Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
a) "Spezifischer", durchschnittlicher Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(Für die Wertung wird ein Mittelwert des spezifischen Gesamtumsatzes aus den letzten drei Geschäftsjahren gebildet / 3-Jahres-Durchschnitt).
Gewichtung: 10 Prozentpunkte;
2 Punkte: ≥ 500 000 EUR,
0 Punkte: < 250 000 EUR;
lineare Interpolation.
b) Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 - 8 nach § 43 HOAI 2013 bei Neubau Kläranlage mit:
- Belebungsverfahren mit Nitri-, Denitrifikation oder SBR-Verfahren mit Nitri-, Denitrifikation,
- Schlammstabilisierung,
- Statische Schlammeindickung oder maschinelle Schlammeindickung oder stationäre Schlammentwässerung,
- Kosten Bauwerk netto (Anlage 12, Objekt B Kläranlage, Kostengruppen 2, 3, 5, 6 REWas 2005) 1 Mio. EUR - 10 Mio. EUR und
- Ausbaugröße 1.000 - 10.000 EW.
Gewichtung: 30 Prozentpunkte;
2 Punkte: Anforderungen erfüllt;
0 Punkte: Anforderungen nicht erfüllt.
c) Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 - 8 nach § 43 HOAI 2013 bzw. Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI 2013 bei:
Ausstattung einer Kläranlage (Ausbaugröße zwischen 1.000 und 10.000 EW) mit entsprechender Maschinentechnik, Verfahrens-/ Prozesstechnik und sonstiger technischer Ausrüstung.
Gewichtung: 20 Prozentpunkte;
2 Punkte: Anforderungen erfüllt;
0 Punkte: Anforderungen nicht erfüllt.
d) Örtliche Bauüberwachung:
Örtliche Bauüberwachung nach Anlage 12, 12.1, Besondere Leistung der Leistungsphase 8 (bzw. Anlage 15, 15.1, Grundleistungen Leistungsphase 8) bei Neubau Kläranlage mit:
- Belebungsverfahren mit Nitri-, Denitrifikation oder SBR-Verfahren mit Nitri-, Denitrifikation,
- Kosten Bauwerk netto (Anlage 12, Objekt B Kläranlage, Kostengruppen 2, 3, 5, 6 REWas 2005) 1 Mio. EUR - 10 Mio. EUR,
- Ausbaugröße 1.000 - 10.000 EW und
- Baukonstruktion und Ausstattung mit entsprechender Maschinentechnik, Verfahrens-/ Prozesstechnik und sonstiger technischer Ausrüstung.
Gewichtung: 25 Prozentpunkte;
2 Punkte: Anforderungen erfüllt;
0 Punkte: Anforderungen nicht erfüllt.
e) Anzahl an Vollzeitäquivalent (Vollbeschäftigtenäquivalent) des Unternehmens, die die Qualifikation Bauingenieur, Master Bauingenieurwesen oder Bachelor Bauingenieurwesen (oder gleichwertig für die geforderten Dienstleistungen) besitzen.
Eine Abweichung der von uns geforderten Qualifikation ist nachzuweisen und zu beschreiben.
Für die Bewertung der abweichenden Qualifikation werden objektive Maßstäbe angewendet.
Gewichtung: 15 Prozentpunkte;
2 Punkte: Mindestens 3 Vollzeitäquivalent;
0 Punkte: Weniger 2 Vollzeitäquivalent.
Für b, c und d gilt:
Das Unternehmen hat wesentliche Dienstleistungen der genannten Art in den letzten 3 Jahren erbracht:
Je Kriterium sind 2 Projekte aufzulisten.
Die geforderten Leistungsphasen 1 – 8 können mit Begründung gegebenenfalls durch mehrere Projekte (z. B. Projekt 1: Leistungsphasen 1 – 2, Projekt 2: Leistungsphasen 3 – 5, Projekt 3: Leistungsphasen 6 - 8) erbracht werden.
Werden ohne Begründung mehr als 2 Projekte eingereicht, werden nur die jeweils ersten 2 berücksichtigt.
Ein Projekt, das mehrere der folgenden Kriterien erfüllt, darf auch bei mehreren Kriterien genannt werden.
Falls bei einem Projekt nicht alle geforderten Leistungsphasen erbracht wurden, erfolgt eine Punktreduzierung entsprechend dem prozentualem Verhältnis nach § 43 Abs. 1 HOAI 2013.
Falls bei einem Projekt nicht der geforderte Leistungsumfang erbracht wurde, erfolgt eine Punktreduzierung entsprechend dem prozentualem Verhältnis des geforderten Leistungsumfangs.
Es müssen mindestens 70 % der möglichen Eignungspunkte erreicht werden; nur dann kann die Bewerbung im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden.