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1. Auflistung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen - namentlich genannt - und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung. Diese ist durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
2. Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
3. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Planers und des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Hochschulstudiums des Bauingenieurwesens bzw. der Architektur verfügen und einem Vertreter von gleicher Qualifikation verfügen. Für den stellvertretenden Bauüberwacher wird auch die Qualifikation eines staatl. gepr. Technikers mit einer Berufserfahrung von mind. 10 Jahren in der Bauüberwachung als vergleichbare Qualifikation anerkannt.
Der Bewerber muss nach § 64 LBauO Rheinland-Pfalz bauvorlageberechtigt sein.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Architekten benennen.
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Die geforderte Eignung muss zum Einreichungstermin für die Teilnahmeanträge vorliegen und ist mit diesem nachzuweisen.
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II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit dem Neubau oder der Erweiterung von Gebäuden mit vergleichbarer Nutzung durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
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Es sind mindestens drei Referenzobjekte für die Objektplanung von Gebäuden mit vergleichbarer Nutzung vorzulegen, die die nachstehenden Bedingungen erfüllen:
Mind. zwei Referenzen müssen den Neubau einer Kindertagesstätte betreffen.
Mind. eine Referenz muss eine Einrichtung zur Mittagsverpflegung beinhalten, wobei diese nicht zwingend eine Einrichtung in einer Kindertagesstätte sein muss.
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Der Bewerber hat darüber hinaus seine besondere Erfahrung mit der Planung und Bauüberwachung von vergleichbaren Bauvorhaben durch mindestens 2 geeignete Referenzen nachzuweisen, bei deren Realisierung die Bauleistung nach den Regelungen der VOB bzw. VOB EU vergeben und realisiert wurde.
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Bei allen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen (hier jeweils mindestens Leistungsphasen 2-6 und 8) erbracht worden sein, wobei der Abschluss der Leistungsphase 8 (alternativ die Inbetriebnahme) nach dem 01.01.2017 erfolgt sein muss.
Bei allen Referenzen hat der Bewerber darzulegen, wie sich Bauzeit und Baukosten im Projektablauf entwickelt haben (Vergleich Ergebnisse der LP 3, LP 7 und nach Abschluss der LP 8). Eventuelle Abweichungen sind zu erläutern.
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Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.