Am Mühlenredder in Reinbek wird umgeben von Schulen und Wohngebäuden auf einem 6400m² großen Grundstück ein neues Feuerwehrgerätehaus mit einer BGF von 3200m² in Holzbauweise errichtet. Das Grundstück ist ein ehemaliger Grandplatz des ortsansässigen Sportvereins und somit unbebaut. Dem Grundstück vorgelagert verläuft ein sogenannter Knick, ein bepflanzter Wall, der während der Baumaßnahme geschützt werden muss.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-13.
Auftragsbekanntmachung (2021-10-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Holzarbeiten
Kurze Beschreibung:
“Am Mühlenredder in Reinbek wird umgeben von Schulen und Wohngebäuden auf einem 6400m² großen Grundstück ein neues Feuerwehrgerätehaus mit einer BGF von...”
Kurze Beschreibung
Am Mühlenredder in Reinbek wird umgeben von Schulen und Wohngebäuden auf einem 6400m² großen Grundstück ein neues Feuerwehrgerätehaus mit einer BGF von 3200m² in Holzbauweise errichtet. Das Grundstück ist ein ehemaliger Grandplatz des ortsansässigen Sportvereins und somit unbebaut. Dem Grundstück vorgelagert verläuft ein sogenannter Knick, ein bepflanzter Wall, der während der Baumaßnahme geschützt werden muss.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Holzarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fassadenarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Herzogtum Lauenburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-10-13 📅
Einreichungsfrist: 2021-11-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-18 📅
Datum des Beginns: 2022-03-14 📅
Datum des Endes: 2022-06-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 202-526465
ABl. S-Ausgabe: 202
Zusätzliche Informationen
“Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten”
Quelle: OJS 2021/S 202-526465 (2021-10-13)