Neubau Kita Regenbogen, sechsgruppig, Ringstraße 63, 64319 Pfungstadt. Objektplanung gem. HOAI, §§ 33 ff., LP 1-9 und Freianlagenplanung gem. HOAI, §§ 38 ff., LP 1-9

Magistrat der Stadt Pfungstadt

Die Stadt Pfungstadt plant den Neubau einer Kindertagesstätte mit o.g. Adresse. Auf einem etwa 8 000 qm großen Grundstück befinden sich aktuell 2 KITA´s, wovon eine das Provisorium für den Ersatzbau darstellt. Für den barrierefreien Neubau steht somit eine Teilfläche von ca. 4 000 qm zur Verfügung. Zu errichten sind 6 Kindergartengruppen mit Außenanlagen unter Einbeziehung des auf dem Grundstück befindlichen Baumbestandes.
Zu planen und umzusetzen ist der Neubau der Kindertagesstätte „Regenbogen“ in der Ringstraße 63 in Pfungstadt. Der Neubau ersetzt den bisherigen Kindergarten, welcher im Oktober 2021 abgerissen wird.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-18 Auftragsbekanntmachung
2022-01-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-06-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: V20GM02-01
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Pfungstadt plant den Neubau einer Kindertagesstätte mit o.g. Adresse. Auf einem etwa 8 000 qm großen Grundstück befinden sich aktuell 2 KITA´s, wovon eine das Provisorium für den Ersatzbau darstellt. Für den barrierefreien Neubau steht somit eine Teilfläche von ca. 4 000 qm zur Verfügung. Zu errichten sind 6 Kindergartengruppen mit Außenanlagen unter Einbeziehung des auf dem Grundstück befindlichen Baumbestandes. Zu planen und umzusetzen ist der Neubau der Kindertagesstätte „Regenbogen“ in der Ringstraße 63 in Pfungstadt. Der Neubau ersetzt den bisherigen Kindergarten, welcher im Oktober 2021 abgerissen wird.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt-Dieburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Magistrat der Stadt Pfungstadt
Postanschrift: Kirchstraße 12-14
Postleitzahl: 64319
Postort: Pfungstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.pfungstadt.de 🌏
E-Mail: andreas.theel@pfungstadt.de 📧
Telefon: +49 61579881195 📞
Fax: +49 61579881300 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKGRHYF/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKGRHYF 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-18 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-22 📅
Datum des Beginns: 2021-10-11 📅
Datum des Endes: 2023-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 119-314922
ABl. S-Ausgabe: 119
Zusätzliche Informationen
— Bewerbungen von Bietergemeinschaften und/oder die Benennung eines Nachunternehmers (NU) sind zugelassen. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder in Form einer Kopie oder eines Scans vorzulegen. Ein Original ist gegebenenfalls nachzureichen (gilt für NU-Verpflichtungserklärung analog). Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. — Angaben des Auftrags (Art und Umfang), für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt: Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine NU-Verpflichtungserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) zu führen. Die vom NU zu erbringenden Leistungen sind nach Art und Umfang im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen NU-Anteils weitergehende Eignungsnachweise für den NU im Wege der Aufklärung anzufordern. — Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten, — Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, — Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch) bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, sowie der Nachunternehmer nachzuweisen. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstellten Teilnahmeantrags oder Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung, — Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bewerber müssen mit der Abgabe der Bewerbung nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bewerber den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, — Alle notwendigen Auskünfte sind auf den Formblättern des „Referenzbogens“ zu erteilen, — Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen, — Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden!
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Pfungstadt plant den Neubau einer Kindertagesstätte mit o.g. Adresse. Auf einem etwa 8 000 qm großen Grundstück befinden sich aktuell 2 KITA´s, wovon eine das Provisorium für den Ersatzbau darstellt. Für den barrierefreien Neubau steht somit eine Teilfläche von ca. 4 000 qm zur Verfügung. Zu errichten sind 6 Kindergartengruppen mit Außenanlagen unter Einbeziehung des auf dem Grundstück befindlichen Baumbestandes.
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Zu planen und umzusetzen ist der Neubau der Kindertagesstätte „Regenbogen“ in der Ringstraße 63 in Pfungstadt. Der Neubau ersetzt den bisherigen Kindergarten, welcher im Oktober 2021 abgerissen wird.
Es wird ein Festhonorar gemäß § 58(2) VgV vereinbart.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kirchstraße 12-14
64319 Pfungstadt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Berufsregister für natürliche Personen, Architektenkammer
Handelsregisterauszug für juristische Personen
Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes; Angabe zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung; Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärung, dass in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Angaben, dass keine Gründe für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren vorliegen. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Dipl.-Ing. Architekt, Mitglied der Architektenkammer
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Ausführungsfrist Kita-Neubau bis Ende Juli 2023.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Geplante Mindestzahl 3, sofern geeignet, liegen mehr als 5 gleichwertige Bewerbungen vor, entscheidet das Los über die weitere Zulassung.
Fachliche Eignung, Nachweis der beruflichen Befähigung: 77 %
Referenzschreiben: 23 %
Mindestkriterien:
Mindestumsatz für vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (im Mittel 250 000 EUR/Jahr (netto)
Zwei wertungsfähige Referenzprojekte.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-08-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-08 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam/ Projektorga
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektmanagement
Lösungsvorschlag/ Entwurfsidee
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 0

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hauptamt; Vergabe | Submission | Geodaten
Internetadresse: www.pfungstadt.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKGRHYF/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Bewerbungen von Bietergemeinschaften und/oder die Benennung eines Nachunternehmers (NU) sind zugelassen.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder in Form einer Kopie oder eines Scans vorzulegen. Ein Original ist gegebenenfalls nachzureichen (gilt für NU-Verpflichtungserklärung analog).
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Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
— Angaben des Auftrags (Art und Umfang), für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt:
Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine NU-Verpflichtungserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) zu führen. Die vom NU zu erbringenden Leistungen sind nach Art und Umfang im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen NU-Anteils weitergehende Eignungsnachweise für den NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
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— Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten,
— Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen,
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— Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch) bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, sowie der Nachunternehmer nachzuweisen. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstellten Teilnahmeantrags oder Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung,
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— Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bewerber müssen mit der Abgabe der Bewerbung nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bewerber den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen,
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— Alle notwendigen Auskünfte sind auf den Formblättern des „Referenzbogens“ zu erteilen,
— Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen,
— Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden!

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
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Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
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Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
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Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 119-314922 (2021-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Pfungstadt plant den Neubau einer Kindertagesstätte mit o.g. Adresse. Auf einem etwa 8.000qm großen Grundstück befinden sich aktuell zwei KITA´s, wovon eine das Provisorium für den Ersatzbau darstellt. Für den barrierefreien Neubau steht somit eine Teilfläche von ca. 4.000qm zur Verfügung. Zu errichten sind sechs Kindergartengruppen mit Außenanlagen unter Einbeziehung des auf dem Grundstück befindlichen Baumbestandes. Zu planen und umzusetzen ist der Neubau der Kindertagesstätte „Regenbogen“ in der Ringstraße 63 in Pfungstadt. Der Neubau ersetzt den bisherigen Kindergarten, welcher im Oktober 2021 abgerissen wird.
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Gesamtwert des Auftrags: 305 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 023-058596
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 119-314922
ABl. S-Ausgabe: 23
Zusätzliche Informationen
-Bewerbungen von Bietergemeinschaften und/oder die Benennung eines Nachunternehmers (NU) sind zugelassen. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder in Form einer Kopie oder eines Scans vorzulegen. Ein Original ist gegebenenfalls nachzureichen (gilt für NU-Verpflichtungserklärung analog). Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. -Angaben des Auftrags (Art und Umfang), für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt: Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine NU-Verpflichtungserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) zu führen. Die vom NU zu erbringenden Leistungen sind nach Art und Umfang im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen NU-Anteils weitergehende Eignungsnachweise für den NU im Wege der Aufklärung anzufordern. -Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten. -Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. -Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch) bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, sowie der Nachunternehmer nachzuweisen. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstellten Teilnahmeantrags oder Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung. -Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bewerber müssen mit der Abgabe der Bewerbung nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bewerber den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. -Alle notwendigen Auskünfte sind auf den Formblättern des "Referenzbogens" zu erteilen. -Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen. -Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden!
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Pfungstadt plant den Neubau einer Kindertagesstätte mit o.g. Adresse. Auf einem etwa 8.000qm großen Grundstück befinden sich aktuell zwei KITA´s, wovon eine das Provisorium für den Ersatzbau darstellt. Für den barrierefreien Neubau steht somit eine Teilfläche von ca. 4.000qm zur Verfügung. Zu errichten sind sechs Kindergartengruppen mit Außenanlagen unter Einbeziehung des auf dem Grundstück befindlichen Baumbestandes.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kirchstraße 12-14, 64319 Pfungstadt

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-21 📅
Name: Lindemann Architekten
Postanschrift: H7-28
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland 🇩🇪
Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 305 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
-Bewerbungen von Bietergemeinschaften und/oder die Benennung eines Nachunternehmers (NU) sind zugelassen.
-Angaben des Auftrags (Art und Umfang), für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt:
-Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
-Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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-Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch) bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, sowie der Nachunternehmer nachzuweisen. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstellten Teilnahmeantrags oder Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Mehr anzeigen
-Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bewerber müssen mit der Abgabe der Bewerbung nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bewerber den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
-Alle notwendigen Auskünfte sind auf den Formblättern des "Referenzbogens" zu erteilen.
-Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen.
-Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden!

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
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Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
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Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 023-058596 (2022-01-28)