Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2018 bis 2020 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— durchschn. Gesamtumsatz ≥ 500 000 EUR/a (5 Punkte),
— durchschn. Gesamtumsatz < 500 000 EUR/a und ≥ 400 000 EUR/a (4 Punkte),
— durchschn. Gesamtumsatz < 400 000 EUR/a und ≥ 300 000 EUR/a (3 Punkte),
— durchschn. Gesamtumsatz < 300 000 EUR/a und ≥ 200 000 EUR/a (2 Punkte),
— durchschn. Gesamtumsatz < 200 000 EUR/a und ≥ 100 000 EUR/a (1 Punkt),
— durchschn. Gesamtumsatz < 100 000 EUR/a (0 Punkte).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018 bis 2020 für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— durchschnittlich ≥ 5 Mitarbeiter im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung (5 Punkte),
— durchschnittlich < 5 und ≥ 2 Mitarbeiter im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung (2,5 Punkte),
— durchschnittlich < 2 Mitarbeiter im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung (0 Punkte).
3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren von 2018 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden – Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 2016 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme (max. 4 Punkte),
— Das Referenzprojekt ist im Hinblick auf die Anforderungen nach einer hohen Ausfallsicherheit vergleichbar (u. a. Leitstelle für Rettungsdienst, Leitstelle für Feuerwehralarmierung, Verkehrsleitstelle, Leitstelle für Energieversorger, Polizeieinsatzzentrale, Lagezentren, o.ä.) (max. 5 Punkte),
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten (Kgr. 440+450+460+470) ≥ 4 Mio. EUR brutto) (max. 5 Punkte),
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 4, 5 und 6 (gem. § 53 HOAI) erbracht (max. 3 Punkte),
— Bei dem Referenzprojekt wurde durch den Bewerber die Leitstellentechnik projektiert (max. 5 Punke),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55HOAI) erbracht (max. 4 Punkte),
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (max. 4 Punkte).
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Gesamtmitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlage C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.