Beschreibung der Beschaffung
Da aus ökonomischer Sicht die Sanierung der bestehenden Grundschule in Sandelzhausen sehr kostspielig wäre und auf Grundlage eines Bürgerbegehrens im Jahr 2018, entschied sich die Stadt Mainburg für den Neubau der Grundschule. Dieser bietet die Möglichkeit, in einem Modellprojekt möglicher Inklusion die Sandelzhausener Grundschule (2-zügig) und die Prälat-Michael-Thaller-Schule (1-zügig) mit Tagesstätte, die Kinder mit besonderem Förderbedarf unterrichtet, unter einem gemeinsamen Dach zusammenzuführen. Zudem sollen Räumlichkeiten für eine schulvorbereitende Einrichtung, eine Ganztagesbetreuung und eine Einfeld-Sporthalle erstellt werden. Die beiden Schulen sollen zwar als jeweils eigenständige Einheiten funktionieren, es sollen aber auch bewusst Überschneidungen und Berührungspunkte geschaffen werden. Die zu erstellende Bruttogrundfläche beträgt ca. 6 300 m.
Zur Optimierung der Planung hat die Stadt Mainburg einen Realisierungswettbewerb durchgeführt. Derzeit wird in einem Verhandlungsverfahren nach VgV der zu beauftragende Preisträger aus dem Wettbewerb ermittelt. Als Information liegt der Wettbewerbsbeitrag des 1. Preisträgers der Bekanntmachung bei.
Einen hohen Stellenwert legt die Auftraggeberin auf die wirtschaftliche Erstellung des Gebäudes. Diese wird in jeder Planphase überprüft werden. Mit Stand der Kostenberechnung wird es eine Baukostenobergrenze geben, die einzuhalten ist.
Zudem ist der Auftraggeberin der wirtschaftliche Betrieb der Schule vorrangig wichtig. Hierfür sind z. B. effektive ökonomische Konstruktions- und Nutzungsanordnungen und der Energiebedarf zu bedenken. Zudem sind Materialien und Ausstattungen so zu wählen, dass sie langlebig und bei Bedarf einfach und kostengünstig auszutauschen sind. Zusätzlich soll eine durchgehende Barrierefreiheit der Erschließung und Gebäude nachgewiesen werden. Die Maßnahme wird öffentlich gefördert (Erfordernis eines Verwendungsnachweises).
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 für den Neubau.
Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Die Auftraggeberin behält sich vor die Planung und Ausführung bauabschnittsweise durchzuführen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft:
Anlagengruppe 4, 5, 6 – Honorarzone II;
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus:
KGR 440 ca. 779 000 EUR, netto
KGR 450 ca. 162 000 EUR, netto
KGR 460 ca. 94 000 EUR, netto
Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung voraussichtlich in 09/2021.
— Baubeginn 2023,
— Fertigstellung Baumaßnahme 07/2025,
— Nutzungsaufnahme 09/2025.