Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Angaben der Bewerbung sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen, der vom Auftraggeber auf der
Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird. Die in dieser Ankündigung und im Teilnahmeantrag genannten
Nachweise sind der Bewerbung als Anlage beizufügen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Gefordert werden:
1. Nachweis über die Berechtigung zum Führen der geforderten Berufsbezeichnung;
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1
SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AentG;
4. Erklärung über wirtschaftliche und/ oder rechtliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1
VgV;
5. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen;
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Der Bewerber
muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er
beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist
in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben;
7. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
8. Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften
haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle
Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der
Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im
weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines
Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
9. Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss
mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung
stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen
vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese
Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für
die Auftragsdurchführung haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leitungen der
Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine
entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
10. Bei juristischen Personen Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen
ist. Bei Partnergesellschaften und Partnergesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der
Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG.