Den Teilnehmern der 2. Stufe des Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlag steht jeweils für die Leistungen im Rahmen des Lösungsvorschlages ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 7.000, - EUR brutto inkl. NK zu, sofern die geforderten Leistungen vollständig erbracht und fristgerecht eingereicht werden. Im Bearbeitungshonorar findet die Darstellung der freiräumlichen Planung bereits Berücksichtigung