ hochwertige Architektur). Nachweis der Hochwertigkeit z. B. über Auszeichnung oder Wettbewerbserfolg oder vergleichbar. Bewertung mit max. 5 Punkten.
— Auszeichnung durch gestalterische Kommission mit Fachleuten = 5 Punkte,
— Wettbewerbserfolg, gelistet bei einer Architektenkammer = 3 Punkte,
— Sonstige = 1 Punkt.
Mehrere Referenzen können bis zu 5 Punkten addiert werden. Es können max. 2 Referenzen gewertet werden.