Neubau Flutungspolder Axien-Mauken

Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt

Baugrundhauptuntersuchung VE 2.1 — Geotechnische Untersuchungen für Bestandsdeiche und Bauwerke.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-09 Auftragsbekanntmachung
2021-08-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-06-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Versuchs- und Aufschlussbohrungen
Referenznummer: 21/S/0191/WB
Kurze Beschreibung:
Baugrundhauptuntersuchung VE 2.1 — Geotechnische Untersuchungen für Bestandsdeiche und Bauwerke.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versuchs- und Aufschlussbohrungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Wittenberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Willi-Brundert-Straße 14
Postleitzahl: 06132
Postort: Halle (Saale)
Kontakt
Internetadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de 🌏
E-Mail: vergabestelle.sued@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 345-5484321 📞
Fax: +49 345-5484351 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=396030 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=396030 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-09 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-14 📅
Datum des Beginns: 2021-08-23 📅
Datum des Endes: 2021-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 113-295723
ABl. S-Ausgabe: 113
Zusätzliche Informationen
Aufgrund des Umfangs und des begrenzten Ausführungszeitraums sind die geotechnischen Feldarbeiten durchgehend mit mindestens 2 Bohrgeräten auszuführen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geotechnische Erkundungsarbeiten - 29 Drucksondierungen (CPTU), 34 Schwere Rammsondierungen (DPH), 33 Kernbohrungen (BKF), 32 Bohrlochrammsondierungen (BDP), 13 temporäre Grundwasserentnahmestellen (DN 100), 220 Kleinbohrungen (RKB), 4 Peilstangensondierungen (PS), umfangreiche Probenahmen aus Boden, Grund- und Oberflächengewässern, bodenmechanische sowie boden-, abfall- wasseranalytische Laborversuche, Untersuchungsberichte.
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Besondere Leistungen beinhalten das Einrichten und Betreiben eines Kernlagers, das Einholen von Genehmigungen und verkehrsrechtlichen Anordnungen, Arbeiten zum Freimachen von Zuwegungen und zum Schutz des Bodens vor übermäßiger Verdichtung (lastverteilende Platten) sowie die Überarbeitung der Feld- und Ergebnisberichte nach Vorgaben der fachtechnischen Begleitung des Vorhabens.
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Aufgrund der Schnittstellen zur Datenverarbeitung ist eine Datenübergabe mittels GeODin Version 9 erforderlich (behördliche Vorgabe).
Erhöhte Anforderungen aufgrund teilweiser Lage der Untersuchungsstellen in Natur- und Landschaftsschutz- sowie NATURA-2000-Gebieten.
Aufgrund des Umfangs und des begrenzten Ausführungszeitraums sind die geotechnischen Feldarbeiten durchgehend mit mindestens 2 Bohrgeräten auszuführen.
Zusätzliche Informationen:
Aufgrund des Umfangs und des begrenzten Ausführungszeitraums sind die geotechnischen Feldarbeiten durchgehend mit mindestens 2 Bohrgeräten auszuführen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sachsen-Anhalt, Landkreis Wittenberg, rechtselbige Ortslagen Axien, Mauken, Kleindröben, Gehmen, Düssnitz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (IHK),
— Nachweis der Eintragung ins Handelsregister, bzw. Nachweis, dass keine Eintragungsverpflichtung besteht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— aktuelle Bescheinigung in Steuersachen,
— Nachweis der Zahlungen an die gesetzliche Sozialversicherung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Versicherung der Berufsgenossenschaft.
Mindeststandards:
— Es dürfen keine schwerwiegenden Verfehlungen gegen die Ausschlussgründe zu den §§ 123, 124 GWB bestehen.
— Der Auftragnehmer muss sich zur Beachtung der § 10 Abs. 1 und 3, § 12 und § 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA verpflichten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von mindestens 3 Referenznachweisen zu in Art und Umfang vergleichbaren Leistungen für geotechnische Untersuchungen an Flussdeichen oder Deichneubaustrecken mit einer Länge von mindestens 1 km oder an Ingenieurbauwerken für den Wasserbau,
— Benennung und Qualifikationsnachweise des vorgesehenen Verantwortlichen Fachmanns und dessen Stellvertreters im Sinne von Ziffer 4.2.3 DIN ISO/TS 22475-2,
— Benennung und Qualifikationsnachweise der vorgesehenen Qualifizierten Techniker im Sinne von Ziffer 4.2.2 DIN ISO/TS 22475-2. Hinweis: Dies kann z. B. durch einen „Qualifikationsnachweis für Bohrgeräteführer“ gemäß alter DIN 4021 oder vergleichbar erfolgen.
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— Bietererklärung zur Verfügbarkeit der erforderlichen Erkundungstechnik im geplanten Ausführungszeitraum mit Angaben zu den eingeplanten Druck-, Rammsondier- und Bohrgeräten. Hinweis: Aufgrund des begrenzten Ausführungszeitraums sind die Kernbohrungen durchgehend mit mindestens 2 Bohrgeräten auszuführen.
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— Bietererklärung zur Verfügbarkeit der geforderten Software (GeODin, Version 9).
— Nachweis Akkreditierung / Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO/IEC 17025 der vorgesehenen Untersuchungsstellen.
Mindeststandards:
Die vorstehend genannten Referenzleistungen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht worden sein (ab 2016).
Für die vorstehend genannten Referenzanforderungen sind mindestens folgende Angaben in Anlehnung an das FB 124 vorzulegen:
— Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners bei diesem für die ausgeführten Leistungen,
— Angabe der Ausführungszeit,
— Benennung der mit eigenem Personal ausgeführten Leistungen einschl. der Mengenangaben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Der erfolgreiche Bieter muss den Vertragsbedingungen § 10 Abs. 1 und 3, § 12 und §13 Abs. 2 und 4 LVG LSA zustimmen.
— Für den erfolgreichen Bieter dürfen keine schwerwiegenden Vergehen gegen die §§ 123 und 124 GWB vorliegen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Zur Angebotsöffnung sind Bieter und deren Bevollmächtigte nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 21/S/0191/WB
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=396030 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. + 2. Vergabekammer beim LVwA Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 345-5141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 113-295723 (2021-06-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Baugrundhauptuntersuchung VE 2.1 - Geotechnische Untersuchungen für Bestandsdeiche und Bauwerke
Gesamtwert des Auftrags: 319 863 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 159-419481
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 113-295723
ABl. S-Ausgabe: 159

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-13 📅
Name: BLZ Geotechnik Brunnenbau GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 2021/S 113-295723
Postanschrift: Süptitzer Weg 28
Postort: Torgau
Postleitzahl: 04860
Land: Deutschland 🇩🇪
Nordsachsen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 319 863 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend
Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1
Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 159-419481 (2021-08-13)
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