Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter muss mit seinem Angebotsbogen folgende Anforderungen nachweisen:
— Personelle Kapazitäten,
— Qualifikation/Berufserfahrung Projektteam.
Mindestanforderungen:
— Mindestens 2 festangestellte Ingenieure einschließlich Büroinhaber im Bereich „Technische Ausrüstung“ in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Eigenerklärung über die technische Ausstattung (CAD-Software, AVA-Software, Baukostendatenbank, Software Terminplanung und -steuerung),
— Der Projektleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in der Planung der Technischen Ausrüstung und den folgenden Berufsabschluss verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH oder Master oder Bachelor, jeweils des Ingenieurwesens (Technische Ausrüstung, Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Maschinenbau oder vergleichbare Fachrichtung),
— Der stellvertretende Projektleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in der Planung der Technischen Ausrüstung und über folgenden Berufsabschluss verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH oder Master oder Bachelor, jeweils des Ingenieurwesens (Technische Ausrüstung, Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Maschinenbau oder vergleichbare Fachrichtung),
— Der Bauleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in der Bauüberwachung der Technischen Ausrüstung und über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH oder Master oder Bachelor, jeweils des Ingenieurwesens (Technische Ausrüstung, Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Maschinenbau oder vergleichbare Fachrichtung) oder Techniker Maschinenbau oder Techniker Elektrotechnik oder vergleichbarer Fachrichtung.
Die Bieter weisen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit außerdem anhand der geforderten Referenzen nach.
Inhaltlich vergleichbar sind Referenzen für Leistungen in der Planung der Technischen Ausrüstung mit vergleichbarem Inhalt und Umfang in der Aufgabenstellung.
Sind folgende Mindestanforderungen an die Referenzprojekte nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen:
— Mindestens 2 (maximal 4) Referenzprojekte mit vergleichbaren Anforderungen an die Technische Ausrüstung, insbesondere Neubau mit Baukosten (KG 300 + 400) von mindestens 1,25 Mio. EUR brutto und Kosten in der KG 400 von mindestens 300 000 EUR brutto, bei denen mindestens die Lph. 2-4 und/oder die Lph. 5-8 vollständig im Leistungszeitraum vom 1.1.2011 bis 30.4.2021 erbracht wurden, die Leistungen der Technischen Ausrüstung mindestens der Honorarzone II zuzuordnen sind und mindestens 3 Anlagengruppen vollständig in den zuvor genannten Leistungsphasen bearbeitet wurden,
— Mindestens ein Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein, ersatzweise für einen kirchlichen Träger unter Anwendung des Vergabehandbuchs Bund und der VOB/A+B,
— Über alle Referenzprojekte müssen die Leistungsphasen 1-8 jeweils mindestens einmal vollständig (d. h. jeweils mit Bearbeitungsbeginn und -ende) im Leistungszeitraum 1.1.2011 bis 30.4.2021 erbracht worden sein,
— Über alle Referenzprojekte müssen die Anlagengruppen 1, 2, 4, 5 und 6 jeweils mindestens einmal im Leistungszeitraum 1.1.2011 bis 30.4.2021 bearbeitet worden sein.
Referenzprojekte, welche nachfolgende Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet:
— Für alle Referenzprojekte sind die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung mindestens der Honorarzone II zuzuordnen,
— Für jedes Referenzprojekt müssen mindestens die Leistungsphasen 2-4 und/oder die Leistungsphasen 5-8 vollständig (d. h. jeweils mit Bearbeitungsbeginn und -ende) im Leistungszeitraum 1.1.2011 bis 30.4.2021 erbracht worden sein,
— In allen Referenzprojekten müssen mindestens 3 Anlagengruppen vollständig in den genannten Leistungsphasen und Leistungszeitraum 1.1.2011 bis 30.4.2021 bearbeitet worden sein.
Die Angaben zu den Referenzprojekten sind im Angebotsbogen einzutragen.
Es werden maximal 4 Referenzprojekte gewertet. Werden mehr Referenzprojekte vorgelegt, hat der Bieter anzugeben, welche Referenzprojekte gewertet werden sollen.
Die vorgelegten Referenzen müssen im Unternehmen des Bieters bearbeitet worden sein. Bei Bietergemeinschaften aus mehreren Unternehmen gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bietergemeinschaft. Eine Referenz wird auch dann gewertet, wenn der vorgesehene verantwortliche Projektleiter die Leistung in einem anderen Unternehmen erbracht hat.
Angaben zu erreichbaren Punkten:
1. Fachkunde / Erfahrungen des Bieters bei vergleichbaren Leistungen in der Planung der Technischen Ausrüstung:
— Durch die Benennung von vergleichbaren Referenzprojekten aus dem Bereich der Planung der Technischen Ausrüstung können je Referenzprojekt 45 Punkte erreicht werden. Es können je Referenzprojekt jeweils 5 Zusatzpunkte erreicht werden, wenn mindestens 4 Anlagengruppen bearbeitet wurden. Je Referenzprojekt sind inklusive Zusatzpunkte somit 50 Punkte und insgesamt maximal 200 Punkte zu erreichen,
— Durch die Benennung von Projekten, bei denen Erfahrungen mit Ausschreibungen für öffentliche Auftraggeber nach dem Vergaberecht (GWB, VgV, VOB/A) im Bereich der Planung der Technischen Ausrüstung gesammelt wurden, können je Projekt 5 Punkte und insgesamt 10 Punkte erreicht werden. Die Leistungsphasen 6 und 7 müssen im Zeitraum 1.1.2015 bis 30.4.2021 abgeschlossen worden sein.
2. Methodik, Herangehensweise an die Projektaufgabe:
— Durch die Darstellung und Erläuterung der prinzipiellen Herangehensweise an die Planungsaufgabe anhand von Referenzprojekten können insgesamt 180 Punkte erreicht werden.
Einzelheiten zur Wertung und Wichtung der Eignungskriterien können der Wertungsmatrix (Anlage A7) entnommen werden.
3. Projektorganisation, Koordination, Kommunikation:
— Durch die Darstellung und Erläuterung der Projektorganisation, Koordination sowie der vorgesehenen Kommunikation mit dem Auftraggeber im Projekt „Neubau Vereinshaus Weiskirchen“ können insgesamt 60 Punkte erreicht werden.
Einzelheiten zur Wertung und Wichtung der Eignungskriterien können der Wertungsmatrix (Anlage A7) entnommen werden.
4. Honorar:
— Für das Honorar können maximal 150 Punkte erreicht werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Netto-Gesamtpreis (gemäß Formblatt Honorarangebot) erhält die Maximalpunktzahl.
Ein Angebot mit einem höheren Netto-Gesamtpreis erhält einen prozentualen Punktabzug, welcher dem Prozentwert entspricht, um den der Netto-Gesamtangebotspreis über dem niedrigsten Netto-Gesamtangebotspreis liegt. Dabei wird die Punktzahl auf eine Nachkommastelle gerundet.
— Insgesamt können 600 Punkte erreicht werden.
Einzelheiten zur Wertung und Wichtung der Eignungskriterien können der Wertungsmatrix (Anlage A7) entnommen werden.