Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bad Wildungen plant, am Standort des bestehenden Heloponte nach dem Rückbau die Freizeitanlage Heloponte II neu zu errichten. Hierbei handelt es sich um ein kombiniertes Hallenbad samt Freibadebereich mit Saunaanlage, das neben den funktionalen Bedarfen des Schul- und Vereinssports über die attraktive Angebotskonzeption als Familien-und Freizeitbad mit hoher Aufenthaltsqualität für alle Altersgruppen abdeckt und zeitgleich auch eine touristische Zielgruppenansprache entfaltet. Es ist geplant, 2 separate Fördermittelanträge zu stellen.
Für das Neubauvorhaben soll das folgende Raumprogramm realisiert werden:
— 25 m Sportbecken mit 5 Bahnen und Sprunganlage (1 m / 3 m),
— Kombibecken ca. 150 m mit Kursbecken- und Freizeit-Erlebnisbeckenbereich,
— Kinder-Planschbecken ca. 35 m mit zusätzlichen Trockenspielangeboten / Spraypark,
— Ganzjahres-Soleaußenbecken ca. 100 m,
— Röhrenrutsche ca. 80 m Länge,
— Saunaanlage mit 3 Schwitzangeboten im Innenbereich,
— Sauna-Außenbecken ca. 50 m,
— Saunagarten mit Blockhaus-Eventsauna und Ruhehaus und attraktiver, landschaftsgärtnerischer Gestaltung,
— Gastronomie für alle Nutzungsbereiche,
— Nebenraumprogramm gemäß KOK sowie notwendige Technikbereiche,
— enge Verzahnung aller Innenbereiche mit dem Außenbereich sowie Teilöffnung von Fassadenflächen,
— naturnahe, attraktive Außenanlagengestaltung sowohl im Freibadebereich als auch in Saunagarten im Zusammenhang mit der geplanten Renaturierung der beiden Bäche Sonder und Urenbach,
— Freibadeangebot mit Naturschwimmteich ca. 350 m und großem Kinder-Wasserspiel-Matsch-Erlebnisbereich.
Für den Badneubau wird nach dem aktuellen Stand von geschätzten Kosten in Höhe von ca. 29 Mio. EUR (netto) ausgegangen. Die geschätzten Kosten umfassen die Kosten der Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276.
Die Planungs- und Bauaufträge des Projektes werden in separaten Ausschreibungen vergeben. Der Auftrag der Projektsteuerungsleistungen erfolgt stufenweise, zunächst mit Zuschlagserteilung für die Projektstufe 2 (Planung) nach AHO 2020. Mit Abschluss der Entwurfsplanung nach LPH 3 HOAI und vorliegender Kostenberechnung wird die Zustimmung der politischen Gremien für den betreffenden Baubeschluss beantragt. Bei positivem Beschluss werden danach die weiteren Stufen gemäß Projektsteuerungsvertrag abgerufen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen für die Projektsteuerung, Projektstufen 2 bis 5, Handlungsbereiche A bis E sowie bestimmte Besondere Leistungen gemäß AHO 2020.