Die Stadt Geilenkirchen beabsichtigt einen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Geilenkirchen Teveren auf den Flurstücken 2 und 206 zu errichten. Das neue Feuerwehrgerätehaus soll das Alte auf der Straße Töpferstraße 13 in Teveren ersetzen. Das Gebäude sollte ein- bis zweigeschossig nach den Vorgaben der DIN 14092 errichtet werden. Das Feuerwehrgerätehaus ist für eine Besetzung mit ca. 50 Männern und 5 Frauen auszulegen. Darauf ist auch die Bemessung der Ausstattung auszurichten. Es wird besonderen Wert auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Dauerhaftigkeit und niedrige Unterhaltskosten gelegt. Das Raumprogramm umfasst alle notwendigen Räume für eine freiwillige Feuerwehr gemäß DIN 14092. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind im Los 1 die Architektenleistungen nach § 34 HOAI sowie im Los 2 die TGA-Leistungen nach § 55 HOAI jeweils in den Leistungsphasen 1-9.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 2021/042
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Geilenkirchen beabsichtigt einen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Geilenkirchen Teveren auf den Flurstücken 2 und 206 zu errichten. Das neue Feuerwehrgerätehaus soll das Alte auf der Straße Töpferstraße 13 in Teveren ersetzen.
Das Gebäude sollte ein- bis zweigeschossig nach den Vorgaben der DIN 14092 errichtet werden. Das Feuerwehrgerätehaus ist für eine Besetzung mit ca. 50 Männern und 5 Frauen auszulegen. Darauf ist auch die Bemessung der Ausstattung auszurichten. Es wird besonderen Wert auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Dauerhaftigkeit und niedrige Unterhaltskosten gelegt. Das Raumprogramm umfasst alle notwendigen Räume für eine freiwillige Feuerwehr gemäß DIN 14092.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind im Los 1 die Architektenleistungen nach § 34 HOAI sowie im Los 2 die TGA-Leistungen nach § 55 HOAI jeweils in den Leistungsphasen 1-9.
Die Stadt Geilenkirchen beabsichtigt einen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Geilenkirchen Teveren auf den Flurstücken 2 und 206 zu errichten. Das neue Feuerwehrgerätehaus soll das Alte auf der Straße Töpferstraße 13 in Teveren ersetzen.
Das Gebäude sollte ein- bis zweigeschossig nach den Vorgaben der DIN 14092 errichtet werden. Das Feuerwehrgerätehaus ist für eine Besetzung mit ca. 50 Männern und 5 Frauen auszulegen. Darauf ist auch die Bemessung der Ausstattung auszurichten. Es wird besonderen Wert auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Dauerhaftigkeit und niedrige Unterhaltskosten gelegt. Das Raumprogramm umfasst alle notwendigen Räume für eine freiwillige Feuerwehr gemäß DIN 14092.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind im Los 1 die Architektenleistungen nach § 34 HOAI sowie im Los 2 die TGA-Leistungen nach § 55 HOAI jeweils in den Leistungsphasen 1-9.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-17 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-21 📅
Datum des Beginns: 2021-10-11 📅
Datum des Endes: 2023-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 098-256201
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR1YYA9
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Geilenkirchen beabsichtigt einen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Geilenkirchen Teveren auf den Flurstücken 2 und 206 zu errichten. Das neue Feuerwehrgerätehaus soll das Alte auf der Straße Töpferstraße 13 in Teveren ersetzen.
Das Gebäude sollte ein- bis zweigeschossig nach den Vorgaben der DIN 14092 errichtet werden. Das Feuerwehrgerätehaus ist für eine Besetzung mit ca. 50 Männern und 5 Frauen auszulegen. Darauf ist auch die Bemessung der Ausstattung auszurichten. Es wird besonderen Wert auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Dauerhaftigkeit und niedrige Unterhaltskosten gelegt. Das Raumprogramm umfasst alle notwendigen Räume für eine freiwillige Feuerwehr gemäß DIN 14092.
Das Gebäude sollte ein- bis zweigeschossig nach den Vorgaben der DIN 14092 errichtet werden. Das Feuerwehrgerätehaus ist für eine Besetzung mit ca. 50 Männern und 5 Frauen auszulegen. Darauf ist auch die Bemessung der Ausstattung auszurichten. Es wird besonderen Wert auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Dauerhaftigkeit und niedrige Unterhaltskosten gelegt. Das Raumprogramm umfasst alle notwendigen Räume für eine freiwillige Feuerwehr gemäß DIN 14092.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind im Los 1 die Architektenleistungen nach § 34 HOAI sowie im Los 2 die TGA-Leistungen nach § 55 HOAI jeweils in den Leistungsphasen 1-9.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose:
Es wird sich das Recht vorbehalten, die Lose 1 und 2 an einen Bieter zu vergeben, sofern dieser zu beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet hat.
Bezeichnung des Loses: Architektenleistung gem. § 34 HOAI
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1: Architektenleistungen nach § 34 HOAI in den LPH 1-9
Los 2: TGA-Leistungen nach § 55 HOAI in den LPH 1-9.
Beschreibung der Optionen:
Sowohl bei Los 1 als auch bei Los 2 handelt es sich um eine stufenweise Beauftragung. Zunächst werden die Leistungsphasen 1-3 (Grundleistungen) beauftragt. Nach Abschluss der dritten Leistungsphase erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 4-5. In der dritten Stufe werden die Leistungsphasen 6-9 beauftragt. Ein Anspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 4-5 und 6-9 besteht nicht. Werden jeweils die Stufen 2 und 3 nicht innerhalb eines Jahres seit Beendigung der vorherigen Stufe beauftragt, erlischt der Vertrag.
Sowohl bei Los 1 als auch bei Los 2 handelt es sich um eine stufenweise Beauftragung. Zunächst werden die Leistungsphasen 1-3 (Grundleistungen) beauftragt. Nach Abschluss der dritten Leistungsphase erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 4-5. In der dritten Stufe werden die Leistungsphasen 6-9 beauftragt. Ein Anspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 4-5 und 6-9 besteht nicht. Werden jeweils die Stufen 2 und 3 nicht innerhalb eines Jahres seit Beendigung der vorherigen Stufe beauftragt, erlischt der Vertrag.
Bezeichnung des Loses: TGA-Leistungen gem. § 55 HOAI
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/in“ oder „Ingenieur/in“ (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis durch Kopie der Eintragungsurkunde in der entsprechenden Kammer oder durch nachweis der Berechtigung, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden,
— Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/in“ oder „Ingenieur/in“ (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis durch Kopie der Eintragungsurkunde in der entsprechenden Kammer oder durch nachweis der Berechtigung, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden,
— Handelsregisterauszug (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern die gewählte Rechtsform zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis oder Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis oder Erklärung, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von 2,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 1,5 Mio. EUR für jeden Versicherungsfall vorliegt oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und dem Auftraggeber ein entsprechender Nachweis unaufgefordert vorgelegt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis oder Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis oder Erklärung, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von 2,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 1,5 Mio. EUR für jeden Versicherungsfall vorliegt oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und dem Auftraggeber ein entsprechender Nachweis unaufgefordert vorgelegt wird.
Zu nutzen ist die Anlage 2 TNW
— Erklärung über die Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zu nutzen ist die Anlage 3 TNW.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
— Los 1: Mindestens eine Unternehmensreferenz mit den nachfolgenden Mindestanforderungen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mindestanforderungen:
1. Gebäude- und Innenraumplanung eines vergleichbaren Gebäudes. Mindestens Durchführung der LPH 1-5 gem. § 34 Abs. 3 HOAI.
2. Fertigstellung der Planungsleistung zugrundeliegenden Bauvorhabens im Zeitraum 1.1.2013 bis Ende der Abgabefrist für den Teilnahmewettbewerb.
3. Anrechenbare Kosten von mindestens 500 000 EUR netto (KG 300) pro Referenz.
Im Teilnahmewettbewerb werden bis zu 3 Unternehmensreferenzen zur Auswahl der Bieter gewertet.
Zu nutzen ist die Anlage 1.1 TNW
Je Unternehmensreferenz sind hierbei die folgenden Angaben zu machen:
— Projektbezeichnung und Ort,
— Auftraggeber (Name und öffentlicher/privater AG),
— Ansprechpartner des AG (inklusive Telefon und E-Mail),
— Auftragnehmer,
— Projektleiter des Auftragnehmers,
— Beschreibung der Leistung,
— Erbrachte Leistung,
— Auftragsart,
— Leistungszeitraum (Abschluss frühestens nach dem 1.1.2013),
— Höhe der anrechenbaren Kosten in KG 300, netto,
— Auflistung der beigefügten Anlagen,
— Angabe zur Berücksichtigung der Unternehmsnreferenz bei der Wertung der Teilnahmeanträge,
— Los 2: Mindestens eine Unternehmensreferenz mit den nachfolgenden Mindestanforderungen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen):
1. Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung eines vergleichbaren Gebäudes. Mindestens Durchführung der LPH 1-5 gem. § 55 Abs. 3 HOAI.
3. Anrechenbare Kosten von mindestens 200 000 EUR netto (KG 400) pro Referenz.
Zu nutzen ist die Anlage 1.2 TNW
— Höhe der anrechenbaren Kosten in KG 400, netto,
— Angabe zur Berücksichtigung der Unternehmsnreferenz bei der Wertung der Teilnahmeanträge.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder wenn sie nach den geltenden EU-Richtlinien berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder wenn sie nach den geltenden EU-Richtlinien berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der Fachrichtung, die der Aufgabenstellung entspricht, verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn der Projektverantwortliche die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der Fachrichtung, die der Aufgabenstellung entspricht, verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn der Projektverantwortliche die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zur Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern werden Unternehmensreferenzen hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand bewertet.
Als Vergleichsmerkmale werden die geleisteten Leistungsphasen herangezogen sowie die Tatsache, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte sowie die Höhe der anrechenbaren Baukosten in der Kostengruppe…
… 300. Die Kriterien werden anhand eines Maßstabes bewertet. Die Bewertung erfolgt anhand der Matrix „Los 1 – Eignungsmatrix TNW Architekt FWGH Tev.“
… 400. Die Kriterien werden anhand eines Maßstabes bewertet.
Die Bewertung erfolgt anhand der Matrix „Los 2 – Eignungsmatrix TNW TGA FWGH Tev.“
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-07-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 221-1472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Siehe § 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2021/S 098-256201 (2021-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Geilenkirchen beabsichtigt einen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Geilenkirchen Teveren auf den Flurstücken 2 und 206 zu errichten. Das neue Feuerwehrgerätehaus soll das Alte auf der Straße Töpferstraße 13 in Teveren ersetzen.
Das Gebäude sollte ein- bis zweigeschossig nach den Vorgaben der DIN 14092 errichtet werden. Das Feuerwehrgerätehaus ist für eine Besetzung mit ca. 50 Männern und 5 Frauen auszulegen. Darauf ist auch die Bemessung der Ausstattung auszurichten. Es wird besonderen Wert auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Dauerhaftigkeit und niedrige Unterhaltskosten gelegt. Das Raumprogramm umfasst alle notwendigen Räume für eine freiwillige Feuerwehr gemäß DIN 14092.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind im Los 1 die Architektenleistungen nach § 34 HOAI sowie im Los 2 die TGA-Leistungen nach § 55 HOAI jeweils in den Leistungsphasen 1-9.
Die Stadt Geilenkirchen beabsichtigt einen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Geilenkirchen Teveren auf den Flurstücken 2 und 206 zu errichten. Das neue Feuerwehrgerätehaus soll das Alte auf der Straße Töpferstraße 13 in Teveren ersetzen.
Das Gebäude sollte ein- bis zweigeschossig nach den Vorgaben der DIN 14092 errichtet werden. Das Feuerwehrgerätehaus ist für eine Besetzung mit ca. 50 Männern und 5 Frauen auszulegen. Darauf ist auch die Bemessung der Ausstattung auszurichten. Es wird besonderen Wert auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Dauerhaftigkeit und niedrige Unterhaltskosten gelegt. Das Raumprogramm umfasst alle notwendigen Räume für eine freiwillige Feuerwehr gemäß DIN 14092.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind im Los 1 die Architektenleistungen nach § 34 HOAI sowie im Los 2 die TGA-Leistungen nach § 55 HOAI jeweils in den Leistungsphasen 1-9.
Gesamtwert des Auftrags: 194727.09 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Geilenkirchen -Die Bürgermeisterin-
Das Gebäude sollte ein- bis zweigeschossig nach den Vorgaben der DIN 14092 errichtet werden. Das Feuerwehrgerätehaus ist für eine Besetzung mit ca. 50 Männern und 5 Frauen auszulegen. Darauf ist auch die Bemessung der Ausstattung auszurichten. Es wird besonderen Wert auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Dauerhaftigkeit und niedrige Unterhaltskosten gelegt. Das Raumprogramm umfasst alle notwendigen Räume für eine freiwillige Feuerwehr gemäß DIN 14092.
Das Gebäude sollte ein- bis zweigeschossig nach den Vorgaben der DIN 14092 errichtet werden. Das Feuerwehrgerätehaus ist für eine Besetzung mit ca. 50 Männern und 5 Frauen auszulegen. Darauf ist auch die Bemessung der Ausstattung auszurichten. Es wird besonderen Wert auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Dauerhaftigkeit und niedrige Unterhaltskosten gelegt. Das Raumprogramm umfasst alle notwendigen Räume für eine freiwillige Feuerwehr gemäß DIN 14092.
Los 2: TGA-Leistungen nach § 55 HOAI in den LPH 1-9
Beschreibung der Optionen:
Sowohl bei Los 1 als auch bei Los 2 handelt es sich um eine stufenweise Beauftragung. Zunächst werden die Leistungsphasen 1-3 (Grundleistungen) beauftragt. Nach Abschluss der dritten Leistungsphase erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 4-5. In der dritten Stufe werden die Leistungsphasen 6-9 beauftragt. Ein Anspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 4-5 und 6-9 besteht nicht. Werden jeweils die Stufen 2 und 3 nicht innerhalb eines Jahres seit Beendigung der vorherigen Stufe beauftragt, erlischt der Vertrag.
Sowohl bei Los 1 als auch bei Los 2 handelt es sich um eine stufenweise Beauftragung. Zunächst werden die Leistungsphasen 1-3 (Grundleistungen) beauftragt. Nach Abschluss der dritten Leistungsphase erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 4-5. In der dritten Stufe werden die Leistungsphasen 6-9 beauftragt. Ein Anspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 4-5 und 6-9 besteht nicht. Werden jeweils die Stufen 2 und 3 nicht innerhalb eines Jahres seit Beendigung der vorherigen Stufe beauftragt, erlischt der Vertrag.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-04 📅
Name: planbar.architektur Krämer Faber Architekten PartmbB
Postanschrift: Lothringerstraße 61
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: jochen.kraemer@planbar-architektur.de📧
Land: Heinsberg
🏙️
Internetadresse: http://www.pba.ac🌏
Gesamtwert des Auftrags: 130985.47 EUR 💰
Name: PfG Planungsbüro für Gebäudetechnik GmbH
Postanschrift: F.-W.-Raiffeisen-Strasse, 34
Postort: Übach-Palenberg
Postleitzahl: 52531
E-Mail: buero@p-f-g.de📧
Gesamtwert des Auftrags: 63741.62 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.