Die Stadt Geilenkirchen beabsichtigt einen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Geilenkirchen Teveren auf den Flurstücken 2 und 206 zu errichten. Das neue Feuerwehrgerätehaus soll das Alte auf der Straße Töpferstraße 13 in Teveren ersetzen. Das Gebäude sollte ein- bis zweigeschossig nach den Vorgaben der DIN 14092 errichtet werden. Das Feuerwehrgerätehaus ist für eine Besetzung mit ca. 50 Männern und 5 Frauen auszulegen. Darauf ist auch die Bemessung der Ausstattung auszurichten. Es wird besonderen Wert auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Dauerhaftigkeit und niedrige Unterhaltskosten gelegt. Das Raumprogramm umfasst alle notwendigen Räume für eine freiwillige Feuerwehr gemäß DIN 14092. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Tragwerksplanungsleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 2021/055
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Geilenkirchen beabsichtigt einen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Geilenkirchen Teveren auf den Flurstücken 2 und 206 zu errichten. Das neue Feuerwehrgerätehaus soll das Alte auf der Straße Töpferstraße 13 in Teveren ersetzen.
Das Gebäude sollte ein- bis zweigeschossig nach den Vorgaben der DIN 14092 errichtet werden. Das Feuerwehrgerätehaus ist für eine Besetzung mit ca. 50 Männern und 5 Frauen auszulegen. Darauf ist auch die Bemessung der Ausstattung auszurichten. Es wird besonderen Wert auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Dauerhaftigkeit und niedrige Unterhaltskosten gelegt. Das Raumprogramm umfasst alle notwendigen Räume für eine freiwillige Feuerwehr gemäß DIN 14092.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Tragwerksplanungsleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14.
Die Stadt Geilenkirchen beabsichtigt einen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Geilenkirchen Teveren auf den Flurstücken 2 und 206 zu errichten. Das neue Feuerwehrgerätehaus soll das Alte auf der Straße Töpferstraße 13 in Teveren ersetzen.
Das Gebäude sollte ein- bis zweigeschossig nach den Vorgaben der DIN 14092 errichtet werden. Das Feuerwehrgerätehaus ist für eine Besetzung mit ca. 50 Männern und 5 Frauen auszulegen. Darauf ist auch die Bemessung der Ausstattung auszurichten. Es wird besonderen Wert auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Dauerhaftigkeit und niedrige Unterhaltskosten gelegt. Das Raumprogramm umfasst alle notwendigen Räume für eine freiwillige Feuerwehr gemäß DIN 14092.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Tragwerksplanungsleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-23 📅
Datum des Beginns: 2021-10-06 📅
Datum des Endes: 2022-07-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 141-374613
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Geilenkirchen beabsichtigt einen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Geilenkirchen Teveren auf den Flurstücken 2 und 206 zu errichten. Das neue Feuerwehrgerätehaus soll das Alte auf der Straße Töpferstraße 13 in Teveren ersetzen.
Das Gebäude sollte ein- bis zweigeschossig nach den Vorgaben der DIN 14092 errichtet werden. Das Feuerwehrgerätehaus ist für eine Besetzung mit ca. 50 Männern und 5 Frauen auszulegen. Darauf ist auch die Bemessung der Ausstattung auszurichten. Es wird besonderen Wert auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Dauerhaftigkeit und niedrige Unterhaltskosten gelegt. Das Raumprogramm umfasst alle notwendigen Räume für eine freiwillige Feuerwehr gemäß DIN 14092.
Das Gebäude sollte ein- bis zweigeschossig nach den Vorgaben der DIN 14092 errichtet werden. Das Feuerwehrgerätehaus ist für eine Besetzung mit ca. 50 Männern und 5 Frauen auszulegen. Darauf ist auch die Bemessung der Ausstattung auszurichten. Es wird besonderen Wert auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Dauerhaftigkeit und niedrige Unterhaltskosten gelegt. Das Raumprogramm umfasst alle notwendigen Räume für eine freiwillige Feuerwehr gemäß DIN 14092.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Tragwerksplanungsleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14.
Tragwerksplanungsleistungen in de Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14. Der Abruf der Leistungsphasen erfolgt stufenweise.
Werden jeweils die Stufen 2 und 3 nicht innerhalb eines Jahres seit Beeindigung der vorherigen Stufe beauftragt, erlischt der Vertrag.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Geilenkirchen, Gemarkung Teveren, Flur 14, Flurstücke 2 und 206
52511 Geilenkirchen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
— Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Sofern die gewählte Rechtsform die Gewerbeanmeldung erfordert,
— Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern die gewählte Rechtsform zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung über die Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Auszufüllen ist Anlage 2.3 – Umsätze,
— Nachweis oder Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis oder Erklärung, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 250 000 EUR für jeden Versicherungsfall vorliegt oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und dem Auftraggeber ein entsprechender Nachweis unaufgefordert vorgelegt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis oder Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis oder Erklärung, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 250 000 EUR für jeden Versicherungsfall vorliegt oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und dem Auftraggeber ein entsprechender Nachweis unaufgefordert vorgelegt wird.
Zu nutzen ist Anlage 2.2 – Versicherungsbestätigung und, falls bereits vorhanden, der Nachweis vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
— Mindestens eine Unternehmensreferenz mit den nachfolgenden Mindestanforderungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mindestanforderungen:
— Tragwerksplanung gem. § 49 ff. HOAI,
— Durchführung der Leistungsphasen 2-5,
— Anrechenbare Kosten in Höhe von mindestens 500 000 EUR netto in den Kostengruppen 300 + 400,
— Fertigstellung der Leistungsphase 5 zwischen dem 1.1.2013 und dem Ende der Angebotsfrist.
Zu nutzen ist Anlage 2.1 – Referenzformblatt
— Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen, oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Juristische Personen nennen einen für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Berufsangehörigen.
— Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen, oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Juristische Personen nennen einen für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Berufsangehörigen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen sind alle natürlichen Personen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder wenn sie nach den geltenden EU-Richtlinien berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen sind alle natürlichen Personen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder wenn sie nach den geltenden EU-Richtlinien berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der Fachrichtung, die der Aufgabenstellung entspricht, verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn der Projektverantwortliche die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. (§ 44 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV & § 75 Abs. 1-3 VgV.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der Fachrichtung, die der Aufgabenstellung entspricht, verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn der Projektverantwortliche die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. (§ 44 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV & § 75 Abs. 1-3 VgV.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus, Markt 9, 52511 Geilenkirchen, Raum 109
Zusätzliche Informationen:
Gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Hinweis: Sofern die einzureichenden Nachweise im Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) einsehbar sind, genügt die Angabe der Zertifikatsnummer im Angebotsschreiben.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR1YYNH
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 221-1472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Siehe § 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2021/S 141-374613 (2021-07-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Geilenkirchen beabsichtigt einen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Geilenkirchen Teveren auf den Flurstücken 2 und 206 zu errichten. Das neue Feuerwehrgerätehaus soll das Alte auf der Straße Töpferstraße 13 in Teveren ersetzen.
Das Gebäude sollte ein- bis zweigeschossig nach den Vorgaben der DIN 14092 errichtet werden. Das Feuerwehrgerätehaus ist für eine Besetzung mit ca. 50 Männern und 5 Frauen auszulegen. Darauf ist auch die Bemessung der Ausstattung auszurichten. Es wird besonderen Wert auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Dauerhaftigkeit und niedrige Unterhaltskosten gelegt. Das Raumprogramm umfasst alle notwendigen Räume für eine freiwillige Feuerwehr gemäß DIN 14092.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Tragwerksplanungsleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14.
Die Stadt Geilenkirchen beabsichtigt einen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Geilenkirchen Teveren auf den Flurstücken 2 und 206 zu errichten. Das neue Feuerwehrgerätehaus soll das Alte auf der Straße Töpferstraße 13 in Teveren ersetzen.
Das Gebäude sollte ein- bis zweigeschossig nach den Vorgaben der DIN 14092 errichtet werden. Das Feuerwehrgerätehaus ist für eine Besetzung mit ca. 50 Männern und 5 Frauen auszulegen. Darauf ist auch die Bemessung der Ausstattung auszurichten. Es wird besonderen Wert auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Dauerhaftigkeit und niedrige Unterhaltskosten gelegt. Das Raumprogramm umfasst alle notwendigen Räume für eine freiwillige Feuerwehr gemäß DIN 14092.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Tragwerksplanungsleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14.
Gesamtwert des Auftrags: 39844.66 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Geilenkirchen -Die Bürgermeisterin-
Der Auftrag basiert auf der Auswertung der Zuschlagsmatrix an den Bieter mit der höchsten Punktzahl
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR1YYNQ
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Gebäude sollte ein- bis zweigeschossig nach den Vorgaben der DIN 14092 errichtet werden. Das Feuerwehrgerätehaus ist für eine Besetzung mit ca. 50 Männern und 5 Frauen auszulegen. Darauf ist auch die Bemessung der Ausstattung auszurichten. Es wird besonderen Wert auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Dauerhaftigkeit und niedrige Unterhaltskosten gelegt. Das Raumprogramm umfasst alle notwendigen Räume für eine freiwillige Feuerwehr gemäß DIN 14092.
Das Gebäude sollte ein- bis zweigeschossig nach den Vorgaben der DIN 14092 errichtet werden. Das Feuerwehrgerätehaus ist für eine Besetzung mit ca. 50 Männern und 5 Frauen auszulegen. Darauf ist auch die Bemessung der Ausstattung auszurichten. Es wird besonderen Wert auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Dauerhaftigkeit und niedrige Unterhaltskosten gelegt. Das Raumprogramm umfasst alle notwendigen Räume für eine freiwillige Feuerwehr gemäß DIN 14092.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-04 📅
Name: IBC Ingenieurbau-Consult GmbH
Postanschrift: Im Niedergarten 12
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131949110📞
E-Mail: vgv@ibc-ing.de📧
Land: Heinsberg
🏙️
Internetadresse: https://www.ibc-ing.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 39844.66 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Auftrag basiert auf der Auswertung der Zuschlagsmatrix an den Bieter mit der höchsten Punktzahl
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR1YYNQ
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.