Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach den geforderten Angaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl einer Mindestzahl von 5 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
Projektleitung
Die berufliche Qualifikation der Projektleitung
Ingenieur oder vergleichbar = 2 Punkte;
Techniker oder vergleichbar = 1 Punkt;
Keine dem Berufsfeld entsprechende Qualifikation = 0 Punkte.
Die Berufserfahrung der Projektleitung
7 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 3 Punkte;
5 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 2 Punkte;
3 Jahr Berufserfahrung oder mehr = 1 Punkt;
Weniger als 3 Jahr Berufserfahrung = 0 Punkte.
Referenzen
Die Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche
1 200 m oder mehr = 3 Punkte;
1.000 m oder mehr = 2 Punkte;
800 m oder mehr = 1 Punkte;
Weniger als 800 m = 0 Punkte.
Vergleichbarkeit erbrachter Leistungsphasen
Leistungsphase 2: 1 Punkt
Leistungsphase 3: 1 Punkt
Leistungsphase 4: 1 Punkt
Leistungsphase 5: 1 Punkt
Leistungsphase 6: 1 Punkt
Leistungsphase 7: 1 Punkt
Leistungsphase 8: 2 Punkt
Die Vergleichbarkeit der Anrechenbaren Kosten KG 400
0,3 Mio. oder mehr = 3 Punkte;
0,2 Mio. oder mehr = 2 Punkte;
0,1 Mio. oder mehr = 1 Punkte;
Weniger als 0,1 Mio. = 0 Punkte.
Es können somit maximal 33 Punkte je Bewerbung erreicht werden:
1 Projektleitung mit max. 5 Punkten
+ 2 Referenzen mit max. 28 Punkten
= 33 Punkte maximal
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der AG vor, entweder mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.