Das Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY plant den Neubau eines Integrierten Technologie- und Gründerzentrums zur Unterbringung der DESY Innovation Factory I am DESY-Standort Hamburg-Bahrenfeld. Die DESY Innovation Factory I soll einen Ort für alle Innovationsprojekte DESYs bilden. Schwerpunkt des Projekts ist dabei auf dem zentralen Campus das Zusammenbringen von Innovationsakteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft und damit die Förderung des Transfers von Innovationen in die Gesellschaft. Es sollen ca. 7.089 m² Nutzfläche entstehen auf denen sich voll ausgestattete Labore und Werkstätten, sowie Büroräume, Aufenthalts- und Meeting Flächen für die Innovationsprojekte finden. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (hier: labortechnische Anlagen), Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Das Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY plant den Neubau eines Integrierten Technologie- und Gründerzentrums zur Unterbringung der DESY Innovation Factory I am DESY-Standort Hamburg-Bahrenfeld.
Die DESY Innovation Factory I soll einen Ort für alle Innovationsprojekte DESYs bilden. Schwerpunkt des Projekts ist dabei auf dem zentralen Campus das Zusammenbringen von Innovationsakteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft und damit die Förderung des Transfers von Innovationen in die Gesellschaft.
Es sollen ca. 7.089 m² Nutzfläche entstehen auf denen sich voll ausgestattete Labore und Werkstätten, sowie Büroräume, Aufenthalts- und Meeting Flächen für die Innovationsprojekte finden.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (hier: labortechnische Anlagen), Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Das Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY plant den Neubau eines Integrierten Technologie- und Gründerzentrums zur Unterbringung der DESY Innovation Factory I am DESY-Standort Hamburg-Bahrenfeld.
Die DESY Innovation Factory I soll einen Ort für alle Innovationsprojekte DESYs bilden. Schwerpunkt des Projekts ist dabei auf dem zentralen Campus das Zusammenbringen von Innovationsakteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft und damit die Förderung des Transfers von Innovationen in die Gesellschaft.
Es sollen ca. 7.089 m² Nutzfläche entstehen auf denen sich voll ausgestattete Labore und Werkstätten, sowie Büroräume, Aufenthalts- und Meeting Flächen für die Innovationsprojekte finden.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Haustechnik📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-12-17 📅
Einreichungsfrist: 2022-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-22 📅
Datum des Beginns: 2022-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-01-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 248-656945
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY plant den Neubau eines Integrierten Technologie- und Gründerzentrums zur Unterbringung der DESY Innovation Factory I am DESY-Standort Hamburg-Bahrenfeld.
Die DESY Innovation Factory I soll einen Ort für alle Innovationsprojekte DESYs bilden. Schwerpunkt des Projekts ist dabei auf dem zentralen Campus das Zusammenbringen von Innovationsakteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft und damit die Förderung des Transfers von Innovationen in die Gesellschaft.
Die DESY Innovation Factory I soll einen Ort für alle Innovationsprojekte DESYs bilden. Schwerpunkt des Projekts ist dabei auf dem zentralen Campus das Zusammenbringen von Innovationsakteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft und damit die Förderung des Transfers von Innovationen in die Gesellschaft.
Es sollen ca. 7.089 m² Nutzfläche entstehen auf denen sich voll ausgestattete Labore und Werkstätten, sowie Büroräume, Aufenthalts- und Meeting Flächen für die Innovationsprojekte finden.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Die Entwicklungen der Science City Hamburg-Bahrenfeld, in dessen Kern DESY als führendes Forschungszentrum steht, sind geprägt von den Themen: Forschung, Lehre, Leben und Innovation. Dieses für Hamburg und Deutschland wissenschaftlich und wirtschaftlich relevante Großprojekt kann seine volle Kraft nur entfalten, wenn alle Bereiche gemeinschaftlich gedacht werden. DESY hat sich daher richtiger Weise entschieden sich nicht nur mit seiner exzellenten Forschung zu beteiligen, sondern auch das Thema Innovation in diesem Quartett besetzt. Die DESY Innovation Factory, die hier im integrierten Technologie- und Gründerzentrum entstehen soll ist der größte und wichtigste Baustein in einer ganzen Reihe von Projekten, die DESY im Bereich Innovation umsetzt. Das DESY Innovation Village, die Start-up Labs Bahrenfeld, die DESY Innovation Factory I auf dem zentralen Campus und die DESY Innovation Factory II im Innovationspark am Vorhornweg bilden ein einzigartiges Ökosystem zur Förderung des Transfers von Innovationen aus der Wissenschaft in die Gesellschaft.
Die Entwicklungen der Science City Hamburg-Bahrenfeld, in dessen Kern DESY als führendes Forschungszentrum steht, sind geprägt von den Themen: Forschung, Lehre, Leben und Innovation. Dieses für Hamburg und Deutschland wissenschaftlich und wirtschaftlich relevante Großprojekt kann seine volle Kraft nur entfalten, wenn alle Bereiche gemeinschaftlich gedacht werden. DESY hat sich daher richtiger Weise entschieden sich nicht nur mit seiner exzellenten Forschung zu beteiligen, sondern auch das Thema Innovation in diesem Quartett besetzt. Die DESY Innovation Factory, die hier im integrierten Technologie- und Gründerzentrum entstehen soll ist der größte und wichtigste Baustein in einer ganzen Reihe von Projekten, die DESY im Bereich Innovation umsetzt. Das DESY Innovation Village, die Start-up Labs Bahrenfeld, die DESY Innovation Factory I auf dem zentralen Campus und die DESY Innovation Factory II im Innovationspark am Vorhornweg bilden ein einzigartiges Ökosystem zur Förderung des Transfers von Innovationen aus der Wissenschaft in die Gesellschaft.
Die DESY Innovation Factory I soll im Gebäude des ITGZ-I auf dem Campus einziehen und einen Ort für alle Innovationsprojekte DESYs bilden. Schwerpunkt des Projekts ist dabei auf dem zentralen Campus das Zusammenbringen von Innovationsakteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft und damit die Förderung des Transfers von Innovationen in die Gesellschaft.
Die DESY Innovation Factory I soll im Gebäude des ITGZ-I auf dem Campus einziehen und einen Ort für alle Innovationsprojekte DESYs bilden. Schwerpunkt des Projekts ist dabei auf dem zentralen Campus das Zusammenbringen von Innovationsakteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft und damit die Förderung des Transfers von Innovationen in die Gesellschaft.
Das Gebäude wird ein Leuchtturm innerhalb der Science City und des DESY Forschungscampus sein. Hier sollen ca. 7.089 m² Nutzfläche entstehen auf denen sich voll ausgestattete Labore und Werkstätten, sowie Büroräume, Aufenthalts- und Meeting Flächen für die Innovationsprojekte finden. Dabei soll vor allem der Geist der „Open Innovation“ in diesem Gebäude gelebt werden. Also der offene Austausch von Ideen. Den Kern des Gebäudes bilden dabei die Labor- und Werkstattflächen. Sie machen ca. 54% der Nutzflächen aus. Dazu kommen ca. 32% Büroflächen und jeweils 8% für die Seminar- und Tagungsflächen, sowie ca. 6% für Foyer, Café und Aufenthaltsräume.
Das Gebäude wird ein Leuchtturm innerhalb der Science City und des DESY Forschungscampus sein. Hier sollen ca. 7.089 m² Nutzfläche entstehen auf denen sich voll ausgestattete Labore und Werkstätten, sowie Büroräume, Aufenthalts- und Meeting Flächen für die Innovationsprojekte finden. Dabei soll vor allem der Geist der „Open Innovation“ in diesem Gebäude gelebt werden. Also der offene Austausch von Ideen. Den Kern des Gebäudes bilden dabei die Labor- und Werkstattflächen. Sie machen ca. 54% der Nutzflächen aus. Dazu kommen ca. 32% Büroflächen und jeweils 8% für die Seminar- und Tagungsflächen, sowie ca. 6% für Foyer, Café und Aufenthaltsräume.
Es sind Flächen für insgesamt 17 unterschiedliche Nutzer aus folgenden Bereichen vorzusehen:
- Proteinkristallographie,
- Medizintechnik,
- Beschleunigerentwicklung,
- Materialforschung,
- Detektorentwicklung,
- Medizintechnik – Diagnostik,
- Vakuumtechnik
- Spezialbeschichtungen,
- Elektronik,
- Probenhandling,
- Medizintechnik Therapie,
- Medizinische Bildgebung,
- Betriebsgruppe Innovation Factory,
- Diverse Shared Facilities.
Die große Herausforderung in diesem Projekt ist es die vielfältigen Raumanforderungen für ein dynamischen Gründerumfeld abzubilden. Hierfür ist es aus aktueller Sicht sinnvoll, ein Konzept zu erarbeiten, welches es ermöglicht, die Räume (nach Bauabschluss) schnell und kostengünstig auf eine neue Nutzung und somit auf die geänderten Anforderungen umzurüsten. Um eine große Überkapazität der Versorgungsanlage zu vermeiden, könnten diese nach einer Gleichzeitigkeitsbetrachtung ausgelegt werden. Damit wäre der Anteil an bestimmten Anforderungsarten fix, jedoch flexibel im Gebäude oder einer Etage frei platzierbar. Ob und wie weit ein solches Konzept wirtschaftlich tragbar und sinnvoll ist, ist in der Planung zu betrachten.
Die große Herausforderung in diesem Projekt ist es die vielfältigen Raumanforderungen für ein dynamischen Gründerumfeld abzubilden. Hierfür ist es aus aktueller Sicht sinnvoll, ein Konzept zu erarbeiten, welches es ermöglicht, die Räume (nach Bauabschluss) schnell und kostengünstig auf eine neue Nutzung und somit auf die geänderten Anforderungen umzurüsten. Um eine große Überkapazität der Versorgungsanlage zu vermeiden, könnten diese nach einer Gleichzeitigkeitsbetrachtung ausgelegt werden. Damit wäre der Anteil an bestimmten Anforderungsarten fix, jedoch flexibel im Gebäude oder einer Etage frei platzierbar. Ob und wie weit ein solches Konzept wirtschaftlich tragbar und sinnvoll ist, ist in der Planung zu betrachten.
Geplant sind der Baubeginn im Juli 2023 und die Nutzungsaufnahme des Gebäudes im Dezember 2025.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung Planungsleistungen entsprechend HOAI 2021, Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 technische Ausrüstung § 53 und § 55 in Verbindung mit Anlage 15 für die Anlagengruppe 7, Nutzungsspezifische Anlagen, hier speziell der labortechnischen Anlagen die gem. aktueller DIN 276 unter die Kostengruppen 474 fallen, und deren Schnittstellen (Integrationsplanung) zu den sonstigen Anlagengruppen zu beauftragen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung Planungsleistungen entsprechend HOAI 2021, Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 technische Ausrüstung § 53 und § 55 in Verbindung mit Anlage 15 für die Anlagengruppe 7, Nutzungsspezifische Anlagen, hier speziell der labortechnischen Anlagen die gem. aktueller DIN 276 unter die Kostengruppen 474 fallen, und deren Schnittstellen (Integrationsplanung) zu den sonstigen Anlagengruppen zu beauftragen.
Zunächst wird in der Beauftragungsstufe 1a die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 9 werden in den weiteren Beauftragungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
— Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nutzungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele, und einschränkenden Gegebenheiten (Kosten-, Termine und andere Rahmenbedingungen) des Bauherrn und wichtiger Beteiligter
— Leistungen zum Erwirken einer Zertifizierung nach BNB Silber (Angabe in v.H. bezogen auf die anrechenbaren Kosten der beauftragten Kostengruppen)
— Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschl. Kostenbewertung
— Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung
Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 2
— Prüfen der von bauausführenden Unternehmen aufgrund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung
Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 3
— Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation
Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 4
— Zusammenstellen der Betriebsanleitungen labortechnischen Geräte und Erstellen einer zusammenhängenden Betriebsanleitung für die jeweiligen Labore
Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 5
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen
ggf. weitere Besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder Besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
Notkestraße 85
22607 Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend)
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht
3.) Nachweis über die Berechtigung des Vertretungsberechtigten, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV)
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB bzw. Erklärung ausländischer Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 123 GWB vergleichbar sind
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB bzw. Erklärung ausländischer Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 124 GWB vergleichbar sind
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bzw. Erklärung ausländischer Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vergleichbar sind
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bzw. Erklärung ausländischer Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vergleichbar sind
8.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
8.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
9.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
9.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren von 2018 bis 2020 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswerts (= Kosten der Kgr. 400, DIN 276, brutto), des Leistungszeitraums sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren von 2018 bis 2020 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswerts (= Kosten der Kgr. 400, DIN 276, brutto), des Leistungszeitraums sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2018 bis 2020 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2018 bis 2020 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in die Berufsgruppen Führungskräfte, Ingenieure und sonstige technische Mitarbeiter (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2018 bis 2020 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in die Berufsgruppen Führungskräfte, Ingenieure und sonstige technische Mitarbeiter (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %
3. Darstellung von maximal drei Referenzprojekten aus den letzten fünf Jahren (siehe die Vorgabe im jeweiligen Referenzprojekt) bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). – Wichtung 90 %
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Darstellung von maximal drei Referenzprojekten aus den letzten fünf Jahren (siehe die Vorgabe im jeweiligen Referenzprojekt) bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). – Wichtung 90 %
DRINGENDER HINWEIS: Referenzprojekte, die vor den definierten Zeitpunkten in Betrieb genommen wurden oder auch die weiteren Mindestkriterien nicht erfüllen, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Folgende Anforderungen müssen durch jedes Referenzprojekt erfüllt sein, um die volle Punktzahl zu erhalten:
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um…
… ein öffentlich gefördertes Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste (3 Punkte)
… eine Neubaumaßnahme (3 Punkte),
… ein Forschungs- bzw. Laborgebäude bzw. ein Gebäude mit vergleichbarer Anforderung und Komplexität (5 Punkte),
— bei dem Referenzprojekt wurden bauliche und technische Voraussetzungen für eine flexible Anpassung an wechselnde Nutzer-/Labortypen geschaffen (5 Punkte),
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Kosten (Kgr. 470) ≥ 1.500.000 € brutto) (max. 4 Punkte),
— durch den Bewerber wurde mindestens die Anlagengruppe 7 (gem. § 53 HOAI) erbracht (max. 4 Punkte),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-3 und 5-8 (gem. § 53 HOAI) erbracht (max. 4 Punkte),
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (2 Punkte).
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte. Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlage C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte. Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlage C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE118714904
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung bürgerlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: DESY – Einkauf und Materialwirtschaft (V4)
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1728bc🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die unter Ziffer II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) und Mitwirken bei der Erstellung eines Verwendungsnachweises in der Lph. 8 sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Die unter Ziffer II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) und Mitwirken bei der Erstellung eines Verwendungsnachweises in der Lph. 8 sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an die Vergabestelle zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. Nach Fristablauf eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nur noch beantwortet, wenn sie Defizite oder Unklarheiten der Vergabeunterlagen aufdecken und insoweit eine sachliche Klarstellung bzw. Korrektur herbeizuführen ist. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der Teilnahmefrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Abgabefrist auch noch innerhalb der vorgenannten 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an die Vergabestelle zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. Nach Fristablauf eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nur noch beantwortet, wenn sie Defizite oder Unklarheiten der Vergabeunterlagen aufdecken und insoweit eine sachliche Klarstellung bzw. Korrektur herbeizuführen ist. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der Teilnahmefrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Abgabefrist auch noch innerhalb der vorgenannten 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1–4 GWB hingewiesen.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 248-656945 (2021-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Eintragung „0,01 EUR" in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Felder als Pflichtfelder definiert sind. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV haben diese Angaben im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
Die Eintragung „0,01 EUR" in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Felder als Pflichtfelder definiert sind. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV haben diese Angaben im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Die Eintragung „0,01 EUR" in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Felder als Pflichtfelder definiert sind. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV haben diese Angaben im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
Die Eintragung „0,01 EUR" in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Felder als Pflichtfelder definiert sind. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV haben diese Angaben im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-15 📅
Name: LCI Labor Concept Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Munstermannskamp 1
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland 🇩🇪 Lüneburg, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 2 S. 2 i. V. m. Abs. 1 GWB).