Der Landkreis Rostock beabsichtigt den Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale als alleinigen Standort für den gesamten Landkreis Rostock in 18196 Beselin, Am Weidenbruch 10. Geplant ist ein kompletter Neubau als Ersatz für die aktuell im Landkreis an mehreren Orten angesiedelten feuerwehrtechnischen Zentralen, zur Bündelung der Ressourcen. Das Gebäude wird Sitz für die Feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises Rostock, für das Sachgebiet Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz, sowie für den Kreisfeuerwehrverband des Landkreises Rostock. Im Katastrophenfall stellt der Neubau die notwendigen Räume für die Koordinierung und Disposition aller notwendigen Maßnahmen zur Verfügung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Rostock beabsichtigt den Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale als alleinigen Standort für den gesamten Landkreis Rostock in 18196 Beselin, Am Weidenbruch 10.
Geplant ist ein kompletter Neubau als Ersatz für die aktuell im Landkreis an mehreren Orten angesiedelten feuerwehrtechnischen Zentralen, zur Bündelung der Ressourcen. Das Gebäude wird Sitz für die Feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises Rostock, für das Sachgebiet Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz, sowie für den Kreisfeuerwehrverband des Landkreises Rostock. Im Katastrophenfall stellt der Neubau die notwendigen Räume für die Koordinierung und Disposition aller notwendigen Maßnahmen zur Verfügung.
Der Landkreis Rostock beabsichtigt den Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale als alleinigen Standort für den gesamten Landkreis Rostock in 18196 Beselin, Am Weidenbruch 10.
Geplant ist ein kompletter Neubau als Ersatz für die aktuell im Landkreis an mehreren Orten angesiedelten feuerwehrtechnischen Zentralen, zur Bündelung der Ressourcen. Das Gebäude wird Sitz für die Feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises Rostock, für das Sachgebiet Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz, sowie für den Kreisfeuerwehrverband des Landkreises Rostock. Im Katastrophenfall stellt der Neubau die notwendigen Räume für die Koordinierung und Disposition aller notwendigen Maßnahmen zur Verfügung.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-10 📅
Datum des Beginns: 2021-05-10 📅
Datum des Endes: 2021-12-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 028-068104
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen. siehe Pkt. I.3).
Auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen hat das Unternehmen die Vergabestelle zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich und vor Angabe eines Angebotes hinzuweisen.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen. siehe Pkt. I.3).
Auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen hat das Unternehmen die Vergabestelle zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich und vor Angabe eines Angebotes hinzuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Rostock beabsichtigt den Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale als alleinigen Standort für den gesamten Landkreis Rostock in 18196 Beselin, Am Weidenbruch 10.
Geplant ist ein kompletter Neubau als Ersatz für die aktuell im Landkreis an mehreren Orten angesiedelten feuerwehrtechnischen Zentralen, zur Bündelung der Ressourcen. Das Gebäude wird Sitz für die Feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises Rostock, für das Sachgebiet Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz, sowie für den Kreisfeuerwehrverband des Landkreises Rostock. Im Katastrophenfall stellt der Neubau die notwendigen Räume für die Koordinierung und Disposition aller notwendigen Maßnahmen zur Verfügung.
Geplant ist ein kompletter Neubau als Ersatz für die aktuell im Landkreis an mehreren Orten angesiedelten feuerwehrtechnischen Zentralen, zur Bündelung der Ressourcen. Das Gebäude wird Sitz für die Feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises Rostock, für das Sachgebiet Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz, sowie für den Kreisfeuerwehrverband des Landkreises Rostock. Im Katastrophenfall stellt der Neubau die notwendigen Räume für die Koordinierung und Disposition aller notwendigen Maßnahmen zur Verfügung.
Geländearbeiten:
Bodenverbesserung mit Geokunstsoff und Schotter: ca. 2 000 m
Schächte 20; Kunststoffleitungen DN 150-250: ca. 1 300 m; Betonleitungen DN300: ca. 160 m; TW-Leitung PE DN25-DN50: ca. 200 m; Löschwasserleitung GGG DN 50-80: 200 m; Kabelschutzrohre: ca. 1 000 m; Mastleuchten: 16 St.
Vegetationsarbeiten:
— Rasen: ca. 12 000 m
— Schotterrasen: ca. 900 m
— Stauden ca. 150 m
— Heckenpflanzen: 2 600 St;
Befestigungen:
Betonsteinpflaster: ca. 6 500 m
Gitterzaun: ca. 600 m.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Am Weidenbruch 10
18196 Beselin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder des Wohnsitzes,
— VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Nachweis der Präqualifizierung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung über den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikatiomnsverzeichnis).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung über den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikatiomnsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Untermnehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen zu vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 angeschlossenen Kalenderjahren,
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenen Leitungspersonal.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung über den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikatiomnsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Untermnehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Ergänzend dazu sind folgende Zertifizierungen vorzulegen:
— Zertifizierung nach DVGW GW 301 oder gleichwertig (Nachweis der Gleichwertig ist durch den Bieter zu erbringen),
— Gütezeichen Kanalbau, mindestens AK 3 (Verlegetiefen bis 3m) oder gleichwertig (Nachweis der Gleichwertigkeit ist durch den Bieter zu erbringen).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen. siehe Pkt. I.3).
Auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen hat das Unternehmen die Vergabestelle zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich und vor Angabe eines Angebotes hinzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johann-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 18053
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB -Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Quelle: OJS 2021/S 028-068104 (2021-02-05)
Ergänzende Angaben (2021-03-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1230064.40 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Bodenverbesserung mit Geokunstsoff und Schotter: ca. 2 000 m
— Geländemodellierung: ca. 1 500 m
— Technische Anlagen: Schächte 20;
— Kunststoffleitungen DN 150-250: ca. 1300 m;
— Betonleitungen DN300: ca. 160 m;
— TW-Leitung PE DN25-DN50: ca. 200 m;
— Löschwasserleitung GGG DN 50-80: 200 m;
— Kabelschutzrohre: ca. 1 000 m;
— Mastleuchten: 16 St.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-12 📅
Name: Groth & Co. Bauunternehmung GmbH
Postort: Rostock
Land: Deutschland 🇩🇪 Rostock, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1230064.40 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB -Einleitung, Antrag
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,