Neubau einer 2-fach/ 3-fach Turnhalle am Schulzentrum Puchheim – LV 502 Außenanlagen

Landkreis Fürstenfeldbruck, vertreten durch den Kreiseigenen Hochbau

Der Landkreis Fürstenfeldbruck plant den Abbruch der bestehenden Turnhallen auf dem Gelände des
Schulzentrums Puchheim sowie anschließend den Neubau einer 2-fach und einer 3-fach Turnhalle.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-07.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-09-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-09-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Fürstenfeldbruck plant den Abbruch der bestehenden Turnhallen auf dem Gelände des”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landschaftsgärtnerische Arbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Fürstenfeldbruck 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Fürstenfeldbruck, vertreten durch den kreiseigenen Hochbau
Postanschrift: Münchner Straße 32
Postleitzahl: 82256
Postort: Fürstenfeldbruck
Kontakt
Internetadresse: http://www.lra-ffb.de 🌏
E-Mail: hochbau@lra-ffb.de 📧
Telefon: +49 8141519503 📞
Fax: +49 8141519308 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=228479 🌏
URL der Teilnahme: http://staatsanzeiger-eservices.de/eu.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-07 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 176-455632
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 169-440989
ABl. S-Ausgabe: 176
Zusätzliche Informationen

“Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.”
Quelle: OJS 2021/S 176-455632 (2021-09-07)