Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestens 3 nicht zu beanstandende Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten 5 Jahren; mindestens eine mit einem Volumen von1,0 Mio EUR.
Gefordert werden mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu mit der Bauleistung baufachlich vergleichbaren Leistungen, die die ordnungsgemäße
Ausführung und das Ergebnis der Leistung bestätigen. Mindestens eine der Referenzen muss 1,0 Mio EUR umfassen. Sollte hinsichtlich der Anforderung einer
Referenz über einen ausgeführten Auftragswert dieser 1,0 Mio EUR aus den letzten 5 Jahren nicht vorliegen, müssten Sie ersatzweise 2 Referenzen mit jeweils 500.000 EUR aus diesem Zeitraum vorlegen. Maßgeblich für die Berechnung des 5- Jahres Zeitraumes ist der Submissionstermin dieser Ausschreibung und der Zeitraum der Ausführung der Leistung, die durch eine Referenz belegt wird. Die Referenzen sollen die folgenden Kriterien umfassen: — Benennung der Ansprechpartner, — Art der ausgeführten Leistung, —Auftragssumme, — Ausführungszeitraum,
— stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen, — Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
— stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung
der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;
Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau,Denkmal),— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer),
— ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden,
— Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die
allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen
e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Hinsichtlich der Referenzen behalten
wir uns vor weitere anzufordern, sofern die im Rahmen der Präqualifikation
hinterlegten nach Art und Umfang nicht ausreichend sein sollten. Akzeptiert wird
neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf
Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis
oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen
Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.