Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wichtung 35 %
Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV
Es werden Referenzen zugelassen, welche innerhalb der letzten 3 Jahre bearbeitet wurden (Abschluss der jeweils beauftragten Leistung vor höchstens 3 Jahren).
Gewertet werden nur die Referenzen, welche vergleichbar mit der fachspezifischen Leistung des beworbenen Loses sind. Hierbei gilt die Hauptleistung (Fachplanung TGA-HLS).
Die Vergleichbarkeit einer Referenz ist gegeben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Planungen für Feuer- und Rettungswachen, Feuwehrgerätehäuser mit mind. 2 Stellplätzen,Sozial- und Schulungsräumen
- In Summe der Referenzen ist nachzuweisen, dass mind. die Leistungsphasen 2-7 erbracht wurden. Falls diese Leistungsphasen nicht nachgewiesen werden erfolgt der Ausschluss.
- Bei mind. einer der Referenzen ist nachzuweisen, dass Erfahrungen bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln vorliegen. Falls diese Erfahrungen mit den Referenzen nicht nachgewiesen werden erfolgt der Ausschluss.
- Die AG behält sich vor mit dem jeweiligen Referenzgeber Kontakt aufzunehmen und die Angaben des Bewerbers zu überprüfen. Bei Vorlage von Referenzbestätigungen entfällt die Überprüfung.
Bei Widersprüchen behält sich die AG eine Nichtbewertung der jeweiligen Referenz vor.
Wichtung 35 %
5 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 5 Stück
4 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 4 Stück
3 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 3 Stück
2 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 2 Stück
1 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 1 Stück
0 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 0 Stück
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Referenzen der Mitglieder
gewertet.
- Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 2. gem. VgV
Wichtung 25 %
Erklärung zur Anzahl der Fachingenieure (für das jeweilig beworbene Los fachspezifisch qualifizierte Personen z.B. Ingenieur, Master, Bachelor) des Unternehmens, welche die fachspezifischen Leistungen des beworbenen Loses erbringen können. Der Nachweis ist durch die Vorlage einer Kopie der entsprechenden Qualifikation zu erbringen.
In Summe der Nachweise zur Anzahl der Fachingenieure (fachspezifisch qualifizierte Personen) müssen alle Fachbereiche des beworbenen Loses nachgewiesen werden, sonst erfolgt keine Wertung.
Los 1: Fachingenieure für Gebäudeplanung
Los 2: Fachingenieure für Haustechnik
Los 3: Fachingenieure für Elektroplanung
Los 4: Fachingenieure für Freianlagen
Wichtung: 25 %
5 Punkte: Fachingenieure = 5
4 Punkte: Fachingenieure = 4
3 Punkte: Fachingenieure = 3
2 Punkte: Fachingenieure = 2
1 Punkte: Fachingenieure = 1
0 Punkte: Fachingenieure < 1
Werden für die jeweiligen Jahre unterschiedliche Punktezahlen ermittelt, wird der Mittelwert gebildet.
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird je Geschäftsjahr die Summe der
Gesamtbeschäftigten der Mitglieder gewertet.
- verbindliche Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 10 gem. VgV, Nachweise hierzu können vor der
Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 06.01.2016
Wichtung 15 %
5 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe < 1 NU/EL
4 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 1 NU/EL
3 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 2 NU/EL
2 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 3 NU/EL
1 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 4 NU/EL
0 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe > 4 NU/EL
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Nachunternehmen der
Mitglieder gewertet.